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Buntstift_Vib_Oktober 2021_print

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Buntstift

Schulbedarfsladen

für Familien mit Berechtigungsnachweis

VILSBIBURG

Buntstift

Schulbedarfsladen

für Familien mit Berechtigungsnachweis

VILSBIBURG

TAFEL

Vilsbiburg

Buntstift

Schulbedarfsladen

für Familien mit Berechtigungsnachweis

VILSBIBURG

Buntstiftladen Vilsbiburg

in der Vilsbiburger Tafel

Untere Stadt 7/8 • 84137 Vilsbiburg

So finden Sie uns:

Seyboldsdorfer Str.

Buntstift

Schulbedarfsladen

für Familien mit Berechtigungsnachweis

TAFEL

Vilsbiburg

VILSBIBURG

Landshuter Straße

Freiung

Schützenstraße

Obere Stadt

Stadtplatz

Kirchenweg

Frontenhausener Straße

Vilsbiburg

Bahnhofstraße

Herrnfeldener Str.

Untere

Stadt

Tel.: 0871 609 201

Mail: info@diakonie-landshut.de

www.buntstift-schulbedarf.de

Öffnungszeiten:

Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 9:00 bis 10:30 Uhr

Weitere Öffnungszeiten siehe Aushang Vilsbiburger Tafel.

Mit Ihrer Spende können Sie

unsere Arbeit unterstützen!

Diakonisches Werk Landshut eV

IBAN: DE65 743 500 00 00000 23590

Verwendungszweck: Buntstift Vilsbiburg

SCHULBEDARF

für Familien mit

Berechtigungsnachweis

AThommyWeiss/pixelio


BUNTSTIFT – UNSER LADEN FÜR SCHULBEDARF

Foto: © ThommyWeiss /pixelio

Foto: © Tatyana Gladskih/Adobe Stock

Wir sind der Meinung,

dass eine bestmögliche schulische

Ausbildung der Kinder niemals von

dem Budget der Eltern abhängig

sein sollte. Leider sind die hohen

Kosten des Schulmaterials für

Familien mit geringem Einkommen

oft nur schwer zu bewältigen.

Aus diesem Grund

bieten unsere Schulbedarfsläden

„Buntstift“ genau diesen

Familien die Möglichkeit Schulma-

terial besonders günstig zu kaufen.

Die Preise liegen bei lediglich

25% des Ladenpreises.

Unsere Buntstift-Einrichtungen

stehen allen Familien mit einer

Einkaufsberechtigung offen.

Diese ist gegeben,

wenn das Einkommen der Familie

niedrig ist, bzw. ein Anspruch auf

finanzielle Unterstützung besteht.

Daher muss das Einkommen im

Vorfeld überprüft werden.

Im Falle einer Berechtigung

kann ein dementsprechender Nachweis durch einen Sozialpass

der Stadt Vilsbiburg bzw. Ihrer Wohnortgemeinde, einer Bestätigung

der Landkreisbehörde oder Ihrer zuständigen Kirchenge-

meinde, bzw. sozialen Einrichtung erfolgen

Die Möglichkeit zur Berechtigung besteht bei:

■ Arbeitslosengeld I

■ Arbeitslosengeld II (Hartz iV))

■ Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII) )

■ geringem Einkommen

■ geringer Rente

Sie benötigen Artikel aus dem Schulbedarf und erfüllen die

obigen Voraussetzungen, möchten einen Antrag ausfüllen, bzw.

haben allgemeine Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns hier: info@diakonie-landshut.de

Wir danken der Stadt Vilsbiburg für die Unterstützung

des Buntstiftladens

Grafi k: AdobeStock ©strichfi guren.de.

Foto: © Hofschläger/pixelio

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