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casanostra 163 | November 2021

Steigende Immobilienpreise: Ursachen, Folgen und Gegenstrategien | Energievorschriften: Grundlagenforschung für effiziente Fördermassnahmen | Dunkler Himmel: Dank cleverer Beleuchtung | Grüne Hypotheken: Zinsvorteile auf dem Prüfstand

Steigende Immobilienpreise: Ursachen, Folgen und Gegenstrategien | Energievorschriften: Grundlagenforschung für effiziente Fördermassnahmen | Dunkler Himmel: Dank cleverer Beleuchtung | Grüne Hypotheken: Zinsvorteile auf dem Prüfstand

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18__service<br />

RATGEBER<br />

Stowe-Protokoll<br />

anfechten<br />

«Die Versammlung der Stockwerkeigentümer*innen<br />

hat nach einer<br />

heftig geführten Debatte die<br />

Re paratur unserer alten Ölheizung<br />

mit eine Stimmverhältnis von 4:8<br />

abgelehnt. Nun hat die Verwaltung<br />

im Pro tokoll fälschlicherweise<br />

eine Zustimmung mit 8:4 Stimmen<br />

protokolliert. Was ist zu tun?»<br />

__Die Beschlüsse der Stowe-Versammlung<br />

müssen protokolliert werden. Nur<br />

ein aus dem Protokoll ersichtlicher Beschluss<br />

hat rechtliche Wirkung. Was nicht<br />

protokolliert wurde, gilt nicht. Zur Frage,<br />

welche Wirkung ein falsch protokollierter<br />

Beschluss hat, herrschen in der Lehre<br />

unterschiedliche Ansichten. Um zu verhindern,<br />

dass ein falsch protokollierter<br />

Beschluss so gilt, wie er aus dem Protokoll<br />

zu entnehmen ist, sind die Stockwerkeigentümer*innen<br />

gut beraten, eine Protokollberichtigung<br />

zu verlangen. Bleiben<br />

sie passiv, müssen sie damit rechnen,<br />

dass ein falsch protokollierter Beschluss<br />

trotzdem Anwendung findet. Ihre Passivität<br />

kann somit einschneidende Folgen<br />

haben.<br />

In der Praxis ist es üblich, das Protokoll<br />

durch einen Mehrheitsbeschluss anlässlich<br />

der nächsten Versammlung genehmigen<br />

zu lassen. Insbesondere bei<br />

inhaltlichen Protokollfehlern, die der Verwaltung<br />

eine Ermäch tigung zu einem<br />

Handeln erteilen (wie im vorliegenden<br />

Beispiel der Heizungsreparatur), ist es<br />

empfehlenswert, die Berichtigung sofort<br />

oder, falls das Reglement der Stockwerkeigentümerschaft<br />

eine Beanstandungsfrist<br />

enthält, innert dieser Frist zu verlangen<br />

und nicht bis zur nächsten Versammlung<br />

zuzuwarten.__<br />

Neues Erbrecht<br />

«Das revidierte Erbrecht tritt<br />

am 1. Januar 2023 in Kraft.<br />

Muss ich mein Testament neu<br />

schreiben?»<br />

__Das über 100 Jahre alte Pflichtteilsrecht<br />

im schweizerischen Erbrecht wird modernisiert<br />

mit dem Ziel, die verfügbare Quote<br />

des Erblassers zu erhöhen. Damit kann<br />

eine Person über einen grösseren Teil ihres<br />

Nachlasses frei verfügen.<br />

Die konkreten Änderungen beinhalten<br />

vorweg die Abschaffung des Pflichtteils<br />

der Eltern sowie die Reduktion des<br />

Pflichtteils der Nachkommen von bisher<br />

drei Viertel auf neu die Hälfte des gesetzlichen<br />

Erbanspruchs. Auch bei der Nutzniessungsregelung<br />

unter Ehegatten wird<br />

die frei verfügbare Quote von einem Viertel<br />

auf neu die Hälfte vergrössert. Gleich<br />

