KSPK-Geschaeftsbericht2020
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HUMAN RESOURCES<br />
PRIVATSTIFTUNG KÄRNTNER SPARKASSE<br />
HAFTUNGSVERBUND<br />
Die Kärntner Sparkasse AG ist Mitglied des im<br />
Jahr 2001 geschaffenen, ab 1.1.2002 wirksam<br />
gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe.<br />
Diesem gehören neben der Erste<br />
Group Bank AG alle österreichischen Sparkassen<br />
an, ausgenommen die Allgemeine Sparkasse<br />
Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die<br />
UniCredit Bank Austria AG.<br />
Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung,<br />
abgeschlossen zwischen der Erste<br />
Group Bank AG und den teilnehmenden Sparkassen,<br />
ist die solidarische Erfüllung der<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden abhängig<br />
von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen<br />
Mitglieder gegeben; dies betrifft alle Einlagen<br />
gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 BWG, alle Geldforderungen<br />
aufgrund von Guthaben aus Bankgeschäften,<br />
alle Geldforderungen aus der Begebung von<br />
Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile<br />
gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff der Verordnung<br />
(EU) Nr. 575/2013 (CRR) und Forderungen<br />
aus strafrechtlich relevanten Transaktionen.<br />
Im Jahr 2007 wurde die Zusammenarbeit der<br />
Sparkassen durch den Abschluss einer Zusatzvereinbarung<br />
verstärkt. Im Dezember 2009<br />
entschlossen sich auch die Allgemeine Sparkasse<br />
Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die<br />
Erste Group Bank AG zu einer verstärkten<br />
Integration und schlossen zusammen mit der<br />
Erste Bank der oesterreichischen Sparkasse AG<br />
eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“ ab, die<br />
aus kartellrechtlicher Sicht ebenfalls einen<br />
Zusammenschluss darstellt, dem am 27. Mai<br />
2010 durch die europäische Wettbewerbsbehörde<br />
die Genehmigung erteilt wurde.<br />
Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit der<br />
Sparkassen durch den Abschluss der Zweiten<br />
Zusatzvereinbarung weiter verstärkt. Ziel der<br />
2013 geschlossenen und seit 1.1.2014 gültigen<br />
Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der<br />
Steuerungselemente durch die Erste Group Bank<br />
AG, die Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer 127<br />
CRR geforderten Voraussetzungen durch den<br />
Haftungsverbund zu ermöglichen. Eine teilnehmende<br />
Sparkasse an dem 2013 abgeschlossenen<br />
Vertrag ist auch die Allgemeine Sparkasse<br />
Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, die mit<br />
den anderen Verbundmitgliedern ein institutsbezogenes<br />
Sicherungssystem (IPS) gemäß Art. 113<br />
Abs. 7 CRR bildet.<br />
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