Anzeiger 44-2021
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Anzeiger Oberhasli Nr. 44 Freitag, 5. November 2021
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Ordentliche Gemeindeversammlung der
Einwohnergemeinde Guttannen
Samstag, 04. Dezember 2021, 13.00 Uhr im
Hotel Bären, Guttannen
Traktanden
1. Wahlen; Infolge Demissionen sind zu wählen:
a) Einsatzleiter Sicherheitskommission;
Neuwahl
b) Rechnungsprüfungsorgan; Neuwahl
2. Organisation
Reglement zur Übertragung der Aufgaben an
die Kindertagesstätte Schattenhalb vom
01.01.2012; Aufhebung per 01.01.2022
3. Liegenschaften
Verkauf der Liegenschaft Parzelle-Nr. 1256,
Geb. 137, Wirzen; Genehmigung
4. Finanzwesen
Feuerwehr innert dem Kirchet; Anschaffung
von insgesamt fünf Einsatzfahrzeugen;
Kreditgenehmigung
5. Finanzwesen;
Neubau von drei Kleinkläranlagen als Ersatz
der ARA Riebgärtli; Kreditgenehmigung
6. Budget 2022
a) Genehmigung der Steueranlage
b) Genehmigung der Steueranlage für die
Liegenschaftssteuer
c) Genehmigung des Budgets 2022
d) Kenntnisnahme des Finanzplans 2022 – 2026
7. Verschiedenes
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates ist die
Durchführung der Gemeindeversammlung, unter
Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen,
möglich. Das Schutzkonzept wird in der Botschaft
kommuniziert. Die Unterlagen zum Traktandum 1 bis
6 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf
und können auf der Gemeindeschreiberei während
den Öffnungszeiten eingesehen werden. Beschwerden
gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich
und begründet innert 30 Tagen nach der Versammlung
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen
(Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund
Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden
(Art. 49a GG, Rügepflicht). Das Protokoll dieser Versammlung
liegt vom 07. Dezember 2021 bis am 07.
Januar 2022 auf der Gemeindeschreiberei öffentlich
auf und kann während den Schalteröffnungszeiten
eingesehen werden. Es ist ebenfalls auf www.guttannen.ch
einsehbar. Gegen die Abfassung des Protokolls
kann während der Auflagefrist beim
Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache
erhoben werden (Art. 66, Abs. 2, OgR).
Guttannen, 20. Oktober 2021
Gemeinderat Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Verordnung über das Gemeindeführungsorgan
(Leistungsauftrag); Aufhebung
Per 01. Januar 2018 wurde das Gemeindeführungsorgan
in eine Sicherheitskommission umgewandelt
und als ständige Kommission ins Organisationsreglement
aufgenommen. Die Kompetenzen und Aufgaben
sind im Organisationsreglement verankert. Die
Verordnung über das Gemeindeführungsorgan ist
deshalb überflüssig geworden und wurde vom Gemeinderat
an seiner Sitzung vom 01. November 2021
aufgehoben. In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung
des Kantons Bern wird die Aufhebung
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Guttannen, 02. November 2021
Der Gemeinderat Guttannen
Schwellenkorporation Guttannen
Ordentliche Mitgliederversammlung
Montag, 06. Dezember 2021, 20.00 Uhr
im alten Schulhaus
Traktanden
1. Genehmigung Budget 2022
Kenntnisgabe Finanzplan 2022–2026
2. Wahlen
– Wiederwahl Vorstandsmitglied; Christian
Willener stellt sich für eine weitere
Amtsdauer zur Verfügung
– Rechnungsprüfungsorgan
3. Orientierungen Gewässerunterhaltsprojekte
4. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind
schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der
Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen
(Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-
und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Art. 49a GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitige
Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann
gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht
mehr Beschwerde führen. Das Protokoll dieser Versammlung
liegt vom 09. Dezember 2021 bis 09. Januar
2022 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf
und kann während den Schalteröffnungszeiten eingesehen
werden. Während der Auflagefrist kann gegen
das Protokoll schriftlich und begründet beim Vorstand
der Schwellenkorporation Guttannen Einsprache er-