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WZ 06.11.2021

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SamStag, 6. November 2021<br />

22<br />

Sonderveröffentlichung<br />

Unfall - was nUn?<br />

Wie Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht sicher vermeiden<br />

Bagatellschäden korrekt abwickeln<br />

Ein Zettel unter dem Scheibenwischer genügt nicht<br />

Einmal beim Ausparken nicht aufgepasst,<br />

schon ist es passiert: Der kleine<br />

Parkrempler hat eine Schramme oder<br />

Beule am Nachbarfahrzeug verursacht.<br />

Damit aus dem Bagatellschaden keine<br />

große Sache wird, kommt es auf das<br />

richtige Verhalten des Unfallverursachers<br />

an.<br />

» Wie Sie sich im Schadensfall<br />

richtig verhalten<br />

Ganz wichtig: Der Ort des Geschehens<br />

darf auf keinen Fall einfach verlassen<br />

werden. Wer ein anderes Fahrzeug<br />

touchiert, ist gesetzlich dazu verpflichtet,<br />

eine angemessene Zeit auf den Geschädigten<br />

zu warten. Eine Wartezeit<br />

von 30 Minuten gilt bei einer kleinen<br />

Beschädigung als Minimum. Bei größeren<br />

Parkschäden sind längere Wartezeiten<br />

zumutbar. Hat sich der Unfall<br />

bei einem Einkaufszentrum ereignet,<br />

wird der Fahrzeugeigentümer<br />

vermutlich in absehbarer Zeit zurückkehren.<br />

Wer mit einem Beifahrer unterwegs<br />

ist, kann diesen bitten, den Besitzer<br />

des anderen Autos ausrufen zu<br />

lassen. Wenn der Geschädigte innerhalb<br />

der Wartezeit nicht zurückkommt,<br />

muss der Schaden bei der Polizei gemeldet<br />

werden.<br />

» Wie Sie eine Anzeige vermeiden<br />

Mit einem Zettel und den eigenen Kontaktdaten<br />

unterm Scheibenwischer des<br />

beschädigten Fahrzeugs ist es nicht<br />

getan. Eine an die Windschutzscheibe<br />

geklemmte Nachricht könnte wegfliegen,<br />

übersehen oder von jemand<br />

anderem mitgenommen werden. Wer<br />

die Meldung bei der Polizei versäumt<br />

und nur seine Daten zurücklässt, riskiert<br />

eine Strafanzeige wegen Unfallflucht.<br />

Dafür drohen Geldbußen und<br />

Punkte in Flensburg. Und auch die eigene<br />

Kfz-Versicherung kann bei Fahrerflucht<br />

ihre Leistungen einschränken<br />

und den Verursacher für die Begleichung<br />

des Fremdschadens in Regress<br />

nehmen. Dann würde aus dem<br />

kleinen Malheur eine teure Sache. txn<br />

Wenn nach einer längeren Wartezeit der halter des geschädigten fahrzeugs nicht<br />

auftaucht, muss die polizei informiert werden. foto: stock.adobe.con/ baranq<br />

foto: © halfpoint<br />

Julian Henkel Ralf Willuth Bernhard Geistbeck<br />

foto: stock.adobe.com/paolese<br />

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