Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung

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24.12.2012 Aufrufe

7.2.4 Tarifelement Großraumtarif - 56 - Betriebswirtschaftlich sinnvoll ist die Einführung eines „Großraumtarifs“. Angesichts höhe- rer Betriebskosten für Fahrzeuge mit mehr als 4 Fahrgastplätzen ist eine besondere Preisges- taltung notwendig und vertretbar. Wegen des echten Mehrnutzens, ist der Zuschlag auch aus Sicht des Kunden einsichtig und akzeptabel. Auch dieses Tarifelement soll dem Antrag der Fachvereinigung nach nicht weiter angehoben werden. Großraumtarife werden zumeist in Form eines Zuschlags zur Grundgebühr erhoben. In kreis- freien NRW-Städten schwankt der Betrag zwischen 3,60 € in Bottrop und 7,20 € in Essen. Der Essener Großraumzuschlag beinhaltet jedoch den normalen Grundbetrag. Der gegenwär- tig gültige Großraumtarif von 5,00 € ist vertretbar und bewegt sich im Rahmen des landesweit Üblichen. Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen

7.3 Wirtschaftlichkeit - 57 - Ein Kernkriterium zur Beurteilung der Tarifsituation ist die Wirtschaftlichkeit, d.h. das Ver- hältnis von Ertrag und Aufwand; konkret die Relation von Umsatz und Kosten. Die Analyse der Wirtschaftlichkeit stößt im Taxigewerbe auf ein besonderes Problem. Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerungsarten, sind „Kosten“ und „Gewinn“ individuell zu bestimmen – nur schwer aber in generalisierender, betriebsübergreifender Form. Ein ver- zerrendes Moment bildet dabei insbesondere das Entgelt des Unternehmers, das bei den meis- ten Taxibetrieben als kostenneutraler Gewinn, bei anderen aber als Gewinn mindernde Personalkosten verbucht wird – je nach formalem Status des Unternehmers (angestellt / selb- ständig) und je nach gewählter Art der Besteuerung. Jede Bewertung der Wirtschaftlichkeit muss also zunächst die Personalkosten ausklammern. Unter diesem Vorbehalt wurden zwei Deckungsbeitragsrechnung für das Jahr 2004 erstellt – für Mehrwagenbetriebe und für Alleinfahrerbetriebe. STADT AACHEN DECKUNGSBEITRAGSRECHNUNG FÜR MEHRWAGENBETRIEBE, 2004 - IN € - Maßstab: tariflicher Mindestlohn Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen 2 + Fahrzeug- betrieb Umsatz 40.071 % variable Kosten 8.357 = DB I 31.714 % fixe Kosten 12.464 = DB II 19.250 % Verzinsung 4% 864 = DB III 18.386 % tarifl. Mindestlohn (hochgerechnet auf 2004) 24.873 = Über / Unterdeckung abs. - 6.487 = Über / Unterdeckung in % vom Umsatz -16,2%

7.2.4 Tarifelement Großraumtarif<br />

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Betriebswirtschaftlich sinnvoll ist die Einführung eines „Großraumtarifs“. Angesichts höhe-<br />

rer Betriebskosten für Fahrzeuge mit mehr als 4 Fahrgastplätzen ist eine besondere Preisges-<br />

taltung notwendig und vertretbar. Wegen des echten Mehrnutzens, ist der Zuschlag auch aus<br />

Sicht des Kunden einsichtig und akzeptabel. Auch dieses Tarifelement soll dem Antrag der<br />

Fachvereinigung nach nicht weiter angehoben werden.<br />

Großraumtarife werden zumeist in Form eines Zuschlags zur Grundgebühr erhoben. In kreis-<br />

freien NRW-Städten schwankt der Betrag zwischen 3,60 € in Bottrop und 7,20 € in Essen.<br />

Der Essener Großraumzuschlag beinhaltet jedoch den normalen Grundbetrag. Der gegenwär-<br />

tig gültige Großraumtarif von 5,00 € ist vertretbar und bewegt sich im Rahmen des landesweit<br />

Üblichen.<br />

<strong>Gutachten</strong> Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen

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