casanostra 163 | November 2021
Steigende Immobilienpreise: Ursachen, Folgen und Gegenstrategien | Energievorschriften: Grundlagenforschung für effiziente Fördermassnahmen | Dunkler Himmel: Dank cleverer Beleuchtung | Grüne Hypotheken: Zinsvorteile auf dem Prüfstand
Steigende Immobilienpreise: Ursachen, Folgen und Gegenstrategien | Energievorschriften: Grundlagenforschung für effiziente Fördermassnahmen | Dunkler Himmel: Dank cleverer Beleuchtung | Grüne Hypotheken: Zinsvorteile auf dem Prüfstand
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RATGEBER<br />
Stowe-Protokoll<br />
anfechten<br />
«Die Versammlung der Stockwerkeigentümer*innen<br />
hat nach einer<br />
heftig geführten Debatte die<br />
Re paratur unserer alten Ölheizung<br />
mit eine Stimmverhältnis von 4:8<br />
abgelehnt. Nun hat die Verwaltung<br />
im Pro tokoll fälschlicherweise<br />
eine Zustimmung mit 8:4 Stimmen<br />
protokolliert. Was ist zu tun?»<br />
__Die Beschlüsse der Stowe-Versammlung<br />
müssen protokolliert werden. Nur<br />
ein aus dem Protokoll ersichtlicher Beschluss<br />
hat rechtliche Wirkung. Was nicht<br />
protokolliert wurde, gilt nicht. Zur Frage,<br />
welche Wirkung ein falsch protokollierter<br />
Beschluss hat, herrschen in der Lehre<br />
unterschiedliche Ansichten. Um zu verhindern,<br />
dass ein falsch protokollierter<br />
Beschluss so gilt, wie er aus dem Protokoll<br />
zu entnehmen ist, sind die Stockwerkeigentümer*innen<br />
gut beraten, eine Protokollberichtigung<br />
zu verlangen. Bleiben<br />
sie passiv, müssen sie damit rechnen,<br />
dass ein falsch protokollierter Beschluss<br />
trotzdem Anwendung findet. Ihre Passivität<br />
kann somit einschneidende Folgen<br />
haben.<br />
In der Praxis ist es üblich, das Protokoll<br />
durch einen Mehrheitsbeschluss anlässlich<br />
der nächsten Versammlung genehmigen<br />
zu lassen. Insbesondere bei<br />
inhaltlichen Protokollfehlern, die der Verwaltung<br />
eine Ermäch tigung zu einem<br />
Handeln erteilen (wie im vorliegenden<br />
Beispiel der Heizungsreparatur), ist es<br />
empfehlenswert, die Berichtigung sofort<br />
oder, falls das Reglement der Stockwerkeigentümerschaft<br />
eine Beanstandungsfrist<br />
enthält, innert dieser Frist zu verlangen<br />
und nicht bis zur nächsten Versammlung<br />
zuzuwarten.__<br />
Neues Erbrecht<br />
«Das revidierte Erbrecht tritt<br />
am 1. Januar 2023 in Kraft.<br />
Muss ich mein Testament neu<br />
schreiben?»<br />
__Das über 100 Jahre alte Pflichtteilsrecht<br />
im schweizerischen Erbrecht wird modernisiert<br />
mit dem Ziel, die verfügbare Quote<br />
des Erblassers zu erhöhen. Damit kann<br />
eine Person über einen grösseren Teil ihres<br />
Nachlasses frei verfügen.<br />
Die konkreten Änderungen beinhalten<br />
vorweg die Abschaffung des Pflichtteils<br />
der Eltern sowie die Reduktion des<br />
Pflichtteils der Nachkommen von bisher<br />
drei Viertel auf neu die Hälfte des gesetzlichen<br />
Erbanspruchs. Auch bei der Nutzniessungsregelung<br />
unter Ehegatten wird<br />
die frei verfügbare Quote von einem Viertel<br />
auf neu die Hälfte vergrössert. Gleich<br />