bleibt der Pflichtteil der Ehepartner*innen,<br />

nämlich die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.<br />

Der oder die bisher berücksichtige<br />

Partner*in verliert jedoch künftig<br />

das Pflichtteilsrecht, wenn bereits ein<br />

Scheidungsverfahren hängig ist. Weiterhin<br />

kein gesetzliches Erbrecht besteht<br />

beim Konkubinat.<br />

Ganz konkret heisst das: Eine verheiratete<br />

Person mit Kindern kann mittels<br />

Testament oder Erbvertrag über die Hälfte<br />

ihres Nachlasses frei verfügen. Gleiches<br />

gilt für unverheiratete Personen mit<br />

Nachkommen. Hat eine Person weder<br />

Nachkommen noch Ehepartner, bestehen<br />

neu keinerlei Einschränkungen. Diese<br />

Person kann somit über den gesamten<br />

Nachlass frei verfügen, selbst wenn ihre<br />

Eltern noch leben.<br />

Diese Gesetzesänderung tritt per 1. Januar<br />

2023 in Kraft. Es lohnt sich aber<br />

schon jetzt, sein eigenes Testament zu<br />

überprüfen – Mit der richtigen Formulierung<br />

können Sie bereits heute Regelungen<br />

treffen, mit welchen sie die grössere<br />

Verfügungsfreiheit ab 2023 ausnützen<br />

können.__<br />

Hausverkauf<br />

mit laufender Hypothek<br />

«Irgendeinmal kommt die Veränderung<br />

ins Leben und ein neues<br />

Kapitel wird aufgeschlagen, das<br />

Haus wird verkauft. Was mache ich,<br />

wenn ich eine Festhypothek<br />

ab geschlossen habe?»<br />

__Bisweilen stehen Eigentümer*innen vor<br />

dem Problem, eine Immobilie verkaufen<br />

zu wollen, obwohl die vertraglich vereinbarte<br />

Laufzeit der Hypothek noch nicht<br />

abgelaufen ist. Jetzt geht es darum, die<br />

Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden,<br />

die bei einer frühzeitigen Vertragsauflösung<br />

anfallen kann.<br />

Wird nach dem Verkauf der Immobilie<br />

eine andere Wohnung gekauft, kann in<br />

den meisten Fällen die Hypothek auf das<br />

neue Objekt übertragen werden.<br />

Eine gute Lösung ist auch, wenn Sie<br />

sich mit der neuen Käuferin oder dem<br />

neuen Käufer einigen können, dass die<br />

Immobilie zusammen mit der Resthypothek<br />

übernommen wird. Voraussetzung<br />

ist, dass Ihre Bank die Käuferschaft als<br />

zukünftigen Vertragspartner akzeptiert.<br />

In beiden Fällen müssten sie keine Entschädigung<br />

für die frühzeitige Vertragsauflösung<br />

bezahlen.<br />

Ist eine Übertragung auf den neuen<br />

Käufer nicht möglich, muss die frühzeitige<br />

Auflösung der Hypothek in Betracht<br />

gezogen werden. Wichtig ist, die Kündigungsfrist<br />

nicht zu vergessen.<br />

Bei einer vorzeitigen Auflösung ist es<br />

wichtig, früh zeitig das Gespräch mit der<br />

Bank zu suchen, um eine Vorfälligkeitsentschädigung<br />

in den Verkaufsverhandlungen<br />

einzukalkulieren. Die Ausstiegssumme<br />

kann Ihnen die Bank vorgängig<br />

berechnen.__<br />

Dr. Eliane E. Ganz, Rechtsanwältin,<br />

Kämpfen Rechtsanwälte Zürich<br />

Maxi Müller, Notarin, und Markus Gysi, Rechtsanwalt,<br />

Notar und Mediator, Häusermann+Partner<br />

Toni Lung, Gründer und Inhaber<br />

LUNG LAND Immobilien<br />

<strong>casanostra</strong>_ / <strong>2021</strong>

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