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LE-5-2021

LOGISTIK express Zeitschrift ePaper App | Ausgabe 5/2021

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mungsflächen ebenso verheerende Auswirkungen<br />

hat, wie seinerzeit der unregulierte<br />

Fluss. Allerdings werden jetzt die Kosten entstandener<br />

Schäden, zum Beispiel durch Überschwemmungen,<br />

um ein Vielfaches höher.<br />

Die neue Erkenntnis lautet daher, wir müssen<br />

an den Flüssen wieder einen naturnahen Zustand<br />

herbeiführen. Es muss „renaturiert“ werden.<br />

Menschliche Eingriffe in die Natur sollen<br />

durch menschliche Eingriffe weitestgehend<br />

beseitigt werden und langfristig soll sich das<br />

Ökosystem ohne menschliche Hilfe wieder<br />

selbst regenerieren und erhalten. Dominierendes<br />

Streben ist die „Konnektivität“. Das Prinzip<br />

Vernetzung dominiert den gesellschaftlichen<br />

Wandel in allen Lebensbereichen – so auch<br />

im Wasserbau.<br />

Grundlage für die Zielsetzung sind eine Reihe<br />

von Verordnungen, übergeordnete Planungen,<br />

Studien und Gesetze, die inzwischen<br />

festlegen, was bis wann und wie zu geschehen<br />

hat. Da gibt es zum Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL, 2000/60/EG). Sie<br />

wurde 2000 von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet<br />

und sollte die europäische Wasserpolitik<br />

grundlegend reformieren. Erstmals<br />

werden darin Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangsgewässer,<br />

Grundwasser, Küstengewässer)<br />

als Ökosysteme verstanden und erstmals<br />

werden Ziele für einen besseren Zustand dieser<br />

mit konkreten Fristen beschrieben. Zentrale<br />

Teile der Richtlinie sind ein Verschlechterungsverbot<br />

und eine Verbesserungspflicht. Schon<br />

2027 sollen diese Vorgaben erfüllt sein.<br />

Daneben gibt es den Green Deal der EU und<br />

als dessen Herzstück die EU-Biodiversitätsstrategie.<br />

Sie nennt als Ziel, die Biodiversität in Europa<br />

bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen.<br />

Auf österreichischer Seite ist für die Zielsetzung<br />

neben den EU-Vorgaben das Wasserrechtsgesetz<br />

und der mittlerweile 3. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan<br />

(NGP), der noch<br />

<strong>2021</strong> veröffentlicht wird, maßgeblich. Der wiederum<br />

fußt auf einer Strategischen Umweltprüfung<br />

(SUP) und beschreibt zum Beispiel,<br />

welche Gewässerrenaturierungen schwerpunktmäßig<br />

durchzuführen sind und welche<br />

finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden.<br />

Was sich die Nationalstaaten hier vorgenommen<br />

haben, ist eine Mammutaufgabe. Ähnlich<br />

wie das Vorhaben, dass unsere Vorfahren<br />

vor 500 Jahren begonnen haben, stehen wir<br />

jetzt vor der Aufgabe, alles wieder zu korrigieren.<br />

Der Bericht über den „Zustand der<br />

Natur in der Europäischen Union“ (2013-2018)<br />

zeigt, dass sich der Erhaltungszustand der Lebensräume<br />

im Vergleich zur Vorperiode nicht<br />

verbessert hat. Nur 15 % der Lebensraumbewertungen<br />

weisen auf einen guten Erhaltungszustand<br />

hin.<br />

Man steht in der EU praktisch erst am Beginn<br />

des Handlungsbedarfes. Entsprechend dramatisch<br />

klingt die Warnung der EU, wenn die<br />

Bemühungen um eine Ökologisierung nicht<br />

beschleunigt werden: „Geschieht dies nicht,<br />

so wird dies nicht nur die fortgesetzte Erosion<br />

unseres gemeinsamen Naturerbes zur Folge<br />

haben, sondern auch die fortgesetzte Erosion<br />

der lebenswichtigen Funktionen, die dieses<br />

Erbe liefert und die letztlich die Grundlage für<br />

die Gesundheit und den Wohlstand der Menschen<br />

bilden“. Der nächste Zustandsbericht<br />

(2027) wird also zur Zäsur. Zahlreiche Umweltorganisationen<br />

in Österreich kritisieren und<br />

verweisen auf eine Studie der Universität für<br />

Bodenkultur (BOKU), dass aktuell nur noch 15<br />

Prozent der Flüsse ökologisch intakt sind.<br />

Bereits 2010 hat der Rechnungshof die Umsetzung<br />

der Wasserrahmenrichtlinie überprüft<br />

und kritisiert, dass die vorgegebenen Ziele bis<br />

2027 nicht erreicht werden. Auch im zweiten<br />

Bericht (2019-Ökologisierung Fließgewässer,<br />

zweite Sanierungsperiode), kritisierte der RH<br />

die massiven Verzögerungen in Österreich,<br />

die sogar ein Vertragsverletzungsverfahren<br />

seitens der EU zur Folge hatten. Aktuell kritisiert<br />

der WWF, dass Österreich nur einen Bruchteil<br />

des Finanzbedarfs zur Verfügung stellt, um die<br />

Vorhaben rechtzeitig umzusetzen. Besonders<br />

harsche Kritik übt der EU-RH an der EU-Agrar-

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