Haushalt 2022 - Dezernat IV
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Produkt 12.02.01<br />
Kreisstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau)<br />
Erläuterungen:<br />
Zu E/414100 "Zuweisungen u. Zuschüsse f. lfd. Zwecke v. Land"<br />
Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege.<br />
Zudem sind hier für <strong>2022</strong> die erwarteten Aufbauhilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Straßen veranschlagt.<br />
Zu E/448100 "Erstattungen vom Land"<br />
Kostenerstattung in Zusammenhang mit der Planung und Ausführung des Radweges Aachen-Heerlen.<br />
Zu E/448200 " Erstattungen von Gemeinden und GV"<br />
Kostenbeteiligung der Stadt Aachen an der Sanierung der Entwässerung "Iterbachtal".<br />
Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen Bereichen" und Kostenstelle 464915 "Niederschlagswasserentsorgung<br />
Eschweiler (ehem. K 15)":<br />
Die K 15 wurde zur Gemeindestraße abgestuft. Die Städteregion hat sich zur Kostenübernahme der Niederschlagswasserentsorgung<br />
der ehem. Kreisstraße verpflichtet. Mit den Arbeiten wurde 2019 begonnen und voraussichtlich bis 2023 fortgesetzt. Für die<br />
Sanierungsarbeiten wurden Zuwendungen in Höhe von 79.000€ bewilligt und 2020 ausgezahlt.<br />
Zu E/458200 "Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen" und A/521140 "Instandhaltungsund<br />
Sanierungsmaßnahmen":<br />
Die Darstellung der Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (die aus Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen<br />
finanziert werden) im Ergebnisplan/in der Ergebnisrechnung ist lt. Verfügung der Bezirksregierung vom 08.03.2007 nicht zulässig,<br />
da nach den allgemeinen Planungsgrundsätzen gem. § 11 Abs. 2 GemHVO Erträge und Aufwendungen in dem <strong>Haushalt</strong>sjahr zu<br />
veranschlagen sind, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind (periodengerechte Zuordnung). Richtig ist es, die Auflösung der<br />
Rückstellung unmittelbar über die Bilanz abzuwickeln und entsprechend die Auszahlung für die Maßnahme aus der Kasse unmittelbar<br />
auszuführen. Eine Abwicklung über den Ergebnishaushalt würde im übrigen die entsprechenden Kennzahlen beeinflussen<br />
und künftige landesweite Vergleiche verhindern. Zur Erhaltung der Transparenz empfiehlt die Bezirksregierung eine nachrichtliche<br />
Aufnahme an geeigneter Stelle im Produkthaushalt.<br />
Zu A/521140 - Kostenstelle 464901 "Verschiedene laufende Instandsetzungsmaßnahmen" und 464400 "Hochwasser":<br />
Die Kostenstellen 464901 und 464906 werden ab dem <strong>Haushalt</strong>sjahr 2021 zu einer Maßnahme 464901 zusammengefasst.<br />
Unter Kostenstelle 464400 sind Mittel für die Beseitigung der Hochwasserschäden eingeplant.<br />
Zu A/522100 - Unterhaltungskostenbeitrag Kreisstraßen an den Landesbetrieb Straßenbau<br />
Anpassung des <strong>Haushalt</strong>sansatzes wegen Anhebung der UI-Pauschale laut Vertrag.<br />
Zu A/524142 "Abwassergebühren für Kreisstraßen":<br />
Die Entsorgung des Niederschlagwassers der Kreisstraßen erfolgt teilweise in städtische Kanäle. Die StädteRegion Aachen hat<br />
sich bisher an den Kosten des Kanals im Rahmen einer Vereinbarung beteiligt. Aufgrund eines aktuellen Urteils des OVG Münster<br />
sind die Kommunen ggf. berechtigt, Altverträge zu kündigen und jährliche Niederschlagswassergebühren zu erheben.<br />
Mittlerweile erheben alle Kommunen Niederschlagswassergebühren, so dass entsprechende Mittel einzuplanen sind.<br />
<strong>Haushalt</strong>sansätze ab 2020 sind an das Rechnungsergebnis 2018 angepasst worden.<br />
Der Ansatz wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum <strong>Haushalt</strong> 2021 (SRT 04.02.2021) um 13.500,00 € auf 491.500,00 € reduziert<br />
und wird für <strong>2022</strong> ff. mit der 1%igen Steigerung (496.415,00 € für <strong>2022</strong>) fortgeschrieben.<br />
Zu A 527901 "Externe Planungskosten"<br />
Im Vorfeld von Baumaßnahmen müssen u.a. zur Beantragung möglicher Fördermittel kostenpflichtige Planunterlagen oder<br />
Machbarkeitsstudien erstellt werden, die das Projekt skizzieren. Die entsprechenden Mittel werden dem obigen Sachkonto, so hierfür<br />
noch keine eigene, projektbezogene HH-Stelle ausgewiesen wurde, entnommen. Zudem müssen im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen<br />
immer wieder nicht absehbare Planungsaufträge kleineren Umfangs vergeben werden, die aus diesem Sachkonto bedient werden.<br />
Zurzeit wird ein Konzept für ein städteregionales Radverkehrsnetz erarbeitet. Dieses Netz soll die Grundlage für den gemeinsamen<br />
Ausbau der regionalen Radverkehrsverbindungen durch alle Baulastträger schaffen. <strong>2022</strong> sollen für diejenigen Verbindungen, die<br />
entlang von Kreisstraßen verlaufen, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen erste Ausbaukonzepte erarbeitet werden. Für die<br />
dazu erforderlichen Planungsleistungen wurde der <strong>Haushalt</strong>sansatz für das Sachkonto gegenüber dem bisherigen Ansatz erhöht.<br />
Im Rahmen der Beschlussfassung zum <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> im SRT am 09.12.2021 wurden die Ansätze für <strong>2022</strong> und 2023 um jeweils 10.000 €<br />
für die Fortschreibung des AIP, auch im Hinblick auf die Aquise von Fördermitteln für Radwege, angehoben.<br />
Zu A/531200 "Sonstige Zuw. und Zuschüsse an Gemeinden/GV und E/416100 "Erträge aus der Auflösung von Sonderposten":<br />
Mit den Städten Alsdorf und Würselen wurden Anfang 2014 sinngemäss gleichlautende Vereinbarungen zum Radweg Aachen-Jülich<br />
abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen ist u.a. geregelt, dass nach gemeinsamer Abnahme der Bauleistung die Bau- und Unterhaltungslast<br />
des Radweges an die Stadt übergeht. Mit dieser Regelung ist eine Bilanzierung dieser Maßnahme nur bei den Städten möglich. Da die<br />
Maßnahme bei der Städteregion jedoch als Investition durchgeführt wurde, war diese somit zunächst auch hier bilanziert. Hierdurch würde<br />
es eine Doppelbilanzierung geben. Nach Gesprächen mit beiden Städten wurden die bisher bilanzierten Werte in einen Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
umgebucht und der gebildete Sonderposten als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht.<br />
Zu A/543927 ²Kosten der Beschilderung des Freizeitroutennetzes"<br />
Der <strong>Haushalt</strong>sansatz ist jährlich fortzuschreiben.