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KVJS - Caritas

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Kindeswohlgefährdung<br />

Die folgende Liste von Anhaltspunkten stellt eine<br />

Orientierungshilfe zur Gefährdungseinschätzung<br />

bei Kindeswohlgefährdung dar 1 . Gleichwohl ist dies<br />

keine abschließende Auflistung.<br />

Anhaltspunkte in der äußeren Erscheinung<br />

des Kindes:<br />

• Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen<br />

(z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben,<br />

Knochenbrüche, Verbrennungen) ohne erklärbar<br />

unverfängliche Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte<br />

aufgrund von angeblichen Unfällen<br />

• Starke Unterernährung<br />

• Fehlen von Körperhygiene (z. B. Schmutz­ und<br />

Kotreste auf der Haut des Kindes, faule Zähne)<br />

• Mehrfach völlig unangemessene oder völlig<br />

verschmutzte Bekleidung<br />

Anhaltspunkte im Verhalten des Kindes:<br />

• Wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder<br />

sexuelle Übergriffe gegen andere Personen<br />

• Kind wirkt berauscht und/oder benommen bzw. im<br />

Steuern seiner Handlungen unkoordiniert (Einfluss<br />

von Drogen, Alkohol, Medikamenten)<br />

• Wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes<br />

Verhalten des Kindes<br />

• Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlungen,<br />

sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung<br />

hinweisen<br />

• Kind hält sich wiederholt zu altersunangemessenen<br />

Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit<br />

auf (z. B. nachts allein auf dem Spielplatz)<br />

• Kind hält sich an jugendgefährdenden Orten auf<br />

(z. B. Stricherszene, Lokale aus der Prostitutionsszene,<br />

Spielhalle, Nachtclub)<br />

• Offensichtlich schulpflichtige Kinder bleiben<br />

ständig oder häufig der Schule fern<br />

• Kind begeht gehäuft Straftaten<br />

1 Diese Auflistung ist entnommen aus: „Arbeitshilfe zum Kinderschutz<br />

in Kindertageseinrichtungen“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes<br />

und bezieht sich auf eine Zusammenstellung der Freien Hansestadt<br />

Hamburg. In einzelnen Punkten ist die Auflistung erweitert durch<br />

Beispiele aus: „Zwei Jahre Schutzauftrag nach<br />

§ 8a SGB VIII“; von Peter­Christian Kunkel, Diskussionspapiere<br />

Nr. 2007­2; Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.<br />

„Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder­ und Jugendarbeit“ 11

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