Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte
Broschüre mit Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe 2021/2022 der Akademie für medizinische Fortbildungen der ÄKWL und der KVWL
Broschüre mit Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe 2021/2022 der Akademie für medizinische Fortbildungen der ÄKWL und der KVWL
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8 BILDUNGSSCHECK<br />
Bildungsinitiative „Bildungsscheck“ des Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit,<br />
Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
Subvention von Fort- und Weiterbildung<br />
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des<br />
Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische<br />
Arbeitsministerium die Beteiligung<br />
von Beschäftigten in kleinen und mittleren<br />
Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus<br />
stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne<br />
Beschäftigte.<br />
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot<br />
des Bildungsschecks umgestaltet worden<br />
und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte,<br />
Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne<br />
Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.<br />
Zuwanderer_innen können vorhandene Qualifizierungslücken<br />
schließen und ihre im Ausland erworbenen<br />
beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen.<br />
Un- und Angelernte können mit Unterstützung<br />
durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss<br />
nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten<br />
selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.<br />
Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit<br />
der Betriebe und der Beschäftigten <strong>für</strong> berufliche<br />
Weiterbildung unterstrichen.<br />
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung sind:<br />
Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen<br />
Zugang zum Bildungsscheck.<br />
Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten,<br />
max. 500 EUR.<br />
Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung<br />
stehenden Fördermittel und des Vorrangs<br />
der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich<br />
der Bildungsscheck in NRW auf besonders<br />
nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen,<br />
deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.<br />
Berücksichtigt werden können Personen, deren<br />
zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR<br />
(und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR)<br />
nicht übersteigt.<br />
Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können<br />
im Zeitraum von zwei Kalenderjahren maximal<br />
zehn Bildungsschecks <strong>für</strong> ihre Beschäftigten<br />
beantragen – ausgenommen ist der öffentliche<br />
Dienst. Der Betrieb trägt den Eigenanteil.<br />
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den<br />
Bildungsscheck aus. Die Liste der Beratungsstellen in<br />
Ihrer Region ist im Internet unter:<br />
http://www.weiterbildungsberatung.nrw.de/foerderung/bildungsscheck<br />
zu finden. Die kostenlose Beratung informiert zu den<br />
persönlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Förderung und<br />
berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiter_innen.<br />
Die Akademie <strong>für</strong> medizinische Fortbildung der Ärztekammer<br />
Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung Westfalen-Lippe ist als Bildungsträger<br />
anerkannt und nimmt an der Bildungsinitiative des<br />
Landes NRW teil.