KSPK-Geschaeftsbericht2020
KONZERN KÄRNTNER SPARKASSE UNSERE WERTE NACHHALTIGKEIT Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2020 PRIVATSTIFTUNG KÄRNTNER SPARKASSE ALLGEMEINE ANGABEN Einleitung Gliederung des Jahresabschlusses Haftung der Privatstiftung für die Sparkassen AG ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Generalnorm Bewertungsmethoden Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Forderungen Wertpapiere Sachanlagen Verbindlichkeiten Rückstellungen ÄNDERUNGEN VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 114 ANGABEN ZUR BILANZ Fristengliederung Forderungen und Verpflichtungen Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Wertpapiere Finanzinstrumente des Anlagevermögens Nachrangige Vermögensgegenstände Anlagevermögen Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 2 KStG Leasing- und Mietverpflichtungen Sonstige Verbindlichkeiten Aufgeschobene Steuer aus der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse in die Privatstiftung Sonstige Rückstellungen Aufgliederung der Kapital- und Gewinnrücklagen ANGABEN ZUR GEWINN-UND- VERLUST-RECHNUNG Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen Aufwendungen für den Abschlussprüfer Rücklagenauflösung Entwicklung des Stiftungsvermögens Gesamtkapitalrentabilität ANGABEN ZU ORGANEN UND ARBEITNEHMERN Anzahl der Arbeitnehmer Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat Organbezüge Namen der Organmitglieder EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
HUMAN RESOURCES PRIVATSTIFTUNG KÄRNTNER SPARKASSE 1 ALLGEMEINE ANGABEN 1.1 Einleitung Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte gemäß § 18 Privatstiftungsgesetz (PSG) unter sinngemäßer Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung. Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergaben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen. Zudem ist auf die im Vergleich zum Jahresabschluss 2019 geänderten Rahmenbedingungen aufgrund der COVID- 19-Pandemie hinzuweisen. Die WHO hat am 11.03.2020 im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 einen öffentlichen Gesundheitsnotstand von globalem Ausmaß erklärt, der erhebliche Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen in der ganzen Welt nach sich zieht. Für die Privatstiftung Kärntner Sparkasse ergaben sich aus der COVID-19-Pandemie Auswirkungen aufgrund fehlender Erträge aus der Beteiligung an der Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft, dies in Anwendung der Empfehlung der EZB, keine Dividendenausschüttungen vorzunehmen (EZB 2020/35). Im Jahr 2020 beliefen sich die Dividendenerträge auf EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 3.750). Darüber hinaus kam es zu einem Rückgang der Erträge aus den Wertpapierveranlagungen (EUR 1.232,00 im Vergleich zu TEUR 38 im Vorjahr). Die Annahme der Going Concern Prämisse wird durch diese Auswirkungen jedoch nicht berührt und ist weiterhin gegeben. 1.2 Gliederung des Jahresabschlusses Durch die formwechselnde Umwandlung der Kärntner Sparkasse – Verwaltungssparkasse in die Privatstiftung Kärntner Sparkasse und die damit verbundene Buchwertfortführung ergibt sich hinsichtlich der Gliederung des Jahresabschlusses der Privatstiftung Kärntner Sparkasse eine Fortführung der BWG-mäßigen Gliederung. 1.3 Haftung der Privatstiftung für die Sparkassen AG Gemäß § 27b Abs. 1 SpG in Verbindung mit § 92 Abs. 9 BWG haftet die Privatstiftung Kärntner Sparkasse mit ihrem gesamten Vermögen (zur ungeteilten Hand) für alle Verbindlichkeiten der Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft. 2 ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.1 Generalnorm Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Privatstiftung Kärntner Sparkasse zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung der Privatstiftung Kärntner Sparkasse unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. 2.2 Bewertungsmethoden 2.2.1 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich war (bzw. wurden mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt). Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Privatstiftung Kärntner Sparkasse als Beteiligung iSv § 189a Z2 UGB (Bilanzausweis: Beteiligungen) ausgewiesen werden, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (AFRAC-Stellungnahme „Bewertung von Beteiligungen“ vom März 2018) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung allfälliger Synergieeffekte. Bei der Ermittlung des Nutzwertes wurde der Barwert des künftigen Cash-Flows des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020 abgezinst wurden. Die zu Grunde liegenden Zahlungsströme basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Sofern die implizite Eigenkapitalrendite am Ende des Planungszeitraums über den Kapitalkosten liegt, wird die Eigenkapitalrendite für die Ermittlung der ewigen Rente schrittweise an die Eigenkapitalkosten angeglichen. Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftigen erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. 115
