Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung

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24.12.2012 Aufrufe

5.3 Überschuss - 42 - Daten zur Gewinnsituation sind im Taxigewerbe nur unter Vorbehalt zu ermitteln, da sich der betriebliche Gewinn nicht unmittelbar aus der Differenz von Umsätzen und Kosten ergibt. Selbst bei wirtschaftlich identischem Sachverhalt können unterschiedliche steuerliche Ge- winnermittlungsarten zu inkompatiblen Nominalgewinnen führen. • Besitzer größerer Betriebe sind z.T. als angestellte Geschäftsführer beschäftigt. Ihr Einkommen bestreiten sie nicht primär aus dem Gewinn, sondern mit dem Geschäftsführergehalt – und das ist als Kostenbestandteil gewinnmindernd. So kann ein Betrieb mit einer „schwarzen Null“ im Gewinn durchaus auf gesundem wirtschaftlichem Fundament stehen. • Darüber hinaus erzielen zahlreiche Taxiunternehmen außerordentliche Erlöse, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stehen. Hierzu gehören beispielsweise Werbeeinnahmen, Verkaufserlöse, Lohnkostenzuschüsse der Agentur für Arbeit oder Versicherungszahlungen. Diese Werte sind zwar gewinnrelevant, haben aber mit dem operativen Taxigeschäft nur wenig zu tun. Wegen der unvermeidbaren Unsicherheiten bei der Bestimmung steuerlicher Gewinne, wurde anstatt dessen der operative Überschuss aus dem Taxigewerbe errechnet. Maßgeblich war dabei der Überschuss, der sich aus der Einnahme- / Überschussrechnung bzw. aus der Ge- winn- und Verlustrechnung ergab – ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer. • Im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 erwirtschaftete jedes Aachener Taxi einen Jahresüberschuss von ca. 8.900 € - ein kaum zureichendes Niveau. Im mehrjährigen Verlauf ist dabei ein stagnierend bis rückläufiger Trend zu verzeichnen. • Alleinfahrer haben im genannten Zeitraum durchschnittlich 14.100 € im Jahr erwirtschaftet – Tendenz abnehmend. Sie haben innerhalb weniger Jahre ca. 12% Verlust hinnehmen müssen. Dabei muss stets bedacht werden, dass der Unternehmer mit nur einem Fahrzeug in der Regel seine gesamte Lebenshaltung aus der Bewirtschaftung einer einzigen Taxikonzession bestreiten muss. • Deutlich wird die kritische Situation der Alleinfahrer im Vergleich mit dem BZP- Gewinn (ebenfalls Alleinfahrer), der im mehrjährigen Durchschnitt bei ca. 16.000 € liegt. • Kaum besser ist die Lage der Mehrfahrzeugbetriebe. Hier müssen sich die Unternehmer mit einem Überschuss von durchschnittlich ca. 4.600 € pro Jahr und Taxi bescheiden. Obwohl nach Jahren abnehmender Tendenz im Jahre 2004 eine Verdopplung des Überschusses – von ca. 3.200 € auf ca. 6.900 € – zu beobachten war, erbringt dieser Anstieg keine tatsächliche Besserung. Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen

- 43 - • Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Betrieb von Taxis in der Stadt Aachen also nur noch bedingt zu rechtfertigen. Zahlreiche Unternehmer sind auf ein Einkommen deutlich unterhalb eines „normalen“ Arbeitnehmereinkommens angewiesen. Die erforderliche Kapitalbildung ist unter den gegebenen Umständen nicht mehr zu realisieren. Damit ist auch die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. • Gleichzeitig deutet die manifeste Gewinnschwäche aber auch auf den erkennbaren Willen eines großen Teils des Aachener Taxigewerbes hin, den technischen Standard zu halten und den Betrieb professionell und tendenziell ordnungsgemäß zu führen – unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In dieser Hinsicht hebt sich die Situation in Aachen noch deutlich von der in vielen anderen Großstädten ab, auch wenn sich, insbesondere bei Mehrwagenbetrieben, ein Abgleiten in die Schattenwirtschaft bereits abzeichnet. gesamt STADT AACHEN ERTRAGSENTWICKLUNG IM TAXIGEWERBE, 2001 – 2004 - ÜBERSCHUSS PRO TAXI IN € - Alleinfahrer Aachen Vergleichsstädte 1 Fzg.+ MA 2+ Fzge Düren Düssel- dorf Essen Fulda 2001 10.114 15.272 12.815 4.647 5.104 5.198 7.916 6.345 9.623 16.642 2002 8.165 14.873 9.809 3.599 5.481 4.700 1.978 7.095 6.256 16.668 2003 7.953 12.933 11.197 3.245 5.576 6.389 15.080 2004 9.457 13.442 11.230 6.918 9.070 15.566 Ø 8.922 14.130 11.263 4.602 38.482 32.309 25.344 40.328 36.760 28.700 15.989 Gutachten Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen Mülheim Osnabrück BZP

