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Getränke! Technologie & Marketing 2/2021

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BRANCHEN REPORT | Maschinensicherheit<br />

RICHTLINIE FÜR HERSTELLER, INVERKEHRBRINGER UND BETREIBER VON MASCHINEN<br />

Maschinenrichtlinie im Fokus<br />

Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit 2009 die maßgebliche Rechtsvorschrift<br />

im Europäischen Wirtschaftsraum für das Inverkehrbringen von Maschinen. Jeder, der<br />

Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in Verkehr bringt oder in den<br />

Betrieb nimmt, muss diese Richtlinie einhalten. Das wichtigste Ziel der Richtlinie ist<br />

dabei die Maschinensicherheit.<br />

Harmonisierte Normen werden<br />

ständig angepasst. Daher<br />

sollten sich Konstruk teure<br />

und Maschinenbauer jeweils nach<br />

dem aktuellen Stand der relevanten<br />

Richtlinien und Normen erkundigen.<br />

Ein Dauerbrenner ist die Maschinenrichtlinie<br />

(MRL), die nach 15 Jahren<br />

wieder an den neuesten Stand<br />

der Technik angepasst wird. Bereits in<br />

diesem Jahr tritt ein Anlagenüberwachungsgesetz<br />

in Kraft. Auf EU-Ebene<br />

wird die neue Marktüberwachungsverordnung<br />

(EU) 2019/1020 (MÜ-VO)<br />

zum 16. Juli <strong>2021</strong> unmittelbar gültig<br />

und für das 2. Quartal <strong>2021</strong> ist<br />

eine Revision der Maschinenrichtlinie<br />

geplant. Ziel ist, bisher unklare<br />

Begriffe eindeutig zu definieren<br />

beziehungsweise Definitionen zu<br />

vervollständigen. Dabei wird auch<br />

das Thema der „wesentlichen Veränderung“<br />

von Maschinen und deren<br />

Folgen entsprechend berücksichtigt.<br />

Gerade hier kam es in der Vergangenheit<br />

immer wieder zu einem erhöhten<br />

Diskussionsbedarf zwischen<br />

Maschinenbauern und Anlagenherstellern<br />

auf der einen Seite und Betreibern<br />

auf der anderen Seite. Weitere<br />

aktuelle Themenkomplexe bilden<br />

IT-Security und Industrie 4.0 mit<br />

der spannenden Frage, ob sich bei<br />

Software-Updates wesentliche Veränderungen<br />

in Bezug auf die Sicherheit<br />

ergeben haben.<br />

„Nach Analysen des VDMA und<br />

anderer Akteure ist die Maschinenrichtlinie<br />

weitestgehend fit für die<br />

Zukunft, da die Anforde rungen bezüglich<br />

der Maschinensicherheit<br />

technologieneutral formuliert sind“,<br />

erklärt Thomas Kraus, Experte für<br />

Maschinensicherheit im VDMA.<br />

„Viele Fragen lassen sich schon mit<br />

den Erläuterungen des offi ziellen<br />

Leitfadens zur Maschinenricht linie<br />

der EU-Kommission beantworten,<br />

die dieser seit 2009 weiter fortschreibt.<br />

Normalerweise bedürfte<br />

es keiner grundlegenden Überar-<br />

Bewertung hydraulischer Ausrüstung nach DIN EN ISO 4413. Foto: TÜV SÜD<br />

beitung der Sicherheitsanforderungen<br />

oder anderer Bestimmungen<br />

der Maschinenrichtlinie. Allerdings<br />

ist die EU-Kommission starkem<br />

poli tischen Druck ausgesetzt. Deshalb<br />

werden an einzelnen Stellen<br />

Klarstellungen zur Ergänzung der<br />

Sicher heitsanforderungen vorbereitet“,<br />

führt Thomas Kraus weiter aus,<br />

der auch Mitglied des Leitfaden-<br />

Komitees bei der Europäischen<br />

Kommission ist. „Die Bestimmungen<br />

im Konformitätsbewertungsverfahren<br />

verpflichten Hersteller zu<br />

einer systematischen, sicherheitstechnischen<br />

Betrachtung, bei der<br />

alle Betriebsarten und Lebensphasen<br />

der Maschinen vom Hersteller<br />

zu berücksichtigen sind. Allerdings<br />

kann im Moment nicht abgeschätzt<br />

werden, in welchem Umfang diese<br />

Ergänzungen einfließen werden.“<br />

Auf jedem Fall soll eine Angleichung<br />

an die Musterbestimmungen<br />

des New Legislative Framework erfolgen.<br />

Diese Musterbestimmungen<br />

des Beschlusses 768/2008 betreffen<br />

im Wesentlichen die Pflichten<br />

der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette,<br />

wie Händler, Importeure und<br />

den Online-Handel. „Der VDMA<br />

hat seine Position in einer Stellungnahme<br />

zusammengefasst, die der<br />

EU-Kommission zuging. Tenor dabei<br />

ist, dass außer diesen Anpassungen<br />

möglichst wenige Änderungen<br />

vorgenommen werden sollen.<br />

Ansonsten müssten bei neuen<br />

Anforderungen fast 850 technische<br />

Normen geprüft und geändert<br />

werden“, sagt Thomas Kraus.<br />

„Wir haben die Erklärung im Leitfaden,<br />

das Interpretationspapier<br />

vom Bundesarbeitsministerium und<br />

das VDMA-Positionspapier. Dies<br />

alles wird weiterhin valide bleiben.<br />

Das ist eine gute Nachricht. Die Hersteller<br />

müssen sich auf nichts Neues<br />

einstellen und wir werden auch die<br />

Flexibilität zwischen Maschinen und<br />

unvollständigen Maschinen erhalten.<br />

Damit ist gewährleistet, dass<br />

den unterschiedlichen Anwendungsfällen<br />

Rechnung getragen<br />

werden kann.“ Die Vorschläge der<br />

EU-Kommission werden anschließend<br />

im Mitentscheidungsverfahren<br />

im europäischen Rat und im<br />

Parlament beraten und dann als<br />

Rechtsakt erlassen.<br />

Unsicherheiten und<br />

Probleme mit der MRL<br />

„Inzwischen kann man sagten,<br />

dass die Maschinenrichtlinie im<br />

Maschinen bau angekommen ist.<br />

8 | Getränke! 02 | <strong>2021</strong>

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