15.12.2021 Aufrufe

knw journal

Das knw journal ist die barrierefreie digitale Zeitschrift des knw Kindernetzwerk e.V. Das knw ist der Dachverband der Selbsthilfe von Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Im ersten knw journal erwarten Sie Artikel zu krankheitsbezogenen Themen, zur Stärkung der Betroffenen, Artikel für Kinder und vieles mehr - schauen Sie doch mal hinein!

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Im ersten knw journal erwarten Sie Artikel zu krankheitsbezogenen Themen, zur Stärkung der Betroffenen, Artikel für Kinder und vieles mehr - schauen Sie doch mal hinein!

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Aus dem Gesundheitswesen<br />

37<br />

auf diese Entwicklung reagiert. Insbesondere die<br />

psychosomatischen, neuropädiatrischen und pneumologischen<br />

Kliniken bieten Rehamaßnahmen<br />

beim Long-Lockdown, Long-Covid und Post-Covid<br />

Syndrom an. Diese Angebote werden zunehmend<br />

verstärkt nachgefragt.<br />

Beihilfe gestellt, ist die Reha-Maßnahme mit einem<br />

ärztlichen Attest zu begründen. Mit der Bewilligung<br />

der Beihilfe wenden sich die Eltern an die PKV und<br />

klären, ob der PKV-Anteil übernommen wird. Sind<br />

die Eltern komplett privat krankenversichert, ist<br />

eine Klärung dort notwendig.<br />

Volle Kostenübernahme bei einem Aufenthalt in<br />

einer Rehaklinik<br />

Bei einer Kinder- und Jugendreha werden alle Kosten<br />

übernommen. Es sind die Kosten der Rehabilitation<br />

und die Reisekosten sowie die Kosten, die<br />

durch die Mitaufnahme einer Begleitperson oder<br />

von gesunden Geschwisterkindern entstehen. Ist<br />

die Begleitperson berufstätig, wird ein Verdienstausfall<br />

übernommen. Eine Zuzahlung wird bei Kindern<br />

und Jugendlichen nicht fällig. Übrigens ist die<br />

Mitaufnahme einer Begleitperson bei Kindern bis<br />

zum 12. Geburtstag obligat. Bei älteren Kindern<br />

muss die Mitaufnahme medizinisch notwendig<br />

sein.<br />

Rehaantrag wenn möglich bei der Rentenversicherung<br />

stellen<br />

Beratung und Information<br />

Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. berät und<br />

unterstützt die betroffenen Familien, Ärzt:innen<br />

und Therapeut:innen in allen Fragen zur Kinderund<br />

Jugendreha, insbesondere bei der Antragstellung<br />

bei der Renten- oder Krankenversicherung.<br />

Alle Informationen sind zudem auf der Homepage<br />

www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de zu finden.<br />

Unentgeltlich können Flyer „Reha rettet Lebensläufe“<br />

und das Handbuch „Medizinische Rehabilitation<br />

von Kindern und Jugendlichen“ bestellt werden.<br />

Alwin Baumann<br />

Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. (BKJR)<br />

E-Mail: a.baumann@bkjr.de<br />

www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de<br />

Die Rentenversicherung hat ein weitergehendes<br />

Rehaverständnis, deswegen sollte der Antrag dort<br />

gestellt werden. Kinder und Jugendlichen erhalten<br />

die Reha aus der Versicherung eines Elternteils.<br />

Sind beide Elternteile gesetzlich rentenversichert,<br />

können sie auswählen, aus wessen Versicherung<br />

sie den Antrag stellen. Dabei spielt es keine Rolle,<br />

über wen das Kind krankenversichert ist. Die<br />

Eltern füllen den Antrag aus, ein Arzt/Ärztin oder<br />

Psychotherapeut:in den Befundbericht sowie den<br />

Honorarantrag. Sind weder Mutter, noch Vater rentenversichert,<br />

wird der Antrag über die Krankenversicherung<br />

gestellt. Hier füllt ein Arzt das sogenannte<br />

Formular 61 aus. Wird der Antrag über die

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