Akt V - nicht feststellbar
Nicht feststellbar (Akt V) ist eine vorabveröffentlichung zu einem weiteren Manuskript Update: 05.12.2021, 09:26 Uhr Akt V nun mann kann auch sagen es sind die verschollenen Aufgaben aus dem damaligen Verwaltungslehrgang......siehe den kleinen Drachenkopf.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Konzept und Idee(Urheber): FAV Ausarbeitung: FAV Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Nicht feststellbar (Akt V) ist eine vorabveröffentlichung zu einem weiteren Manuskript
Update: 05.12.2021, 09:26 Uhr
Akt V nun mann kann auch sagen es sind die verschollenen Aufgaben aus dem damaligen Verwaltungslehrgang......siehe den kleinen Drachenkopf....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Konzept und Idee(Urheber): FAV
Ausarbeitung: FAV
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Kirche ist <strong>nicht</strong> mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />
Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />
AKT V – <strong>nicht</strong> <strong>feststellbar</strong><br />
(…verschollen in der Zeit…)<br />
Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood
Auf gaben und Befugnisse<br />
der Gefahrenabwehr<br />
Erstellt In der Zelt:<br />
07.08.-29.09.2000<br />
VOii Frank Vogllf
- 1 -<br />
§ 53 Ordnungswidrigkeitengesetz ------ § 163 Strafprozessordnung<br />
Legalitätsprinzip Da muss immer gehandelt werden (durch ein Gesetz legal)<br />
Opportunitätsprinzip Spielraum ob man Einschreitet oder <strong>nicht</strong><br />
Vergehen ➔ sagt aus: eine geringe Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe<br />
Verbrechen ➔ sagt aus: eine Freiheitsstrafe <strong>nicht</strong> unter einem Jahr<br />
ab 14 Jahren<br />
➔ Strafmündig<br />
von 14 - 18 Jahren ➔ Strafmündig nach Jugendgerichtsgesetz (JGG)<br />
von 18 - 21 Jahren ➔ Strafmündig nach Erwachsenenrecht, außer die Geistliche und sittliche<br />
Reife sind die eines jugendlichen wird er nach JGG bestraft<br />
ab 21 Jahren<br />
➔ Volle Strafmündigkeit<br />
Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG)<br />
§ 1 HSOG<br />
Abs.! : Die Aufgabengeneralklausel macht es zur Aufgabe der Gefahrenabwehrbehörden und<br />
Polizeibehörden der öffentlichen Sicherheit drohenden Gefahren präventiv<br />
(vorbeugend) und repressiv (rückwirkend) zu beseitigen.<br />
Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich<br />
ist.<br />
Abs.3 : Personalienfeststellung für unerlaubte Handlung , damit der Betroffene seinen<br />
Schadensersatz in Anspruch nehmen kann.<br />
Anscheingefahr ➔ Maßnahmen die getroffen werden sind gerechtfertigt ( z.B. jemand ruft um<br />
Hilfe) - Verursacher zahlt getroffene Maßnahmen und Schäden !!! ! !!!!!!<br />
Enteil\ In der Zelt<br />
07.08.-29.09.2000<br />
von Frank VC98r<br />
- 1 -
Die Kirche ist <strong>nicht</strong> mein Gotteshaus, sondern mein Heim ist es, dort bete ich zu meinen Gott als Christlicher<br />
Heide oder Heidnischer Christ, das Vater Unser….<br />
….nun, das ist leider der klägliche Rest der Lehrgangsunterlagen des Lehrgangs „Aufgaben und<br />
Befugnisse der Gefahrenabwehr“ die mal als „kleines separates Buch“, mit mehreren anderen<br />
Lehrgangsunterlagen als separate kleine Bücher, gebunden waren…..<br />
…der Schreiberling weiß, wie diese abhanden gekommen sind und warum zu damaliger Zeit…..<br />
Weitere göttlich erschaffene Figuren sind Summon the Reaper, Harbinger und Life-Blood