LE-5-2021
LOGISTIK express Zeitschrift ePaper App | Ausgabe 5/2021
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mungsflächen ebenso verheerende Auswirkungen<br />
hat, wie seinerzeit der unregulierte<br />
Fluss. Allerdings werden jetzt die Kosten entstandener<br />
Schäden, zum Beispiel durch Überschwemmungen,<br />
um ein Vielfaches höher.<br />
Die neue Erkenntnis lautet daher, wir müssen<br />
an den Flüssen wieder einen naturnahen Zustand<br />
herbeiführen. Es muss „renaturiert“ werden.<br />
Menschliche Eingriffe in die Natur sollen<br />
durch menschliche Eingriffe weitestgehend<br />
beseitigt werden und langfristig soll sich das<br />
Ökosystem ohne menschliche Hilfe wieder<br />
selbst regenerieren und erhalten. Dominierendes<br />
Streben ist die „Konnektivität“. Das Prinzip<br />
Vernetzung dominiert den gesellschaftlichen<br />
Wandel in allen Lebensbereichen – so auch<br />
im Wasserbau.<br />
Grundlage für die Zielsetzung sind eine Reihe<br />
von Verordnungen, übergeordnete Planungen,<br />
Studien und Gesetze, die inzwischen<br />
festlegen, was bis wann und wie zu geschehen<br />
hat. Da gibt es zum Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL, 2000/60/EG). Sie<br />
wurde 2000 von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet<br />
und sollte die europäische Wasserpolitik<br />
grundlegend reformieren. Erstmals<br />
werden darin Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangsgewässer,<br />
Grundwasser, Küstengewässer)<br />
als Ökosysteme verstanden und erstmals<br />
werden Ziele für einen besseren Zustand dieser<br />
mit konkreten Fristen beschrieben. Zentrale<br />
Teile der Richtlinie sind ein Verschlechterungsverbot<br />
und eine Verbesserungspflicht. Schon<br />
2027 sollen diese Vorgaben erfüllt sein.<br />
Daneben gibt es den Green Deal der EU und<br />
als dessen Herzstück die EU-Biodiversitätsstrategie.<br />
Sie nennt als Ziel, die Biodiversität in Europa<br />
bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen.<br />
Auf österreichischer Seite ist für die Zielsetzung<br />
neben den EU-Vorgaben das Wasserrechtsgesetz<br />
und der mittlerweile 3. Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan<br />
(NGP), der noch<br />
<strong>2021</strong> veröffentlicht wird, maßgeblich. Der wiederum<br />
fußt auf einer Strategischen Umweltprüfung<br />
(SUP) und beschreibt zum Beispiel,<br />
welche Gewässerrenaturierungen schwerpunktmäßig<br />
durchzuführen sind und welche<br />
finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden.<br />
Was sich die Nationalstaaten hier vorgenommen<br />
haben, ist eine Mammutaufgabe. Ähnlich<br />
wie das Vorhaben, dass unsere Vorfahren<br />
vor 500 Jahren begonnen haben, stehen wir<br />
jetzt vor der Aufgabe, alles wieder zu korrigieren.<br />
Der Bericht über den „Zustand der<br />
Natur in der Europäischen Union“ (2013-2018)<br />
zeigt, dass sich der Erhaltungszustand der Lebensräume<br />
im Vergleich zur Vorperiode nicht<br />
verbessert hat. Nur 15 % der Lebensraumbewertungen<br />
weisen auf einen guten Erhaltungszustand<br />
hin.<br />
Man steht in der EU praktisch erst am Beginn<br />
des Handlungsbedarfes. Entsprechend dramatisch<br />
klingt die Warnung der EU, wenn die<br />
Bemühungen um eine Ökologisierung nicht<br />
beschleunigt werden: „Geschieht dies nicht,<br />
so wird dies nicht nur die fortgesetzte Erosion<br />
unseres gemeinsamen Naturerbes zur Folge<br />
haben, sondern auch die fortgesetzte Erosion<br />
der lebenswichtigen Funktionen, die dieses<br />
Erbe liefert und die letztlich die Grundlage für<br />
die Gesundheit und den Wohlstand der Menschen<br />
bilden“. Der nächste Zustandsbericht<br />
(2027) wird also zur Zäsur. Zahlreiche Umweltorganisationen<br />
in Österreich kritisieren und<br />
verweisen auf eine Studie der Universität für<br />
Bodenkultur (BOKU), dass aktuell nur noch 15<br />
Prozent der Flüsse ökologisch intakt sind.<br />
Bereits 2010 hat der Rechnungshof die Umsetzung<br />
der Wasserrahmenrichtlinie überprüft<br />
und kritisiert, dass die vorgegebenen Ziele bis<br />
2027 nicht erreicht werden. Auch im zweiten<br />
Bericht (2019-Ökologisierung Fließgewässer,<br />
zweite Sanierungsperiode), kritisierte der RH<br />
die massiven Verzögerungen in Österreich,<br />
die sogar ein Vertragsverletzungsverfahren<br />
seitens der EU zur Folge hatten. Aktuell kritisiert<br />
der WWF, dass Österreich nur einen Bruchteil<br />
des Finanzbedarfs zur Verfügung stellt, um die<br />
Vorhaben rechtzeitig umzusetzen. Besonders<br />
harsche Kritik übt der EU-RH an der EU-Agrar-