5.3 Überschuss<br />

- 42 -<br />

Daten zur Gewinnsituation sind im Taxigewerbe nur unter Vorbehalt zu ermitteln, da sich der<br />

betriebliche Gewinn nicht unmittelbar aus der Differenz von Umsätzen und Kosten ergibt.<br />

Selbst bei wirtschaftlich identischem Sachverhalt können unterschiedliche steuerliche Ge-<br />

winnermittlungsarten zu inkompatiblen Nominalgewinnen führen.<br />

• Besitzer größerer Betriebe sind z.T. als angestellte Geschäftsführer beschäftigt. Ihr<br />

Einkommen bestreiten sie nicht primär aus dem Gewinn, sondern mit dem Geschäftsführergehalt<br />

– und das ist als Kostenbestandteil gewinnmindernd. So kann<br />

ein Betrieb mit einer „schwarzen Null“ im Gewinn durchaus auf gesundem wirtschaftlichem<br />

Fundament stehen.<br />

• Darüber hinaus erzielen zahlreiche Taxiunternehmen außerordentliche Erlöse, die<br />

nicht in direktem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stehen. Hierzu gehören<br />

beispielsweise Werbeeinnahmen, Verkaufserlöse, Lohnkostenzuschüsse der Agentur<br />

für Arbeit oder Versicherungszahlungen. Diese Werte sind zwar gewinnrelevant,<br />

haben aber mit dem operativen Taxigeschäft nur wenig zu tun.<br />

Wegen der unvermeidbaren Unsicherheiten bei der Bestimmung steuerlicher Gewinne, wurde<br />

anstatt dessen der operative Überschuss aus dem Taxigewerbe errechnet. Maßgeblich war<br />

dabei der Überschuss, der sich aus der Einnahme- / Überschussrechnung bzw. aus der Ge-<br />

winn- und Verlustrechnung ergab – ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer.<br />

• Im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2004 erwirtschaftete jedes Aachener Taxi einen<br />

Jahresüberschuss von ca. 8.900 € - ein kaum zureichendes Niveau. Im mehrjährigen<br />

Verlauf ist dabei ein stagnierend bis rückläufiger Trend zu verzeichnen.<br />

• Alleinfahrer haben im genannten Zeitraum durchschnittlich 14.100 € im Jahr erwirtschaftet<br />

– Tendenz abnehmend. Sie haben innerhalb weniger Jahre ca. 12% Verlust<br />

hinnehmen müssen. Dabei muss stets bedacht werden, dass der Unternehmer<br />

mit nur einem Fahrzeug in der Regel seine gesamte Lebenshaltung aus der Bewirtschaftung<br />

einer einzigen Taxikonzession bestreiten muss.<br />

• Deutlich wird die kritische Situation der Alleinfahrer im Vergleich mit dem BZP-<br />

Gewinn (ebenfalls Alleinfahrer), der im mehrjährigen Durchschnitt bei ca. 16.000 €<br />

liegt.<br />

• Kaum besser ist die Lage der Mehrfahrzeugbetriebe. Hier müssen sich die Unternehmer<br />

mit einem Überschuss von durchschnittlich ca. 4.600 € pro Jahr und Taxi<br />

bescheiden. Obwohl nach Jahren abnehmender Tendenz im Jahre 2004 eine Verdopplung<br />

des Überschusses – von ca. 3.200 € auf ca. 6.900 € – zu beobachten war,<br />

erbringt dieser Anstieg keine tatsächliche Besserung.<br />

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