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Der BREXIT und seine Folgen für die deutsche Arzneimittelindustrie

Die Broschüre informiert über die Auswirkungen des Brexit auf die deutsche Arzneimittelindustrie. Die Problematik der Arzneimittel-Zulassungen wird ebenso beleuchtet wie Komplikationen im Bereich der Pharmakovigilanz.

Die Broschüre informiert über die Auswirkungen des Brexit auf die deutsche Arzneimittelindustrie. Die Problematik der Arzneimittel-Zulassungen wird ebenso beleuchtet wie Komplikationen im Bereich der Pharmakovigilanz.

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I. Einleitung<br />

Zusammenfassung<br />

dem dezentralen Verfahren oder dem gegenseitigen<br />

Anerkennungsverfahren (MRP/DCP) handelt es sich<br />

letztlich um national erteilte Zulassungen, <strong>die</strong> weiterhin<br />

Bestand haben, sowohl in Großbritannien als auch<br />

in der EU 27. Aufgr<strong>und</strong> der speziellen Regelungen <strong>für</strong><br />

Nordirland verbleibt <strong>die</strong>ses als Teil des europäischen<br />

(MR- oder DC-)Verfahrens <strong>und</strong> <strong>die</strong> bestehenden Zulassungen<br />

wurden entsprechend aufgesplittet (UK(GB)<br />

<strong>und</strong> UK(NI)). Sofern Großbritannien als verfahrensführendes<br />

Land (Rapporteur bzw. RMS) an der Zulassung<br />

beteiligt war, wurde <strong>die</strong>se Aufgabe auf ein anderes Land<br />

übertragen. Die Medicines and Healthcare Products<br />

Regulatory Agency (MHRA) hat in Bezug auf laufende<br />

bzw. sich noch in der nationalen Phase befindliche<br />

EU-Verfahren, an denen das Vereinigte Königreich als<br />

Concerned Member State (CMS) beteiligt war, auf ihrer<br />

Webseite spezifische Handlungsempfehlungen veröffentlicht.<br />

Diese berücksichtigen auch <strong>die</strong> spezielle<br />

Situation von Nordirland.<br />

Komplikationen werden auch im Bereich der Pharmakovigilanz<br />

entstehen. So müssen pharmazeutische<br />

Unternehmen eine in Großbritannien oder in der EU<br />

ansässige Qualified Person responsible for Pharmacovigilance<br />

(UK-QPPV) nachweisen. Wird eine in der<br />

EU ansässige QPPV beauftragt, muss bis Ende 2021<br />

zusätzlich eine nationale Kontaktperson benannt werden,<br />

<strong>die</strong> als Ansprechpartner gegenüber der MHRA<br />

zu Verfügung steht. Qualifizierte Personen <strong>für</strong> beide<br />

Funktionen dürften schwierig zu finden sein. Außerdem<br />

sind künftig Meldepflichten <strong>und</strong> Datenbanken in<br />

Großbritannien zusätzlich zu den von der EMA betriebenen<br />

EU 27-Tools umzusetzen. Weitere Schwierigkeiten<br />

entstehen durch spezifische Regelungen in Bezug auf<br />

Produkte, <strong>die</strong> auch in Nordirland vermarktet werden, da<br />

<strong>die</strong>se zwar einer britischen Zulassung unterliegen, bei<br />

den Pharmakovigilanz-Verpflichtungen aber teilweise<br />

europäische Regeln angewandt werden müssen. Die<br />

erwartbaren Probleme können vermutlich erst in der<br />

Praxis geklärt werden.<br />

Zudem sind Auswirkungen des <strong>BREXIT</strong> auf diverse<br />

weitere Bereiche, u.a. bei Medizinprodukten <strong>und</strong> im<br />

Fälschungsschutz, zu erwarten; <strong>die</strong>se werden nachfolgend<br />

ebenfalls erläutert.<br />

Am 23. Juni 2016 votierte eine knappe Mehrheit der<br />

Bevölkerung im Vereinigten Königreich Großbritannien<br />

<strong>und</strong> Nordirland (United Kingdom – kurz UK) <strong>für</strong> einen<br />

Austritt aus der Europäischen Union. Die Verhandlungen<br />

über <strong>die</strong>sen Austritt des Vereinigten Königreiches<br />

begannen auf Basis völker- <strong>und</strong> europarechtlicher Verträge<br />

offiziell am 19. Juni 2017. Am 19. März 2018<br />

einigten sich <strong>die</strong> britische Regierung unter Premierministerin<br />

Theresa May <strong>und</strong> <strong>die</strong> EU-Kommission auf einen<br />

