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KVJS - Caritas

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10 <strong>KVJS</strong>­Ratgeber<br />

Die Gefährdungseinschätzung<br />

Folgende das Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen<br />

lassen sich unterscheiden:<br />

• körperliche Gewalt (intensive und/oder andauernde<br />

Anwendung von körperlichem Zwang bzw.<br />

Gewalt),<br />

• psychischer und seelischer Missbrauch und<br />

Misshandlung (feindselige Ablehnung, Terrorisieren,<br />

Isolieren, Verweigern emotionaler Responsivität),<br />

• emotionale, seelische und körperliche Vernachlässigung<br />

(andauernde und wiederholte Unterlassung<br />

fürsorglichen Handelns der sorgepflichtigen<br />

Personen, Ausnutzen und Korrumpieren, mangelhafter<br />

Schutz vor Gefahren),<br />

• sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch<br />

(jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem<br />

Kind entweder gegen den Willen des Kindes<br />

vorgenommen wird, oder der das Kind nicht<br />

wissentlich zustimmen kann),<br />

• Versagen entscheidender existenzieller<br />

Entwicklungschancen (Verhinderung von Schulbesuch/Bildung,<br />

Verweigern einer notwendigen<br />

medizinischen Hilfe durch die Eltern, z.B. aus<br />

religiösen Gründen).<br />

Die Gefährdungseinschätzung erfordert die fachliche<br />

Bewertung von folgenden Lebenslagen:<br />

• Mögliche Schädigungen des Kindes/Jugendlichen<br />

in seiner weiteren Entwicklung<br />

• Erheblichkeit der Gefährdungsmomente<br />

(Intensität, Häufigkeit, Dauer)<br />

• Grad der Wahrscheinlichkeit<br />

(Prognose eines Schadenseintrittes)<br />

• Fähigkeiten der Eltern, die Gefahr noch<br />

abzuwenden<br />

• Bereitschaft der Eltern, die Gefahr noch<br />

abzuwenden

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