Buntstift_Vib_Oktober 2021_print
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Buntstift
Schulbedarfsladen
für Familien mit Berechtigungsnachweis
VILSBIBURG
Buntstift
Schulbedarfsladen
für Familien mit Berechtigungsnachweis
VILSBIBURG
TAFEL
Vilsbiburg
Buntstift
Schulbedarfsladen
für Familien mit Berechtigungsnachweis
VILSBIBURG
Buntstiftladen Vilsbiburg
in der Vilsbiburger Tafel
Untere Stadt 7/8 • 84137 Vilsbiburg
So finden Sie uns:
Seyboldsdorfer Str.
Buntstift
Schulbedarfsladen
für Familien mit Berechtigungsnachweis
TAFEL
Vilsbiburg
VILSBIBURG
Landshuter Straße
Freiung
Schützenstraße
Obere Stadt
Stadtplatz
Kirchenweg
Frontenhausener Straße
Vilsbiburg
Bahnhofstraße
Herrnfeldener Str.
Untere
Stadt
Tel.: 0871 609 201
Mail: info@diakonie-landshut.de
www.buntstift-schulbedarf.de
Öffnungszeiten:
Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 10:30 Uhr
Weitere Öffnungszeiten siehe Aushang Vilsbiburger Tafel.
Mit Ihrer Spende können Sie
unsere Arbeit unterstützen!
Diakonisches Werk Landshut eV
IBAN: DE65 743 500 00 00000 23590
Verwendungszweck: Buntstift Vilsbiburg
SCHULBEDARF
für Familien mit
Berechtigungsnachweis
AThommyWeiss/pixelio
BUNTSTIFT – UNSER LADEN FÜR SCHULBEDARF
Foto: © ThommyWeiss /pixelio
Foto: © Tatyana Gladskih/Adobe Stock
Wir sind der Meinung,
dass eine bestmögliche schulische
Ausbildung der Kinder niemals von
dem Budget der Eltern abhängig
sein sollte. Leider sind die hohen
Kosten des Schulmaterials für
Familien mit geringem Einkommen
oft nur schwer zu bewältigen.
Aus diesem Grund
bieten unsere Schulbedarfsläden
„Buntstift“ genau diesen
Familien die Möglichkeit Schulma-
terial besonders günstig zu kaufen.
Die Preise liegen bei lediglich
25% des Ladenpreises.
Unsere Buntstift-Einrichtungen
stehen allen Familien mit einer
Einkaufsberechtigung offen.
Diese ist gegeben,
wenn das Einkommen der Familie
niedrig ist, bzw. ein Anspruch auf
finanzielle Unterstützung besteht.
Daher muss das Einkommen im
Vorfeld überprüft werden.
Im Falle einer Berechtigung
kann ein dementsprechender Nachweis durch einen Sozialpass
der Stadt Vilsbiburg bzw. Ihrer Wohnortgemeinde, einer Bestätigung
der Landkreisbehörde oder Ihrer zuständigen Kirchenge-
meinde, bzw. sozialen Einrichtung erfolgen
Die Möglichkeit zur Berechtigung besteht bei:
■ Arbeitslosengeld I
■ Arbeitslosengeld II (Hartz iV))
■ Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII) )
■ geringem Einkommen
■ geringer Rente
Sie benötigen Artikel aus dem Schulbedarf und erfüllen die
obigen Voraussetzungen, möchten einen Antrag ausfüllen, bzw.
haben allgemeine Fragen dazu?
Kontaktieren Sie uns hier: info@diakonie-landshut.de
Wir danken der Stadt Vilsbiburg für die Unterstützung
des Buntstiftladens
Grafi k: AdobeStock ©strichfi guren.de.
Foto: © Hofschläger/pixelio