bleibt der Pflichtteil der Ehepartner*innen,<br />
nämlich die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.<br />
Der oder die bisher berücksichtige<br />
Partner*in verliert jedoch künftig<br />
das Pflichtteilsrecht, wenn bereits ein<br />
Scheidungsverfahren hängig ist. Weiterhin<br />
kein gesetzliches Erbrecht besteht<br />
beim Konkubinat.<br />
Ganz konkret heisst das: Eine verheiratete<br />
Person mit Kindern kann mittels<br />
Testament oder Erbvertrag über die Hälfte<br />
ihres Nachlasses frei verfügen. Gleiches<br />
gilt für unverheiratete Personen mit<br />
Nachkommen. Hat eine Person weder<br />
Nachkommen noch Ehepartner, bestehen<br />
neu keinerlei Einschränkungen. Diese<br />
Person kann somit über den gesamten<br />
Nachlass frei verfügen, selbst wenn ihre<br />
Eltern noch leben.<br />
Diese Gesetzesänderung tritt per 1. Januar<br />
2023 in Kraft. Es lohnt sich aber<br />
schon jetzt, sein eigenes Testament zu<br />
überprüfen – Mit der richtigen Formulierung<br />
können Sie bereits heute Regelungen<br />
treffen, mit welchen sie die grössere<br />
Verfügungsfreiheit ab 2023 ausnützen<br />
können.__<br />
Hausverkauf<br />
mit laufender Hypothek<br />
«Irgendeinmal kommt die Veränderung<br />
ins Leben und ein neues<br />
Kapitel wird aufgeschlagen, das<br />
Haus wird verkauft. Was mache ich,<br />
wenn ich eine Festhypothek<br />
ab geschlossen habe?»<br />
__Bisweilen stehen Eigentümer*innen vor<br />
dem Problem, eine Immobilie verkaufen<br />
zu wollen, obwohl die vertraglich vereinbarte<br />
Laufzeit der Hypothek noch nicht<br />
abgelaufen ist. Jetzt geht es darum, die<br />
Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden,<br />
die bei einer frühzeitigen Vertragsauflösung<br />
anfallen kann.<br />
Wird nach dem Verkauf der Immobilie<br />
eine andere Wohnung gekauft, kann in<br />
den meisten Fällen die Hypothek auf das<br />
neue Objekt übertragen werden.<br />
Eine gute Lösung ist auch, wenn Sie<br />
sich mit der neuen Käuferin oder dem<br />
neuen Käufer einigen können, dass die<br />
Immobilie zusammen mit der Resthypothek<br />
übernommen wird. Voraussetzung<br />
ist, dass Ihre Bank die Käuferschaft als<br />
zukünftigen Vertragspartner akzeptiert.<br />
In beiden Fällen müssten sie keine Entschädigung<br />
für die frühzeitige Vertragsauflösung<br />
bezahlen.<br />
Ist eine Übertragung auf den neuen<br />
Käufer nicht möglich, muss die frühzeitige<br />
Auflösung der Hypothek in Betracht<br />
gezogen werden. Wichtig ist, die Kündigungsfrist<br />
nicht zu vergessen.<br />
Bei einer vorzeitigen Auflösung ist es<br />
wichtig, früh zeitig das Gespräch mit der<br />
Bank zu suchen, um eine Vorfälligkeitsentschädigung<br />
in den Verkaufsverhandlungen<br />
einzukalkulieren. Die Ausstiegssumme<br />
kann Ihnen die Bank vorgängig<br />
berechnen.__<br />
Dr. Eliane E. Ganz, Rechtsanwältin,<br />
Kämpfen Rechtsanwälte Zürich<br />
Maxi Müller, Notarin, und Markus Gysi, Rechtsanwalt,<br />
Notar und Mediator, Häusermann+Partner<br />
Toni Lung, Gründer und Inhaber<br />
LUNG LAND Immobilien<br />
<strong>casanostra</strong>_ / <strong>2021</strong>