KVJS - Caritas
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Offene Kinder- und Jugendarbeit<br />
dem individuellen Entwicklungsstand und Gefährdungsgrad<br />
gemeinsame Perspektiven aushandeln,<br />
Vereinbarungen treffen und ggf. weitere Schritte<br />
gehen und andere Dienste hinzuziehen. Offene<br />
Kinder und Jugendarbeit bietet dadurch reichhaltige<br />
Potentiale, um den Schutzauftrag des SGB VIII<br />
wahrzunehmen.<br />
Allerdings können Mitarbeiter/innen der Offenen<br />
Kinder und Jugendarbeit dabei auch in ein Dilemma<br />
geraten. Das besondere Vertrauensverhältnis, das<br />
sich unter den Bedingungen der Parteilichkeit bildet,<br />
kann in Frage gestellt oder sogar zerstört werden,<br />
wenn andere Institutionen eingeschaltet werden.<br />
Die Mitarbeiter/innen müssen sorgfältig abwägen,<br />
wie und mit wem in einer schwierigen Lebenslage<br />
Unterstützung für ein Kind bzw. einen Jugendlichen<br />
erlangt werden kann. Die im § 8a SGB VIII verlangte<br />
Einbeziehung des Kindes oder Jugendlichen bei der<br />
Abschätzung des Gefährdungsrisikos deckt sich<br />
ohnehin mit den Prinzipien der Jugendarbeit.<br />
Ebenfalls im § 8a wird die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten<br />
verlangt. Gerade in den Fällen,<br />
in denen die Fachkräfte der Jugendarbeit die<br />
familiären Hintergründe eines Kindes/Jugendlichen<br />
besser kennen als das Jugendamt, sollten sie alle<br />
Möglichkeiten ausschöpfen, um bei den Erziehungsberechtigten<br />
auf die Inanspruchnahme von Hilfen<br />
hinzuwirken.<br />
„Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder und Jugendarbeit“ 7