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Gutachten gemäß §13(4) - Linne + Krause Marketing-Forschung

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1 EINLEITUNG<br />

- 3 -<br />

Am 8. März 2005 beauftragte der Zweckverband Straßenverkehrsamt Aachen die Fa. <strong>Linne</strong> +<br />

<strong>Krause</strong> aus Hamburg mit der Erstellung eines <strong>Gutachten</strong>s über die Funktionsfähigkeit des<br />

Taxigewerbes <strong>gemäß</strong> § 13 Abs. 4 PBefG für das Gebiet der Stadt Aachen. Weiterhin wurde<br />

eine gutachterliche Untersuchung der Tarife für das Taxigewerbe vorgenommen. Maßgeblich<br />

hierfür sind die Bestimmungen der §§ 51 Abs. 3 und 39 Abs. 2 PBefG.<br />

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt auf der Ermittlung der Höchstzahl der im Stadt-<br />

gebiet zuzulassenden Taxikonzessionen. Gemäß § 13 (4) PBefG „ist die Genehmigung zu<br />

versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass<br />

durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funkti-<br />

onsfähigkeit bedroht wird.“ Diese Bestimmung ist mit dem Grundrecht der freien Be-<br />

rufsausübung abzuwägen.<br />

Bei der Untersuchung der Funktionsfähigkeit stehen insbesondere die folgenden Aspekte im<br />

Mittelpunkt:<br />

• die Angebotssituation im örtlichen Taxigewerbe<br />

• die Nachfragesituation im örtlichen Taxigewerbe<br />

• die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten- und Gewinnsituation im Taxigewerbe<br />

unter Einbeziehung der Einsatzzeiten<br />

• Anzahl und Ursachen für Geschäftsaufgaben.<br />

• Über die Prüfkriterien des PBefG hinaus wurde eine auf das Aachener Taxigewerbe<br />

bezogene Analyse der wirtschaftlichen Situation in der Region vorgenommen.<br />

Die Untersuchung, die diesem <strong>Gutachten</strong> zugrunde liegt, basiert auf zwei methodischen Mo-<br />

dulen:<br />

• Erhebung der betriebswirtschaftlichen Daten<br />

• Erhebung der regionalwirtschaftlichen Rahmendaten.<br />

<strong>Gutachten</strong> Taximarkt für das Gebiet der Stadt Aachen

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