Getränke! Technologie & Marketing 2/2021
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BRANCHEN REPORT | Maschinensicherheit<br />
RICHTLINIE FÜR HERSTELLER, INVERKEHRBRINGER UND BETREIBER VON MASCHINEN<br />
Maschinenrichtlinie im Fokus<br />
Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit 2009 die maßgebliche Rechtsvorschrift<br />
im Europäischen Wirtschaftsraum für das Inverkehrbringen von Maschinen. Jeder, der<br />
Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in Verkehr bringt oder in den<br />
Betrieb nimmt, muss diese Richtlinie einhalten. Das wichtigste Ziel der Richtlinie ist<br />
dabei die Maschinensicherheit.<br />
Harmonisierte Normen werden<br />
ständig angepasst. Daher<br />
sollten sich Konstruk teure<br />
und Maschinenbauer jeweils nach<br />
dem aktuellen Stand der relevanten<br />
Richtlinien und Normen erkundigen.<br />
Ein Dauerbrenner ist die Maschinenrichtlinie<br />
(MRL), die nach 15 Jahren<br />
wieder an den neuesten Stand<br />
der Technik angepasst wird. Bereits in<br />
diesem Jahr tritt ein Anlagenüberwachungsgesetz<br />
in Kraft. Auf EU-Ebene<br />
wird die neue Marktüberwachungsverordnung<br />
(EU) 2019/1020 (MÜ-VO)<br />
zum 16. Juli <strong>2021</strong> unmittelbar gültig<br />
und für das 2. Quartal <strong>2021</strong> ist<br />
eine Revision der Maschinenrichtlinie<br />
geplant. Ziel ist, bisher unklare<br />
Begriffe eindeutig zu definieren<br />
beziehungsweise Definitionen zu<br />
vervollständigen. Dabei wird auch<br />
das Thema der „wesentlichen Veränderung“<br />
von Maschinen und deren<br />
Folgen entsprechend berücksichtigt.<br />
Gerade hier kam es in der Vergangenheit<br />
immer wieder zu einem erhöhten<br />
Diskussionsbedarf zwischen<br />
Maschinenbauern und Anlagenherstellern<br />
auf der einen Seite und Betreibern<br />
auf der anderen Seite. Weitere<br />
aktuelle Themenkomplexe bilden<br />
IT-Security und Industrie 4.0 mit<br />
der spannenden Frage, ob sich bei<br />
Software-Updates wesentliche Veränderungen<br />
in Bezug auf die Sicherheit<br />
ergeben haben.<br />
„Nach Analysen des VDMA und<br />
anderer Akteure ist die Maschinenrichtlinie<br />
weitestgehend fit für die<br />
Zukunft, da die Anforde rungen bezüglich<br />
der Maschinensicherheit<br />
technologieneutral formuliert sind“,<br />
erklärt Thomas Kraus, Experte für<br />
Maschinensicherheit im VDMA.<br />
„Viele Fragen lassen sich schon mit<br />
den Erläuterungen des offi ziellen<br />
Leitfadens zur Maschinenricht linie<br />
der EU-Kommission beantworten,<br />
die dieser seit 2009 weiter fortschreibt.<br />
Normalerweise bedürfte<br />
es keiner grundlegenden Überar-<br />
Bewertung hydraulischer Ausrüstung nach DIN EN ISO 4413. Foto: TÜV SÜD<br />
beitung der Sicherheitsanforderungen<br />
oder anderer Bestimmungen<br />
der Maschinenrichtlinie. Allerdings<br />
ist die EU-Kommission starkem<br />
poli tischen Druck ausgesetzt. Deshalb<br />
werden an einzelnen Stellen<br />
Klarstellungen zur Ergänzung der<br />
Sicher heitsanforderungen vorbereitet“,<br />
führt Thomas Kraus weiter aus,<br />
der auch Mitglied des Leitfaden-<br />
Komitees bei der Europäischen<br />
Kommission ist. „Die Bestimmungen<br />
im Konformitätsbewertungsverfahren<br />
verpflichten Hersteller zu<br />
einer systematischen, sicherheitstechnischen<br />
Betrachtung, bei der<br />
alle Betriebsarten und Lebensphasen<br />
der Maschinen vom Hersteller<br />
zu berücksichtigen sind. Allerdings<br />
kann im Moment nicht abgeschätzt<br />
werden, in welchem Umfang diese<br />
Ergänzungen einfließen werden.“<br />
Auf jedem Fall soll eine Angleichung<br />
an die Musterbestimmungen<br />
des New Legislative Framework erfolgen.<br />
Diese Musterbestimmungen<br />
des Beschlusses 768/2008 betreffen<br />
im Wesentlichen die Pflichten<br />
der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette,<br />
wie Händler, Importeure und<br />
den Online-Handel. „Der VDMA<br />
hat seine Position in einer Stellungnahme<br />
zusammengefasst, die der<br />
EU-Kommission zuging. Tenor dabei<br />
ist, dass außer diesen Anpassungen<br />
möglichst wenige Änderungen<br />
vorgenommen werden sollen.<br />
Ansonsten müssten bei neuen<br />
Anforderungen fast 850 technische<br />
Normen geprüft und geändert<br />
werden“, sagt Thomas Kraus.<br />
„Wir haben die Erklärung im Leitfaden,<br />
das Interpretationspapier<br />
vom Bundesarbeitsministerium und<br />
das VDMA-Positionspapier. Dies<br />
alles wird weiterhin valide bleiben.<br />
Das ist eine gute Nachricht. Die Hersteller<br />
müssen sich auf nichts Neues<br />
einstellen und wir werden auch die<br />
Flexibilität zwischen Maschinen und<br />
unvollständigen Maschinen erhalten.<br />
Damit ist gewährleistet, dass<br />
den unterschiedlichen Anwendungsfällen<br />
Rechnung getragen<br />
werden kann.“ Die Vorschläge der<br />
EU-Kommission werden anschließend<br />
im Mitentscheidungsverfahren<br />
im europäischen Rat und im<br />
Parlament beraten und dann als<br />
Rechtsakt erlassen.<br />
Unsicherheiten und<br />
Probleme mit der MRL<br />
„Inzwischen kann man sagten,<br />
dass die Maschinenrichtlinie im<br />
Maschinen bau angekommen ist.<br />
8 | Getränke! 02 | <strong>2021</strong>