KVJS - Caritas
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24 KVJSRatgeber Dokumentationspflicht Der sachgerechte Umgang mit Kindeswohlgefährdungen erfordert ein Mindestmaß an schriftlicher Dokumentation. Zum einen aus fachlicher Verantwortung, aber auch zum eigenen Schutz im Falle einer justiziellen Aufarbeitung des Falles ist es notwendig, alle entscheidungsrelevanten Anhaltspunkte schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Was muss dokumentiert werden? • Konkrete Anhaltspunkte: Beobachtung, Zeit, Ort, Personen • Ergebnis der fachlichen Einschätzung (durch welche Mitarbeiter/innen und insoweit erfahrene Fachkraft) • Einbeziehung des Kindes/Jugendlichen und der Personensorgeberechtigten, bzw. Begründung bei Nichteinbezug • Zeitpunkt der Benachrichtigung einer konkreten Person im Jugendamt Hilfreich ist es, wenn innerhalb der eigenen Einrichtung standardisierte Dokumentationsbögen entwickelt und verwendet werden. Zur Orientierung ist ein Muster eines Dokumentationsbogens im Serviceteil zu finden.
Datenschutz Kinderschutz und Datenschutz Dokumentationspflicht und Datenschutz In mancher Fachdiskussion und in der öffentlichen Berichterstattung wird oft allgemein behauptet, der Datenschutz würde einem wirksamen Kinderschutz entgegenstehen. Effektiver Kinderschutz braucht den Datenschutz. Datenschutz und Kinderschutz stehen in einem engen Zusammenhang, da die freiwillige Inanspruchnahme von Beratung und Hilfen durch Eltern oder Kinder und Jugendliche ganz entscheidend davon abhängt, ob es den Mitarbeiter/ innen der Jugendarbeit gelingt, zu ihnen eine Vertrauensbeziehung aufzubauen. Vertrauensschutz ist in der Jugendarbeit ein hohes Gut. Wenn aber die eigenen Möglichkeiten im Einzelfall nicht ausreichen den Kinderschutz zu gewähr eisten, ist es sowohl aus fachlicher Verantwortung notwendig als auch datenschutzrechtlich zulässig andere Stellen und/oder das Jugendamt einzubeziehen. Was sind Daten? Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person, sie sind also jede Art von Informationen wie Name, Familienstand, Nationalität, Schul/Berufsbildung, politische oder religiöse Anschauung, die einer natürlichen Person zugeordnet sind bzw. zugeordnet werden können. Es handelt sich also um personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten. „Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder und Jugendarbeit“ 25
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24 <strong>KVJS</strong>Ratgeber<br />
Dokumentationspflicht<br />
Der sachgerechte Umgang mit Kindeswohlgefährdungen<br />
erfordert ein Mindestmaß an schriftlicher<br />
Dokumentation. Zum einen aus fachlicher<br />
Verantwortung, aber auch zum eigenen Schutz<br />
im Falle einer justiziellen Aufarbeitung des Falles<br />
ist es notwendig, alle entscheidungsrelevanten<br />
Anhaltspunkte schriftlich und nachvollziehbar zu<br />
dokumentieren.<br />
Was muss dokumentiert werden?<br />
• Konkrete Anhaltspunkte: Beobachtung, Zeit,<br />
Ort, Personen<br />
• Ergebnis der fachlichen Einschätzung (durch<br />
welche Mitarbeiter/innen und insoweit erfahrene<br />
Fachkraft)<br />
• Einbeziehung des Kindes/Jugendlichen und der<br />
Personensorgeberechtigten, bzw. Begründung<br />
bei Nichteinbezug<br />
• Zeitpunkt der Benachrichtigung einer konkreten<br />
Person im Jugendamt<br />
Hilfreich ist es, wenn innerhalb der eigenen Einrichtung<br />
standardisierte Dokumentationsbögen<br />
entwickelt und verwendet werden.<br />
Zur Orientierung ist ein Muster eines Dokumentationsbogens<br />
im Serviceteil zu finden.