KVJS - Caritas
KVJS - Caritas
KVJS - Caritas
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
30 <strong>KVJS</strong>Ratgeber<br />
Vereinbarungen mit den freien Trägern der<br />
Jugendhilfe ist sicher zu stellen, dass auch diese<br />
keine Personen beschäftigen, die wegen o.g.<br />
Delikte vorbestraft sind.<br />
Die Bestimmung bezieht sich ausschließlich<br />
auf die hauptberuflichen Fachkräfte, die in der<br />
Jugendhilfe beschäftigt sind. Ehrenamtliche sind<br />
nicht von ihr erfasst. Die Einholung von Führungszeugnissen<br />
stellt zudem nur ein Instrument dar,<br />
um sicher zu stellen, dass rechtskräftig verurteilte<br />
Straftäter/innen nicht beschäftigt oder vermittelt<br />
werden. Ein ausreichender Schutz von Kindern<br />
und Jugendlichen ist dadurch noch keineswegs<br />
gegeben.<br />
Deshalb sollten Träger konsequent Präventionsvorkehrungen<br />
ausbauen und weiterentwickeln.<br />
Dies können nach dem Deutschen Bundesjugendring<br />
z.B. sein:<br />
• Sensibilisierung sowohl der haupt wie ehrenamtlich<br />
Mitarbeitenden als auch der Kinder<br />
und Jugendlichen für die Problematik durch<br />
Information und Qualifizierung<br />
• Schaffung von strukturellen Rahmenbedingungen,<br />
die Übergriffe auf die betreuten jungen<br />
Menschen verhindern bzw. Übergriffe schnellstmöglich<br />
aufdecken und abstellen<br />
• Verbindliche Aufnahme des Themenfeldes in die<br />
Aus und Fortbildung, auch in die Ausbildung<br />
zum Jugendleiter und zur Jugendleiterin<br />
• Belehrung und Befragung von neuen Ehrenamtlichen<br />
• Abschluss von Selbstverpflichtungserklärungen<br />
Ehrenamtlicher<br />
• Die Entwicklung von allgemeingültigen Verhaltensregeln<br />
und normen<br />
• Belehrung, Befragung, Selbstverpflichtungserklärungen<br />
Hauptamtlicher (als Teil des Arbeitsvertrags)<br />
• Die Schaffung von strukturell verankerten<br />
Vertrauenspersonen als Ansprechpartner/innen<br />
und Zuständige<br />
Diese und weitere Maßnahmen können dazu<br />
dienen, den weitest gehenden Schutz von<br />
Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.