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KVJS - Caritas

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Offene Kinder- und Jugendarbeit<br />

dem individuellen Entwicklungsstand und Gefährdungsgrad<br />

­ gemeinsame Perspektiven aushandeln,<br />

Vereinbarungen treffen und ggf. weitere Schritte<br />

gehen und andere Dienste hinzuziehen. Offene<br />

Kinder­ und Jugendarbeit bietet dadurch reichhaltige<br />

Potentiale, um den Schutzauftrag des SGB VIII<br />

wahrzunehmen.<br />

Allerdings können Mitarbeiter/innen der Offenen<br />

Kinder­ und Jugendarbeit dabei auch in ein Dilemma<br />

geraten. Das besondere Vertrauensverhältnis, das<br />

sich unter den Bedingungen der Parteilichkeit bildet,<br />

kann in Frage gestellt oder sogar zerstört werden,<br />

wenn andere Institutionen eingeschaltet werden.<br />

Die Mitarbeiter/innen müssen sorgfältig abwägen,<br />

wie und mit wem in einer schwierigen Lebenslage<br />

Unterstützung für ein Kind bzw. einen Jugendlichen<br />

erlangt werden kann. Die im § 8a SGB VIII verlangte<br />

Einbeziehung des Kindes oder Jugendlichen bei der<br />

Abschätzung des Gefährdungsrisikos deckt sich<br />

ohnehin mit den Prinzipien der Jugendarbeit.<br />

Ebenfalls im § 8a wird die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten<br />

verlangt. Gerade in den Fällen,<br />

in denen die Fachkräfte der Jugendarbeit die<br />

familiären Hintergründe eines Kindes/Jugendlichen<br />

besser kennen als das Jugendamt, sollten sie alle<br />

Möglichkeiten ausschöpfen, um bei den Erziehungsberechtigten<br />

auf die Inanspruchnahme von Hilfen<br />

hinzuwirken.<br />

„Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder­ und Jugendarbeit“ 7

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