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Haushalt 2022 - Dezernat IV

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<strong>IV</strong>/216<br />

Produkt 12.02.01<br />

Kreisstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau)<br />

Erläuterungen:<br />

Zu E/414100 "Zuweisungen u. Zuschüsse f. lfd. Zwecke v. Land"<br />

Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege.<br />

Zudem sind hier für <strong>2022</strong> die erwarteten Aufbauhilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Straßen veranschlagt.<br />

Zu E/448100 "Erstattungen vom Land"<br />

Kostenerstattung in Zusammenhang mit der Planung und Ausführung des Radweges Aachen-Heerlen.<br />

Zu E/448200 " Erstattungen von Gemeinden und GV"<br />

Kostenbeteiligung der Stadt Aachen an der Sanierung der Entwässerung "Iterbachtal".<br />

Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen Bereichen" und Kostenstelle 464915 "Niederschlagswasserentsorgung<br />

Eschweiler (ehem. K 15)":<br />

Die K 15 wurde zur Gemeindestraße abgestuft. Die Städteregion hat sich zur Kostenübernahme der Niederschlagswasserentsorgung<br />

der ehem. Kreisstraße verpflichtet. Mit den Arbeiten wurde 2019 begonnen und voraussichtlich bis 2023 fortgesetzt. Für die<br />

Sanierungsarbeiten wurden Zuwendungen in Höhe von 79.000€ bewilligt und 2020 ausgezahlt.<br />

Zu E/458200 "Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen" und A/521140 "Instandhaltungsund<br />

Sanierungsmaßnahmen":<br />

Die Darstellung der Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (die aus Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen<br />

finanziert werden) im Ergebnisplan/in der Ergebnisrechnung ist lt. Verfügung der Bezirksregierung vom 08.03.2007 nicht zulässig,<br />

da nach den allgemeinen Planungsgrundsätzen gem. § 11 Abs. 2 GemHVO Erträge und Aufwendungen in dem <strong>Haushalt</strong>sjahr zu<br />

veranschlagen sind, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind (periodengerechte Zuordnung). Richtig ist es, die Auflösung der<br />

Rückstellung unmittelbar über die Bilanz abzuwickeln und entsprechend die Auszahlung für die Maßnahme aus der Kasse unmittelbar<br />

auszuführen. Eine Abwicklung über den Ergebnishaushalt würde im übrigen die entsprechenden Kennzahlen beeinflussen<br />

und künftige landesweite Vergleiche verhindern. Zur Erhaltung der Transparenz empfiehlt die Bezirksregierung eine nachrichtliche<br />

Aufnahme an geeigneter Stelle im Produkthaushalt.<br />

Zu A/521140 - Kostenstelle 464901 "Verschiedene laufende Instandsetzungsmaßnahmen" und 464400 "Hochwasser":<br />

Die Kostenstellen 464901 und 464906 werden ab dem <strong>Haushalt</strong>sjahr 2021 zu einer Maßnahme 464901 zusammengefasst.<br />

Unter Kostenstelle 464400 sind Mittel für die Beseitigung der Hochwasserschäden eingeplant.<br />

Zu A/522100 - Unterhaltungskostenbeitrag Kreisstraßen an den Landesbetrieb Straßenbau<br />

Anpassung des <strong>Haushalt</strong>sansatzes wegen Anhebung der UI-Pauschale laut Vertrag.<br />

Zu A/524142 "Abwassergebühren für Kreisstraßen":<br />

Die Entsorgung des Niederschlagwassers der Kreisstraßen erfolgt teilweise in städtische Kanäle. Die StädteRegion Aachen hat<br />

sich bisher an den Kosten des Kanals im Rahmen einer Vereinbarung beteiligt. Aufgrund eines aktuellen Urteils des OVG Münster<br />

sind die Kommunen ggf. berechtigt, Altverträge zu kündigen und jährliche Niederschlagswassergebühren zu erheben.<br />

Mittlerweile erheben alle Kommunen Niederschlagswassergebühren, so dass entsprechende Mittel einzuplanen sind.<br />

<strong>Haushalt</strong>sansätze ab 2020 sind an das Rechnungsergebnis 2018 angepasst worden.<br />

Der Ansatz wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum <strong>Haushalt</strong> 2021 (SRT 04.02.2021) um 13.500,00 € auf 491.500,00 € reduziert<br />

und wird für <strong>2022</strong> ff. mit der 1%igen Steigerung (496.415,00 € für <strong>2022</strong>) fortgeschrieben.<br />

Zu A 527901 "Externe Planungskosten"<br />

Im Vorfeld von Baumaßnahmen müssen u.a. zur Beantragung möglicher Fördermittel kostenpflichtige Planunterlagen oder<br />

Machbarkeitsstudien erstellt werden, die das Projekt skizzieren. Die entsprechenden Mittel werden dem obigen Sachkonto, so hierfür<br />

noch keine eigene, projektbezogene HH-Stelle ausgewiesen wurde, entnommen. Zudem müssen im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen<br />

immer wieder nicht absehbare Planungsaufträge kleineren Umfangs vergeben werden, die aus diesem Sachkonto bedient werden.<br />

Zurzeit wird ein Konzept für ein städteregionales Radverkehrsnetz erarbeitet. Dieses Netz soll die Grundlage für den gemeinsamen<br />

Ausbau der regionalen Radverkehrsverbindungen durch alle Baulastträger schaffen. <strong>2022</strong> sollen für diejenigen Verbindungen, die<br />

entlang von Kreisstraßen verlaufen, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen erste Ausbaukonzepte erarbeitet werden. Für die<br />

dazu erforderlichen Planungsleistungen wurde der <strong>Haushalt</strong>sansatz für das Sachkonto gegenüber dem bisherigen Ansatz erhöht.<br />

Im Rahmen der Beschlussfassung zum <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> im SRT am 09.12.2021 wurden die Ansätze für <strong>2022</strong> und 2023 um jeweils 10.000 €<br />

für die Fortschreibung des AIP, auch im Hinblick auf die Aquise von Fördermitteln für Radwege, angehoben.<br />

Zu A/531200 "Sonstige Zuw. und Zuschüsse an Gemeinden/GV und E/416100 "Erträge aus der Auflösung von Sonderposten":<br />

Mit den Städten Alsdorf und Würselen wurden Anfang 2014 sinngemäss gleichlautende Vereinbarungen zum Radweg Aachen-Jülich<br />

abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen ist u.a. geregelt, dass nach gemeinsamer Abnahme der Bauleistung die Bau- und Unterhaltungslast<br />

des Radweges an die Stadt übergeht. Mit dieser Regelung ist eine Bilanzierung dieser Maßnahme nur bei den Städten möglich. Da die<br />

Maßnahme bei der Städteregion jedoch als Investition durchgeführt wurde, war diese somit zunächst auch hier bilanziert. Hierdurch würde<br />

es eine Doppelbilanzierung geben. Nach Gesprächen mit beiden Städten wurden die bisher bilanzierten Werte in einen Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

umgebucht und der gebildete Sonderposten als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht.<br />

Zu A/543927 ²Kosten der Beschilderung des Freizeitroutennetzes"<br />

Der <strong>Haushalt</strong>sansatz ist jährlich fortzuschreiben.

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