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KSPK-Geschaeftsbericht2020

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HUMAN RESOURCES<br />

PRIVATSTIFTUNG KÄRNTNER SPARKASSE<br />

HAFTUNGSVERBUND<br />

Die Kärntner Sparkasse AG ist Mitglied des im<br />

Jahr 2001 geschaffenen, ab 1.1.2002 wirksam<br />

gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe.<br />

Diesem gehören neben der Erste<br />

Group Bank AG alle österreichischen Sparkassen<br />

an, ausgenommen die Allgemeine Sparkasse<br />

Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die<br />

UniCredit Bank Austria AG.<br />

Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung,<br />

abgeschlossen zwischen der Erste<br />

Group Bank AG und den teilnehmenden Sparkassen,<br />

ist die solidarische Erfüllung der<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden abhängig<br />

von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen<br />

Mitglieder gegeben; dies betrifft alle Einlagen<br />

gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 BWG, alle Geldforderungen<br />

aufgrund von Guthaben aus Bankgeschäften,<br />

alle Geldforderungen aus der Begebung von<br />

Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile<br />

gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff der Verordnung<br />

(EU) Nr. 575/2013 (CRR) und Forderungen<br />

aus strafrechtlich relevanten Transaktionen.<br />

Im Jahr 2007 wurde die Zusammenarbeit der<br />

Sparkassen durch den Abschluss einer Zusatzvereinbarung<br />

verstärkt. Im Dezember 2009<br />

entschlossen sich auch die Allgemeine Sparkasse<br />

Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die<br />

Erste Group Bank AG zu einer verstärkten<br />

Integration und schlossen zusammen mit der<br />

Erste Bank der oesterreichischen Sparkasse AG<br />

eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“ ab, die<br />

aus kartellrechtlicher Sicht ebenfalls einen<br />

Zusammenschluss darstellt, dem am 27. Mai<br />

2010 durch die europäische Wettbewerbsbehörde<br />

die Genehmigung erteilt wurde.<br />

Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit der<br />

Sparkassen durch den Abschluss der Zweiten<br />

Zusatzvereinbarung weiter verstärkt. Ziel der<br />

2013 geschlossenen und seit 1.1.2014 gültigen<br />

Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der<br />

Steuerungselemente durch die Erste Group Bank<br />

AG, die Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer 127<br />

CRR geforderten Voraussetzungen durch den<br />

Haftungsverbund zu ermöglichen. Eine teilnehmende<br />

Sparkasse an dem 2013 abgeschlossenen<br />

Vertrag ist auch die Allgemeine Sparkasse<br />

Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, die mit<br />

den anderen Verbundmitgliedern ein institutsbezogenes<br />

Sicherungssystem (IPS) gemäß Art. 113<br />

Abs. 7 CRR bildet.<br />

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