Haushalt 2022 - Dezernat VI
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<strong>VI</strong>/094<br />
Produkt 02.06.01<br />
Katastrophenschutz<br />
Erläuterungen:<br />
Nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) leiten und koordinieren<br />
die Kreise den Einsatz bei größeren Schadensereignissen, bei denen ein erheblicher Koordinierungsaufwand besteht, der von den<br />
Städten und Gemeinden nicht geleistet werden kann (Großschadensereignisse). Die mitwirkenden Einsatzeinheiten werden in der<br />
StädteRegion Aachen von den Hilfsorganisationen gestellt. Die Ausstattung erfolgt durch den Bund, das Land und ergänzend durch<br />
die StädteRegion sowie den Hilfsorganisationen.<br />
Die ABC-Einheiten werden von den Feuerwehren in der StädteRegion Aachen vorgehalten. Aufgabe ist zum einen das Messen bei<br />
Schadstoffaustritten sowie die Dekontamination von Personen.<br />
Für die Führung größerer Einsätze hält die StädteRegion zwei Einsatzleitwagen II sowie eine Fernmeldeeinheit vor.<br />
Zu A/500001 "Personalaufwendungen":<br />
Im Zuge der Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> wurde der Ansatz auf Basis des SRT-Beschlusses vom 29.09.2021<br />
(SV 2021/0407)) für zwei einzurichtende Stellen ab 06/<strong>2022</strong> um 127.000 € für <strong>2022</strong> bzw. um 217.000 € ab 2023 angehoben.<br />
Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten":<br />
Im Zuge der Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> wurde der Ansatz <strong>2022</strong> einmalig zur Erarbeitung eines Konzeptes<br />
zur Koordinierung von Spontan- und Laienhelfern in Krisensituationen um 50.000 € angehoben.<br />
Zu A/542299 "Sonstige Mieten und Pachten", A/501900 "Sonstige Personalkosten" und E/414100 "Landeszuweisungen":<br />
Kosten im Jahr <strong>2022</strong> infolge der Hochwasserkatastrophe, die voraussichtlich aus der Aufbauhilfe des Landes erstattet werden.<br />
Zu A/543932 "Allg. Aufwendungen des Zivil- und Katastrophenschutzes":<br />
Im Zuge der Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> wurde der Ansatz <strong>2022</strong> einmalig für Kosten des Hochwassereinsatzes,<br />
die voraussichtlich nicht erstattungsfähig sind (z.B. beschädigtes Material der Hilfsorganisationen) um 30.000 € angehoben.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2022</strong><br />
• U-Cloud 383,86 €<br />
• Dezentrale Infrastruktur 1.967,80 €<br />
• Zoom Lizenzen 471,24 €<br />
Summe (gerundet) 2.823,00 €<br />
Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)":<br />
Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden benötigt für folgende IT-Projekte benötigt: <strong>2022</strong><br />
• Portal nicht polizeiliche Gefahrenabwehr 6.000,00 €<br />
• Ausbau der WLAN Infrastruktur Kasi Simmerath 2.686,75 €<br />
Summe (gerundet) 8.687,00 €<br />
Zu A/071130 "Zug. Maschinen/techn. Anlagen", A/071231 "Zug. Spezialfahrzeuge" und A/081110 "Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung":<br />
Im Zuge der Beschlussfassung über den <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> wurden die Ansätze <strong>2022</strong> und 2023 verändert, um dem gestiegenen Bedarf<br />
und den Erkenntnissen aus der Hochwasserkatastrophe Rechnung zu tragen. U.a. ist in 2023 die Beschaffung von zwei watfähigen<br />
Krankenkraftwagen vorgesehen.