Austrittsvertrag, der allerdings in der Folge mehrmals<br />

im britischen Unterhaus bei Abstimmungen durchfiel<br />

<strong>und</strong> schließlich verworfen wurde. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

wurde auf Bitten der britischen Seite der<br />

Austrittstermin mehrfach verschoben. Nach weiteren<br />

zähen Verhandlungen unter dem neuen Premierminister<br />

Boris Johnson wurde schließlich der Austritt des<br />

Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union<br />

nach Artikel 50 des Vertrages über <strong>die</strong> Arbeitsweise<br />

der Europäischen Union (AEUV) am 1. Februar 2020<br />

vollzogen. Das Vereinigte Königreich verblieb aber <strong>für</strong><br />

einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020<br />

sowohl im EU-Binnenmarkt als auch in der EU-Zollunion.<br />

Diese Übergangsphase sollte dazu <strong>die</strong>nen, Anschlussregelungen<br />

zu treffen <strong>und</strong> so einen „harten“<br />

<strong>BREXIT</strong> zu vermeiden. Nach intensiven Verhandlungen<br />

einigten sich <strong>die</strong> Chefunterhändler der Europäischen<br />

Union <strong>und</strong> des Vereinigten Königreichs schließlich am<br />

24. Dezember 2020 auf ein Handels- <strong>und</strong> Kooperationsabkommen,<br />

welches am 30. Dezember von den beiden<br />

Parteien unterzeichnet wurde. Das nahezu 1.500 Seiten<br />

starke Abkommen bedarf noch der Zustimmung des<br />

Europäischen Parlaments, <strong>die</strong> <strong>für</strong> April 2021 angekündigt<br />

ist. 1 Danach wird der Rat der Europäischen Union<br />

den Beschluss über den Abschluss des Handels- <strong>und</strong><br />

Kooperationsabkommens zwischen der EU <strong>und</strong> dem<br />

Vereinigten Königreich final annehmen. Bis dahin findet<br />

das Abkommen formal nur vorläufig Anwendung.<br />

Das vereinbarte Freihandelsabkommen sieht zwar keine<br />

Zölle, Einfuhrsteuern oder Mengenbegrenzungen <strong>für</strong><br />

Waren vor, <strong>die</strong> den entsprechenden Ursprungsregeln<br />

genügen. Dennoch hat der Austritt des Vereinigten<br />

Königreiches aus der Europäischen Union erhebliche<br />

<strong>Folgen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hersteller von Arzneimitteln <strong>und</strong> Medizinprodukten.<br />

So ist in vielen Bereichen mit einem<br />

erhöhten bürokratischen Aufwand bei der Abwicklung<br />

des grenzüberschreitenden Handels, aber auch bei<br />

längeren Aufenthalten von Personen im jeweils anderen<br />

Rechtsbereich zu rechnen.<br />

Die BAH-Geschäftsführung hatte bereits im September<br />

2017 einen Leitfaden vorgelegt, um <strong>die</strong> Mitgliedsunternehmen<br />

des Verbandes über <strong>die</strong> absehbaren<br />

<strong>Folgen</strong> des <strong>BREXIT</strong>s <strong>und</strong> den bestehenden eigenen<br />

Handlungsbedarf zu informieren. Von Beginn an gingen<br />

<strong>die</strong> Autoren von zwei Prämissen aus, <strong>die</strong> sich im<br />

Nachhinein als richtig herausgestellt haben:<br />

1. <strong>Der</strong> <strong>BREXIT</strong> wird vollzogen werden.<br />

2. Großbritannien wird mit dem Austritt zu einem<br />

Drittstaat <strong>für</strong> <strong>die</strong> EU 27.<br />

<strong>Der</strong> BAH hat seither <strong>die</strong> Entwicklungen im Vereinigten<br />

Königreich sehr aufmerksam beobachtet <strong>und</strong> in<br />

zahlreichen Publikationen <strong>und</strong> Veranstaltungen über<br />

<strong>die</strong> Verhandlungen <strong>und</strong> deren Auswirkungen auf <strong>die</strong><br />

künftigen Beziehungen Großbritanniens zur Europäischen<br />

Union informiert. U.a. wurde der Leitfaden im<br />

März 2019 aktualisiert <strong>und</strong> erneut publiziert. Zudem<br />

hat der Verband in politischen Gesprächen auf <strong>die</strong> besondere<br />

Betroffenheit der Arzneimittel- <strong>und</strong> Medizinprodukte-industrie<br />

hingewiesen <strong>und</strong> angemessene<br />

Lösungen eingefordert.<br />

Nachdem nunmehr der Verhandlungsprozess weitgehend<br />

zum Abschluss gebracht wurde, soll mit dem<br />

vorliegenden Papier eine Analyse der getroffenen<br />

Regelungen <strong>und</strong> der daraus resultierenden Konsequenzen<br />

aus Sicht <strong>deutsche</strong>r bzw. in der EU ansässiger<br />

Unternehmen vorgenommen werden. Die derzeit<br />

geltenden Regelungen sind dabei nur eine Momentaufnahme.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass – auch vor<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> erwarteter Probleme – <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Papiere von beiden Seiten weiterentwickelt<br />

werden. Ferner fehlen in einigen wichtigen Aspekten<br />

praxisgerechte Lösungen, beispielsweise zur vollen<br />

Anerkennung behördlicher Vorgänge der jeweils anderen<br />

Seite. Diese <strong>und</strong> viele weiteren Punkte könnten<br />

(<strong>und</strong> sollten) in einem künftigen Mutual Recognition<br />

Agreement (MRA) geregelt werden.<br />

Einleitung<br />

1<br />

Näheres stand bei Redaktionsschluss <strong>die</strong>ses Leitfadens noch nicht fest.<br />

4<br />

5

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