KVJS - Caritas
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Kindeswohlgefährdung<br />
Die folgende Liste von Anhaltspunkten stellt eine<br />
Orientierungshilfe zur Gefährdungseinschätzung<br />
bei Kindeswohlgefährdung dar 1 . Gleichwohl ist dies<br />
keine abschließende Auflistung.<br />
Anhaltspunkte in der äußeren Erscheinung<br />
des Kindes:<br />
• Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen<br />
(z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben,<br />
Knochenbrüche, Verbrennungen) ohne erklärbar<br />
unverfängliche Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte<br />
aufgrund von angeblichen Unfällen<br />
• Starke Unterernährung<br />
• Fehlen von Körperhygiene (z. B. Schmutz und<br />
Kotreste auf der Haut des Kindes, faule Zähne)<br />
• Mehrfach völlig unangemessene oder völlig<br />
verschmutzte Bekleidung<br />
Anhaltspunkte im Verhalten des Kindes:<br />
• Wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder<br />
sexuelle Übergriffe gegen andere Personen<br />
• Kind wirkt berauscht und/oder benommen bzw. im<br />
Steuern seiner Handlungen unkoordiniert (Einfluss<br />
von Drogen, Alkohol, Medikamenten)<br />
• Wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes<br />
Verhalten des Kindes<br />
• Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlungen,<br />
sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung<br />
hinweisen<br />
• Kind hält sich wiederholt zu altersunangemessenen<br />
Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit<br />
auf (z. B. nachts allein auf dem Spielplatz)<br />
• Kind hält sich an jugendgefährdenden Orten auf<br />
(z. B. Stricherszene, Lokale aus der Prostitutionsszene,<br />
Spielhalle, Nachtclub)<br />
• Offensichtlich schulpflichtige Kinder bleiben<br />
ständig oder häufig der Schule fern<br />
• Kind begeht gehäuft Straftaten<br />
1 Diese Auflistung ist entnommen aus: „Arbeitshilfe zum Kinderschutz<br />
in Kindertageseinrichtungen“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes<br />
und bezieht sich auf eine Zusammenstellung der Freien Hansestadt<br />
Hamburg. In einzelnen Punkten ist die Auflistung erweitert durch<br />
Beispiele aus: „Zwei Jahre Schutzauftrag nach<br />
§ 8a SGB VIII“; von PeterChristian Kunkel, Diskussionspapiere<br />
Nr. 20072; Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.<br />
„Der Schutzauftrag in der Offenen Kinder und Jugendarbeit“ 11