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Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte

Broschüre mit Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe 2021/2022 der Akademie für medizinische Fortbildungen der ÄKWL und der KVWL

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8 BILDUNGSSCHECK<br />

Bildungsinitiative „Bildungsscheck“ des Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit,<br />

Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Subvention von Fort- und Weiterbildung<br />

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des<br />

Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische<br />

Arbeitsministerium die Beteiligung<br />

von Beschäftigten in kleinen und mittleren<br />

Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus<br />

stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne<br />

Beschäftigte.<br />

Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot<br />

des Bildungsschecks umgestaltet worden<br />

und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte,<br />

Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne<br />

Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.<br />

Zuwanderer_innen können vorhandene Qualifizierungslücken<br />

schließen und ihre im Ausland erworbenen<br />

beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen.<br />

Un- und Angelernte können mit Unterstützung<br />

durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss<br />

nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten<br />

selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.<br />

Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit<br />

der Betriebe und der Beschäftigten <strong>für</strong> berufliche<br />

Weiterbildung unterstrichen.<br />

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung sind:<br />

Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen<br />

Zugang zum Bildungsscheck.<br />

Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten,<br />

max. 500 EUR.<br />

Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung<br />

stehenden Fördermittel und des Vorrangs<br />

der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich<br />

der Bildungsscheck in NRW auf besonders<br />

nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen,<br />

deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.<br />

Berücksichtigt werden können Personen, deren<br />

zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR<br />

(und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR)<br />

nicht übersteigt.<br />

Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können<br />

im Zeitraum von zwei Kalenderjahren maximal<br />

zehn Bildungsschecks <strong>für</strong> ihre Beschäftigten<br />

beantragen – ausgenommen ist der öffentliche<br />

Dienst. Der Betrieb trägt den Eigenanteil.<br />

Beratungseinrichtungen informieren und stellen den<br />

Bildungsscheck aus. Die Liste der Beratungsstellen in<br />

Ihrer Region ist im Internet unter:<br />

http://www.weiterbildungsberatung.nrw.de/foerderung/bildungsscheck<br />

zu finden. Die kostenlose Beratung informiert zu den<br />

persönlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Förderung und<br />

berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiter_innen.<br />

Die Akademie <strong>für</strong> medizinische Fortbildung der Ärztekammer<br />

Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung Westfalen-Lippe ist als Bildungsträger<br />

anerkannt und nimmt an der Bildungsinitiative des<br />

Landes NRW teil.

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