Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung
Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung
7.2.4 Tarifelement Großraumtarif - 56 - Betriebswirtschaftlich sinnvoll ist die Einführung eines „Großraumtarifs“. Angesichts höhe- rer Betriebskosten für Fahrzeuge mit mehr als 4 Fahrgastplätzen ist eine besondere Preisges- taltung notwendig und vertretbar. Wegen des echten Mehrnutzens, ist der Zuschlag auch aus Sicht des Kunden einsichtig und akzeptabel. Auch dieses Tarifelement soll dem Antrag der Fachvereinigung nach nicht weiter angehoben werden. Großraumtarife werden zumeist in Form eines Zuschlags zur Grundgebühr erhoben. In kreis- freien NRW-Städten schwankt der Betrag zwischen 3,60 € in Bottrop und 7,20 € in Essen. Der Essener Großraumzuschlag beinhaltet jedoch den normalen Grundbetrag. Der gegenwär- tig gültige Großraumtarif von 5,00 € ist vertretbar und bewegt sich im Rahmen des landesweit Üblichen. Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen
7.3 Wirtschaftlichkeit - 57 - Ein Kernkriterium zur Beurteilung der Tarifsituation ist die Wirtschaftlichkeit, d.h. das Ver- hältnis von Ertrag und Aufwand; konkret die Relation von Umsatz und Kosten. Die Analyse der Wirtschaftlichkeit stößt im Taxigewerbe auf ein besonderes Problem. Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerungsarten, sind „Kosten“ und „Gewinn“ individuell zu bestimmen – nur schwer aber in generalisierender, betriebsübergreifender Form. Ein ver- zerrendes Moment bildet dabei insbesondere das Entgelt des Unternehmers, das bei den meis- ten Taxibetrieben als kostenneutraler Gewinn, bei anderen aber als Gewinn mindernde Personalkosten verbucht wird – je nach formalem Status des Unternehmers (angestellt / selb- ständig) und je nach gewählter Art der Besteuerung. Jede Bewertung der Wirtschaftlichkeit muss also zunächst die Personalkosten ausklammern. Unter diesem Vorbehalt wurden zwei Deckungsbeitragsrechnung für das Jahr 2004 erstellt – für Mehrwagenbetriebe und für Alleinfahrerbetriebe. STADT AACHEN DECKUNGSBEITRAGSRECHNUNG FÜR MEHRWAGENBETRIEBE, 2004 - IN € - Maßstab: tariflicher Mindestlohn Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen 2 + Fahrzeug- betrieb Umsatz 40.071 % variable Kosten 8.357 = DB I 31.714 % fixe Kosten 12.464 = DB II 19.250 % Verzinsung 4% 864 = DB III 18.386 % tarifl. Mindestlohn (hochgerechnet auf 2004) 24.873 = Über / Unterdeckung abs. - 6.487 = Über / Unterdeckung in % vom Umsatz -16,2%
- Seite 5 und 6: 2 STANDORTBEDINGUNGEN - 5 - 2.1 Dem
- Seite 7 und 8: - 7 - • Im Gegensatz zu der bunde
- Seite 9 und 10: 2.3.1 Gewerbestandort Aachen - 9 -
- Seite 11 und 12: 2.3.3 Gesundheitsstandort Aachen -
- Seite 13 und 14: 2.3.5 Tourismusstandort Aachen - 13
- Seite 15 und 16: - 15 - 2.3.6 Arbeitsmarktpolitische
- Seite 17 und 18: - 17 - • Der Aachener Modalsplit
- Seite 19 und 20: 3 ANGEBOTSSITUATION 3.1 Betriebe -
- Seite 21 und 22: 3.2 Fahrzeuge - 21 - Insgesamt prä
- Seite 23 und 24: 3.3 Taxidichte - 23 - Ein wichtiges
- Seite 25 und 26: - 25 - TAXI- UND TAXI-MIETWAGENDICH
- Seite 27 und 28: Mo. Tagschicht Mo. Nachtschicht Di.
- Seite 29 und 30: km 80.000 75.000 70.000 65.000 60.0
- Seite 31 und 32: 4 NACHFRAGESITUATION 4.1 Nachfrages
- Seite 33 und 34: - 33 - • Insbesondere Alleinfahre
- Seite 35 und 36: - 35 - 5 UMSATZ, KOSTEN, ÜBERSCHUS
- Seite 37 und 38: 5.1 Umsatz - 37 - Mit Blick auf die
- Seite 39 und 40: gesamt Alleinfahrer - 39 - STADT AA
- Seite 41 und 42: € 45.000 40.000 35.000 30.000 25.
- Seite 43 und 44: - 43 - • Aus wirtschaftlicher Sic
- Seite 45 und 46: 100 € 12,5% keine Vorsorge 29,3%
- Seite 47 und 48: 7 TARIFSITUATION - 47 - Taxitarife
- Seite 49 und 50: Tarifelement Stadt Aachen - 49 - ST
- Seite 51 und 52: - 51 - Die Bewertung der Höhe des
- Seite 53 und 54: 7.2 Tarifstruktur - 53 - Der aktuel
- Seite 55: 7.2.3 Tarifelement Wartezeit - 55 -
- Seite 59 und 60: - 59 - • Im Durchschnitt verfehle
- Seite 61 und 62: - 61 - 8 ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEH
- Seite 63 und 64: - 63 - 8.1.4 Kriterium Geschäftsau
- Seite 65 und 66: Prognose Umsatzveränderung: Aachen
- Seite 67: 8.3 Maßnahme 2: Tarife - 67 - Die
7.2.4 Tarifelement Großraumtarif<br />
- 56 -<br />
Betriebswirtschaftlich sinnvoll ist die Einführung eines „Großraumtarifs“. Angesichts höhe-<br />
rer Betriebskosten für Fahrzeuge mit mehr als 4 Fahrgastplätzen ist eine besondere Preisges-<br />
taltung notwendig und vertretbar. Wegen des echten Mehrnutzens, ist der Zuschlag auch aus<br />
Sicht des Kunden einsichtig und akzeptabel. Auch dieses Tarifelement soll dem Antrag der<br />
Fachvereinigung nach nicht weiter angehoben werden.<br />
Großraumtarife werden zumeist in Form eines Zuschlags zur Grundgebühr erhoben. In kreis-<br />
freien NRW-Städten schwankt der Betrag zwischen 3,60 € in Bottrop und 7,20 € in Essen.<br />
Der Essener Großraumzuschlag beinhaltet jedoch den normalen Grundbetrag. Der gegenwär-<br />
tig gültige Großraumtarif von 5,00 € ist vertretbar und bewegt sich im Rahmen des landesweit<br />
Üblichen.<br />
<strong>Gutachten</strong> Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen