KVJS - Caritas
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Kindeswohlgefährdung<br />
• Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im<br />
Haushalt (z. B. durch defekte Stromkabel oder<br />
Steckdosen, Herumliegen von »Spritzbesteck«)<br />
• Das Fehlen von eigenem Schlafplatz bzw. von<br />
jeglichem Spielzeug des Kindes<br />
Die Form und das Ausmaß von Gefährdungslagen<br />
können sehr unterschiedlich sein, so muss<br />
auf akute Gefährdungssituationen mit unmittelbarer<br />
Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit<br />
anders reagiert werden als auf chronische<br />
Defizite oder Störungen in der Beziehung oder<br />
Pflege.<br />
Die Gefährdungseinschätzung ist immer auf<br />
den Einzelfall bezogen und muss das Alter, den<br />
Entwicklungsstand und Entwicklungsbedarf<br />
des Kindes/Jugendlichen berücksichtigen.<br />
Der § 8a SGB VIII ist kein „Meldeparagraph“.<br />
Es geht darum, die eigene Verantwortung als<br />
Fachkraft der Offenen Kinder und Jugendarbeit<br />
wahrzunehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen,<br />
zum Wohl eines Kindes oder Jugendlichen<br />
zu agieren. Wenn eigene Bemühungen und<br />
Anstrengungen zur Abwendung einer konkreten<br />
Gefährdung des Kindeswohls scheitern bzw.<br />
offenkundig von vornherein nicht ausreichen,<br />
muss das Jugendamt eingeschaltet werden.<br />
„Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder und Jugendarbeit“ 13