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KVJS - Caritas

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Kindeswohlgefährdung<br />

• Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im<br />

Haushalt (z. B. durch defekte Stromkabel oder<br />

Steckdosen, Herumliegen von »Spritzbesteck«)<br />

• Das Fehlen von eigenem Schlafplatz bzw. von<br />

jeglichem Spielzeug des Kindes<br />

Die Form und das Ausmaß von Gefährdungslagen<br />

können sehr unterschiedlich sein, so muss<br />

auf akute Gefährdungssituationen mit unmittelbarer<br />

Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit<br />

anders reagiert werden als auf chronische<br />

Defizite oder Störungen in der Beziehung oder<br />

Pflege.<br />

Die Gefährdungseinschätzung ist immer auf<br />

den Einzelfall bezogen und muss das Alter, den<br />

Entwicklungsstand und Entwicklungsbedarf<br />

des Kindes/Jugendlichen berücksichtigen.<br />

Der § 8a SGB VIII ist kein „Meldeparagraph“.<br />

Es geht darum, die eigene Verantwortung als<br />

Fachkraft der Offenen Kinder­ und Jugendarbeit<br />

wahrzunehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen,<br />

zum Wohl eines Kindes oder Jugendlichen<br />

zu agieren. Wenn eigene Bemühungen und<br />

Anstrengungen zur Abwendung einer konkreten<br />

Gefährdung des Kindeswohls scheitern bzw.<br />

offenkundig von vornherein nicht ausreichen,<br />

muss das Jugendamt eingeschaltet werden.<br />

„Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder­ und Jugendarbeit“ 13

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