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Rechtsfragen des Alltags / Gesetzgebung:

Neuer Bußgeldkatalog

zum 9. November 2021

Am 9.11.2021 ist der neue Bußgeldkatalog

in Kraft getreten.

Er beinhaltet zum Teil deutlich

höhere Geldbußen als bisher.

Hier ein Auszug der wichtigsten

Änderungen.

1. Parken und Halten

Verbotswidriges Parken auf

Geh- und Radwegen sowie

das jetzt verbotene Halten auf

Schutzstreifen und das Parken

und Halten in zweiter Reihe ist

teurer geworden. Verstöße kosten

bis zu 110 Euro. Bei schwereren

Verstößen kann darüber

hinaus ein Punkt im Fahreignungsregister

(„Flensburg“) eingetragen

werden.

Darüber hinaus sind für das unberechtigte

Parken auf einem

Schwerbehinderten-Parkplatz

Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.

Ebenfalls für das unberechtigte

Parken auf einem Parkplatz

für elektrisch betriebene

Fahrzeuge oder einem Parkplatz

für Carsharing-Fahrzeuge

werden 55 Euro fällig. Für das

rechtswidrige Parken an engen

oder unübersichtlichen Straßenstellen

bzw. im Bereich einer

scharfen Kurve sieht der neue

Bußgeldkatalog eine Geldbuße

von 35 Euro vor.

Für einen allgemeinen Halt- und

Parkverstoß werden jetzt bis zu

25 Euro fällig.

2. Rettungsgasse

Die unerlaubte Nutzung einer

Rettungsgasse wird jetzt genauso

verfolgt und geahndet wie

das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Es drohen Bußgelder zwischen

200 und 320 Euro sowie

ein Monat Fahrverbot. Als Folge

dieser Sanktionen ist die Eintragung

von zwei Punkten im Fahreignungsregister

vorgesehen.

3. Sonstige Regelverstöße

Die vorschriftswidrige Nutzung

von Gehwegen, linksseitig angelegten

Radwegen und Seitenstreifen

durch Fahrzeuge wird

nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße

geahndet.

Für das sogenannte Auto-Posing

(Verursachen von unnötigem

Lärm und einer vermeidbaren

Abgasbelästigung sowie unnützes

Hin- und Herfahren) sind

Bußgelder bis zu 100 Euro vorgesehen.

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge

über 3,5 t ist innerorts

Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7,

max. 11 km/h) vorgeschrieben.

Verstöße hiergegen können nun

mit einem Bußgeld in Höhe von

70 Euro sanktioniert werden.

Außerdem wird ein Punkt im

Fahreignungsregister eingetragen.

4. Geschwindigkeitsverstöße

Für normale Pkw bis 3,5 t gelten

bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

künftig folgende Geldbußen

(neben Fahrverboten

und Punkten im Fahreignungsregister,

die in der nachfolgenden

Aufstellung nicht aufgeführt

sind):

• Überschreitung bis 10 km/h:

30 Euro innerorts / 20 Euro

außerorts

• Überschreitung 11-15 km/h:

50 Euro innerorts / 40 Euro

außerorts

• Überschreitung 16-20 km/h:

70 Euro innerorts / 60 Euro

außerorts

• Überschreitung 21-25 km/h:

115 Euro innerorts / 100 Euro

außerorts

• Überschreitung 26-30 km/h:

180 Euro innerorts / 150 Euro

außerorts

• Überschreitung 31-40 km/h:

260 Euro innerorts / 200 Euro

außerorts

• Überschreitung 41-50 km/h:

400 Euro innerorts / 320 Euro

außerorts

• Überschreitung 51-60 km/h:

560 Euro innerorts / 480 Euro

außerorts

• Überschreitung 61 bis 70

km/h: 700 Euro innerorts / 600

Euro außerorts

• Überschreitung über 70 km/h:

800 Euro innerorts / 700 Euro

außerorts

Wibke Dalhaus

Rechtsanwältin

in der Kanzlei ASH

Rechtsanwälte Steuerberater,

Lübbecke

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