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Haushalt 2022 - Dezernat IV

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<strong>IV</strong>/200<br />

Produkt 10.02.01<br />

Wohnraumförderung<br />

Erläuterungen:<br />

Zu A/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />

Das Land NRW stellt den Bewilligungsbehörden jährlich Fördermittel für die jeweiligen Förderbausteine (Mietwohnungsbau,<br />

Eigentumsmaßnahmen, Modernisierung) zur Verfügung. Die StädteRegion ist eine von 53 Bewilligungsbehörden in NRW.<br />

In diesem Rahmen/Budget können entsprechende zinsgünstige Darlehen bewilligt werden.<br />

Für Bewilligungen werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Verwaltungsgebühren von 0,4% der jeweiligen<br />

Darlehenssumme erhoben.<br />

Für den <strong>Haushalt</strong>sansatz <strong>2022</strong> wurde dazu die Fesamtzuteilungssumme (des Land NRW für die Städteregion ) 2021 zugrunde gelegt;<br />

zuzüglich kleinerer Gebührenerträge aus den Aufgaben der Wohnungsbindungsstelle.<br />

In vergangenen Jahren wurden der StädteRegion nachträglich mehr Fördermittel zur Verfügung gestellt als ursprünglich geplant.<br />

Dies war jedoch nurmöglich, da diese von anderen Bewilligungsbehörden in NRW nicht abgerufen worden waren. Bezahlbarer<br />

Wohnraum ist aktuell eines der zentralen Wahlkampfthemen. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass andere Bewilligungsbehörden<br />

die ihnen zugeteilten Fördermittel in <strong>2022</strong> erneut nicht vollständig abrufen werden.<br />

Zu A/531827 "Förderprogramm regenerative Energien und Photovoltaikanlagen":<br />

Der Städteregionstag hat im Rahmen der Beschlussfassung zum <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> im SRT am 09.12.2021 die Fördermittel<br />

insgesamt auf 500.000 € aufgestockt (freiwillige Aufgaben) und bei diesem SK 531827 zusammengefasst.<br />

Bereits im laufenden Jahr 2021 waren die im <strong>Haushalt</strong> insgesamt bereitgestellten Mittel von 150.000 € um weitere 100.000 € auf<br />

Basis des Beschlusses des Städteregionstages vom 29.09.2021 (SV 2021/0458) aufgestockt worden.<br />

Die neu gefassten Förderrichtlinien wurden ebenfalls im Städteregionstag am 09.12.2021 auf Basis der SV 2021/0620 neu<br />

beschlossen.<br />

Ein Teilbetrag von 25.000 € aus dem Ansatz ist reserviert für die regionale Energiedienstleistungsgenossenschaft auf Basis<br />

des SRA-Beschlusses vom 17.06.2021 (SV 2021/0290).<br />

Zu A/531828 "Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung":<br />

Der Städteregionstag hat im Rahmen der Beschlussfassung zum <strong>Haushalt</strong> <strong>2022</strong> im SRT am 09.12.2021 die Fördermittel<br />

insgesamt auf 500.000 € aufgestockt und bei SK 531827 zusammengefasst.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten <strong>Haushalt</strong>smittel werden <strong>2022</strong> für folgende Fachanwendungen benötigt: <strong>2022</strong><br />

• Miet NRW 2.856,00 €<br />

• Zoom Lizenz (1 Stück) 235,62 €<br />

Summe (gerundet) 3.092,00 €

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