Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung

Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung

linne.krause.de
von linne.krause.de Mehr von diesem Publisher
24.12.2012 Aufrufe

- 46 - 6 GESCHÄFTSAUFGABEN UND KONZESSIONSBEWEGUNGEN Die Konzessionsbewegungen der vergangenen 5 Jahre zeigen ein äußerst bewegtes Bild. Art und Umfang des Geschehens lassen auf eine akute Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes insbesondere bei den Mehrwagenbetrieben schließen. • Innerhalb von nur fünf Jahren wechselten 104 von insgesamt 180 Taxikonzessionen (Umschlagquote ca. 58%) den Besitzer. Zum Vergleich. In anderen Städten wie z.B. Düsseldorf (34%), Mülheim (18%) oder Düren (5%) rangierte die Umschlagquote in vergleichbaren Zeiträumen wesentlich niedriger. Betriebe STADT AACHEN KONZESSIONSBEWEGUNGEN, 2001 – 2005 2001 2002 2003 2004 2005 Taxis Betriebe Taxis Betriebe Taxis Betriebe Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen Taxis Betriebe Taxis gesamt, 2001 - 2005 Betriebe Alter 0 0 1 1 3 4 5 6 3 3 12 14 Übertragung in der Familie 0 0 1 2 4 5 0 0 1 1 6 8 Umfirmierung 2 3 4 10 2 2 3 5 1 2 12 22 Verkauf 6 9 11 16 8 9 7 13 7 11 39 58 Entzug durch SVA 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 1 2 Gesamt 8 12 17 29 18 22 15 24 12 17 70 104 • Als grundsätzlich unproblematisch sind natürliche Gründe für die Übertragung zu bewerten. Altersgründe und / oder die Übergabe innerhalb der Familie waren bei 18 Betrieben mit zusammen 22 Konzessionen ausschlaggebend. • Eher unproblematisch sind zudem Übertragungen im Sinne von Umfirmierungen einzustufen. Im untersuchten Zeitraum waren hiervon 12 Betriebe mit zusammen 22 Fahrzeugen betroffen. • In 39 Fällen wurden ganze Taxibetriebe verkauft. Insgesamt waren hiervon 58 Konzessionen betroffen. Grundsätzlich muss hier von einem wirtschaftlichen Hintergrund ausgegangen werden. Die Größe der Unternehmen deutet darauf hin, dass der ordnungsgemäße Betrieb in Aachen nur noch schwer zu realisieren ist. Hier ist ein Indiz für die Gefährdung der Funktionsfähigkeit anzunehmen. • In einem Falle erfolgte eine Einziehung von zwei Konzessionen durch das Straßenverkehrsamt. Taxis

7 TARIFSITUATION - 47 - Taxitarife sind administrierte Preise, die grundlegenden Einfluss auf die Umsatzsituation des Taxigewerbes haben. Der gegenwärtig gültige Tarif trat Anfang 2002 in Kraft. Abgesehen von kleineren Rundungsdifferenzen entspricht der aktuelle Tarif wirtschaftlich dem seit No- vember 2000 gültigen Taxitarif. Ein Änderungsantrag von Seiten der Fachvereinigung Perso- nenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. liegt in der Fassung vom 15. Juni 2005 vor. • Maßgebend für die Beurteilung der Beförderungsentgelte und -bedingungen ist der § 51 (3) PBefG, der seinerseits auf das Tariffindungsprozedere von § 39 (2) PBefG verweist. Diese Bestimmung fordert eine Berücksichtigung der „wirtschaftlichen Lage“ der Taxiunternehmen. • Eine Betrachtung der Tarife ausschließlich unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit greift jedoch zu kurz. Das Problem: § 39 (2) PBefG regelt eigentlich die Tarifbildung für Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen. Die Tarifbildung im Taxigewerbe soll analog vorgenommen werden. Implizit geht das PBefG also auch für das Taxigewerbe von einem regionalmonopolistischen Marktgeschehen aus. Das widerspricht aber der realen Marktsituation des Taxigewerbes. Eine sachgerechte Tariffindung muss also auch Rücksicht auf die Wettbewerbssituation des Taxigewerbes nehmen. Die Untersuchung des gegenwärtigen Tarifs erfolgt daher unter zwei Aspekten: • Bewertung der Wettbewerbssituation • Bewertung der Wirtschaftlichkeit Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen

7 TARIFSITUATION<br />

- 47 -<br />

Taxitarife sind administrierte Preise, die grundlegenden Einfluss auf die Umsatzsituation des<br />

Taxigewerbes haben. Der gegenwärtig gültige Tarif trat Anfang 2002 in Kraft. Abgesehen<br />

von kleineren Rundungsdifferenzen entspricht der aktuelle Tarif wirtschaftlich dem seit No-<br />

vember 2000 gültigen Taxitarif. Ein Änderungsantrag von Seiten der Fachvereinigung Perso-<br />

nenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. liegt in der Fassung vom 15. Juni 2005 vor.<br />

• Maßgebend für die Beurteilung der Beförderungsentgelte und -bedingungen ist der §<br />

51 (3) PBefG, der seinerseits auf das Tariffindungsprozedere von § 39 (2) PBefG<br />

verweist. Diese Bestimmung fordert eine Berücksichtigung der „wirtschaftlichen<br />

Lage“ der Taxiunternehmen.<br />

• Eine Betrachtung der Tarife ausschließlich unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit<br />

greift jedoch zu kurz. Das Problem: § 39 (2) PBefG regelt eigentlich die Tarifbildung<br />

für Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen. Die Tarifbildung im Taxigewerbe<br />

soll analog vorgenommen werden. Implizit geht das PBefG also auch für das Taxigewerbe<br />

von einem regionalmonopolistischen Marktgeschehen aus. Das widerspricht<br />

aber der realen Marktsituation des Taxigewerbes. Eine sachgerechte Tariffindung<br />

muss also auch Rücksicht auf die Wettbewerbssituation des Taxigewerbes<br />

nehmen.<br />

Die Untersuchung des gegenwärtigen Tarifs erfolgt daher unter zwei Aspekten:<br />

• Bewertung der Wettbewerbssituation<br />

• Bewertung der Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>Gutachten</strong> Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!