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Rechtsfragen des Alltags / Gesetzgebung:
Neuer Bußgeldkatalog
zum 9. November 2021
Am 9.11.2021 ist der neue Bußgeldkatalog
in Kraft getreten.
Er beinhaltet zum Teil deutlich
höhere Geldbußen als bisher.
Hier ein Auszug der wichtigsten
Änderungen.
1. Parken und Halten
Verbotswidriges Parken auf
Geh- und Radwegen sowie
das jetzt verbotene Halten auf
Schutzstreifen und das Parken
und Halten in zweiter Reihe ist
teurer geworden. Verstöße kosten
bis zu 110 Euro. Bei schwereren
Verstößen kann darüber
hinaus ein Punkt im Fahreignungsregister
(„Flensburg“) eingetragen
werden.
Darüber hinaus sind für das unberechtigte
Parken auf einem
Schwerbehinderten-Parkplatz
Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
Ebenfalls für das unberechtigte
Parken auf einem Parkplatz
für elektrisch betriebene
Fahrzeuge oder einem Parkplatz
für Carsharing-Fahrzeuge
werden 55 Euro fällig. Für das
rechtswidrige Parken an engen
oder unübersichtlichen Straßenstellen
bzw. im Bereich einer
scharfen Kurve sieht der neue
Bußgeldkatalog eine Geldbuße
von 35 Euro vor.
Für einen allgemeinen Halt- und
Parkverstoß werden jetzt bis zu
25 Euro fällig.
2. Rettungsgasse
Die unerlaubte Nutzung einer
Rettungsgasse wird jetzt genauso
verfolgt und geahndet wie
das Nichtbilden einer Rettungsgasse.
Es drohen Bußgelder zwischen
200 und 320 Euro sowie
ein Monat Fahrverbot. Als Folge
dieser Sanktionen ist die Eintragung
von zwei Punkten im Fahreignungsregister
vorgesehen.
3. Sonstige Regelverstöße
Die vorschriftswidrige Nutzung
von Gehwegen, linksseitig angelegten
Radwegen und Seitenstreifen
durch Fahrzeuge wird
nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße
geahndet.
Für das sogenannte Auto-Posing
(Verursachen von unnötigem
Lärm und einer vermeidbaren
Abgasbelästigung sowie unnützes
Hin- und Herfahren) sind
Bußgelder bis zu 100 Euro vorgesehen.
Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge
über 3,5 t ist innerorts
Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7,
max. 11 km/h) vorgeschrieben.
Verstöße hiergegen können nun
mit einem Bußgeld in Höhe von
70 Euro sanktioniert werden.
Außerdem wird ein Punkt im
Fahreignungsregister eingetragen.
4. Geschwindigkeitsverstöße
Für normale Pkw bis 3,5 t gelten
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
künftig folgende Geldbußen
(neben Fahrverboten
und Punkten im Fahreignungsregister,
die in der nachfolgenden
Aufstellung nicht aufgeführt
sind):
• Überschreitung bis 10 km/h:
30 Euro innerorts / 20 Euro
außerorts
• Überschreitung 11-15 km/h:
50 Euro innerorts / 40 Euro
außerorts
• Überschreitung 16-20 km/h:
70 Euro innerorts / 60 Euro
außerorts
• Überschreitung 21-25 km/h:
115 Euro innerorts / 100 Euro
außerorts
• Überschreitung 26-30 km/h:
180 Euro innerorts / 150 Euro
außerorts
• Überschreitung 31-40 km/h:
260 Euro innerorts / 200 Euro
außerorts
• Überschreitung 41-50 km/h:
400 Euro innerorts / 320 Euro
außerorts
• Überschreitung 51-60 km/h:
560 Euro innerorts / 480 Euro
außerorts
• Überschreitung 61 bis 70
km/h: 700 Euro innerorts / 600
Euro außerorts
• Überschreitung über 70 km/h:
800 Euro innerorts / 700 Euro
außerorts
Wibke Dalhaus
Rechtsanwältin
in der Kanzlei ASH
Rechtsanwälte Steuerberater,
Lübbecke
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