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HUMAN RESOURCES<br />
PRIVATSTIFTUNG KÄRNTNER SPARKASSE<br />
1 ALLGEMEINE ANGABEN<br />
1.1 Einleitung<br />
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte gemäß<br />
§ 18 Privatstiftungsgesetz (PSG) unter sinngemäßer<br />
Anwendung der diesbezüglichen Bestimmungen des<br />
Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie unter Berücksichtigung<br />
der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes<br />
(BWG) in der jeweils geltenden Fassung.<br />
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die<br />
Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen<br />
ergaben, sind Kapitel 3 (Änderungen von<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.<br />
Zudem ist auf die im Vergleich zum Jahresabschluss 2019<br />
geänderten Rahmenbedingungen aufgrund der COVID-<br />
19-Pandemie hinzuweisen. Die WHO hat am 11.03.2020 im<br />
Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 einen<br />
öffentlichen Gesundheitsnotstand von globalem Ausmaß<br />
erklärt, der erhebliche Auswirkungen auf die Menschen und<br />
Unternehmen in der ganzen Welt nach<br />
sich zieht.<br />
Für die Privatstiftung Kärntner Sparkasse ergaben sich aus<br />
der COVID-19-Pandemie Auswirkungen aufgrund fehlender<br />
Erträge aus der Beteiligung an der Kärntner Sparkasse<br />
Aktiengesellschaft, dies in Anwendung der Empfehlung der<br />
EZB, keine Dividendenausschüttungen vorzunehmen (EZB<br />
2020/35). Im Jahr 2020 beliefen sich die Dividendenerträge<br />
auf EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 3.750). Darüber hinaus kam es<br />
zu einem Rückgang der Erträge aus den Wertpapierveranlagungen<br />
(EUR 1.232,00 im Vergleich zu TEUR 38 im Vorjahr).<br />
Die Annahme der Going Concern Prämisse wird durch diese<br />
Auswirkungen jedoch nicht berührt und ist weiterhin<br />
gegeben.<br />
1.2 Gliederung des Jahresabschlusses<br />
Durch die formwechselnde Umwandlung der Kärntner<br />
Sparkasse – Verwaltungssparkasse in die Privatstiftung<br />
Kärntner Sparkasse und die damit verbundene Buchwertfortführung<br />
ergibt sich hinsichtlich der Gliederung des<br />
Jahresabschlusses der Privatstiftung Kärntner Sparkasse<br />
eine Fortführung der BWG-mäßigen Gliederung.<br />
1.3 Haftung der Privatstiftung für die Sparkassen AG<br />
Gemäß § 27b Abs. 1 SpG in Verbindung mit § 92 Abs. 9 BWG<br />
haftet die Privatstiftung Kärntner Sparkasse mit ihrem<br />
gesamten Vermögen (zur ungeteilten Hand) für alle<br />
Verbindlichkeiten der Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft.<br />
2 ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND<br />
BEWERTUNGSMETHODEN<br />
2.1 Generalnorm<br />
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein<br />
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Privatstiftung Kärntner Sparkasse zu<br />
vermitteln, aufgestellt.<br />
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und<br />
Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung<br />
beachtet und eine Fortführung der Privatstiftung Kärntner<br />
Sparkasse unterstellt.<br />
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen.<br />
2.2 Bewertungsmethoden<br />
2.2.1 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
wurden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht auf<br />
Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine<br />
Abwertung erforderlich war (bzw. wurden mit einem<br />
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt).<br />
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Privatstiftung<br />
Kärntner Sparkasse als Beteiligung iSv § 189a Z2 UGB<br />
(Bilanzausweis: Beteiligungen) ausgewiesen werden,<br />
werden entsprechend den unternehmensrechtlichen<br />
Vorschriften (AFRAC-Stellungnahme „Bewertung von<br />
Beteiligungen“ vom März 2018) bewertet. Die Bewertung<br />
basiert auf einem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung<br />
allfälliger Synergieeffekte.<br />
Bei der Ermittlung des Nutzwertes wurde der Barwert des<br />
künftigen Cash-Flows des Bewertungsobjektes (Erste Group<br />
Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag<br />
31. Dezember 2020 abgezinst wurden. Die zu<br />
Grunde liegenden Zahlungsströme basieren auf einem<br />
Planungshorizont von 5 Jahren. Sofern die implizite<br />
Eigenkapitalrendite am Ende des Planungszeitraums über<br />
den Kapitalkosten liegt, wird die Eigenkapitalrendite für die<br />
Ermittlung der ewigen Rente schrittweise an die Eigenkapitalkosten<br />
angeglichen. Die abgezinsten Zahlungsströme<br />
setzen sich aus künftigen erwarteten Gewinnen sowie<br />
aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen<br />
ergebenden Kapitalüberschüssen bzw.<br />
Kapitalfehlbeträgen zusammen.<br />
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