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Ausgabe Nr. <strong>04</strong> · September <strong>2021</strong> · Einzelausgabe € 4,90 · im Abo € 29,90<br />

Vom Welpen zum Jagdgebrauchshund<br />

Aus großer Optik folgt...<br />

...großes Abenteuer.<br />

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ERFAHRUNGSBERICHTE<br />

Wildkameras rechtssicher verwenden<br />

Text: Johannes Maidhof<br />

Bild: Lena Rausch<br />

54 <strong>Jagdblatt</strong> September <strong>2021</strong>


ERFAHRUNGSBERICHTE<br />

Bilder: VenTrade GmbH<br />

„Der Wald hat viele Augen“, so heißt es oft. In der<br />

Tat nutzen Jägerinnen und Jäger fast flächendeckend<br />

Wildkameras, um in ihrem Revier über<br />

Wildbewegung auf Wechseln und Betrieb an den<br />

Kirrungen im Bilde zu sein. Der Datenschutz ist<br />

aber in Deutschland ein hohes Gut, Aufnahmen im<br />

öffentlichen Raum werden vielfach kritisch gesehen.<br />

Zwar hängen Wildkameras meist fernab von<br />

Wegen, jedoch gilt für jedermann das Betretungsrecht<br />

der freien Natur. Dies muss möglich sein,<br />

ohne Gefahr zu laufen, dass personenbezogene<br />

Daten aufgezeichnet oder das Recht am eigenen<br />

Wort und Bild verletzt wird. Die Erholung in der<br />

freien Natur hat in Bayern sogar Verfassungsrang.<br />

Andererseits haben Jäger natürlich ein berechtigtes<br />

Interesse an der Wildbeobachtung, um ihre<br />

Jagdausübung effektiv zu gestalten. Immerhin<br />

folgt die Jagd auch staatlichen und damit gesellschaftlichen<br />

Interessen.<br />

Einzelne Bundesländer haben hier schon vor der<br />

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehr restriktive<br />

Regelungen angewandt, mancher Forstbetrieb<br />

untersagt die Nutzung dieser technischen<br />

Hilfsmittel komplett. Spätestens seit der Einführung<br />

der DSGVO sollten sich alle Wildkamerabetreiber<br />

der Rechtslage und der daraus entstehenden<br />

Pflichten bewusst sein.<br />

Rechtlicher Bedingungen<br />

Das Aufnehmen von Fotos oder Videos stellt nach<br />

DSGVO eine Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten dar, wenn Personen darauf erkennbar sind.<br />

Dies sind Informationen, die sich auf identifizierte<br />

oder identifizierbare lebende Person beziehen.<br />

Es ist dabei unerheblich, ob der Fotograf - respektive<br />

die Wildkamera-Aufnahmen auslesende<br />

Person - die abgelichtete Person selbst identifizieren<br />

könnte. Sobald irgendjemand, oder auch eine<br />

Gesichtserkennungssoftware, in der Lage wäre,<br />

die Person zuzuordnen, handelt es sich um eine<br />

rechtswidrige Aufnahme, wenn diese ohne Ein-<br />

September <strong>2021</strong><br />

<strong>Jagdblatt</strong> 55


ERFAHRUNGSBERICHTE<br />

verständnis geschah. Besonders brisant wird die<br />

Kombination mit gespeicherten Daten zu Ort, Zeit<br />

und Datum, die bei den meisten Wildkameras ja<br />

standardmäßig eingestellt und für den sinnhaften<br />

Betrieb ja auch notwendig ist. Die Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten (das umfasst das Fotografieren<br />

selbst, aber auch das Speichern und ggf.<br />

Übermitteln) ist von der DSGVO mit einigen Pflichten<br />

verbunden:<br />

Es muss eine Einwilligung vorliegen. ODER<br />

Die Verarbeitung muss der Wahrung berechtigter<br />

Interessen entsprechen.<br />

In jedem Fall hat die betroffene Person ein<br />

Widerspruchsrecht.<br />

Eine vorherige Einwilligung ist natürlich im Falle<br />

der Wildbeobachtung nicht realistisch, darum<br />

wird die Wahrung der berechtigten Interessen<br />

näher beleuchtet: Fällt die Interessenabwägung<br />

im Einzelfall zugunsten des Verantwortlichen aus,<br />

ist die Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung<br />

der betroffenen Person erlaubt. Ein „berechtigtes<br />

Interesse“ liegt dann vor, wenn rechtliche, tatsächliche,<br />

wirtschaftliche oder ideelle Interessen von<br />

der Rechtsordnung anerkannt werden. Da mit<br />

der Jagdausübung behördliche Abschussplanungen<br />

zu erfüllen sind und die gesetzliche Pflicht zur<br />

Hege besteht, außerdem Wildschadensabwehr<br />

zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen und u. U.<br />

Tierseuchenprävention betrieben wird, kann hier<br />

also ein berechtigtes Interesse vorliegen. Dies ist<br />

nun mit dem Persönlichkeitsrecht des Naturbesuchers<br />

abzuwägen. Es spielt hierbei vor allem eine<br />

Rolle, ob die fotografierte/ gefilmte Person mit<br />

der Ablichtung rechnen konnte. Dies ist in der frei<br />

zugänglichen Natur mit Sicherheit zu verneinen.<br />

Ein entsprechendes Hinweisschild ist deswegen<br />

unumgänglich.<br />

Um den Informationspflichten des Verantwortlichen<br />

nachzukommen, müssen schon bei der<br />

Aufnahme grundlegende Basisinformationen<br />

bekannt gemacht werden. Während der Schutz<br />

der persönlichen Daten des unverhofft Fotografierten<br />

also besonders hoch angesetzt wird, hat<br />

56 <strong>Jagdblatt</strong> September <strong>2021</strong>


ERFAHRUNGSBERICHTE<br />

Die Kamera so ausrichten, dass bei der Aufnahme<br />

von Personen keine Gesichter erkennbar sind<br />

(niedrige Aufnahmehöhe ebenerdig oder steiler<br />

Winkel von oben).<br />

Hinweisschild<br />

(gesetzl. Informationspflicht beachten).<br />

Darüber hinaus ist es nicht zu empfehlen, auf Konfrontationskurs<br />

bei Beschwerden zu gehen. Sollte<br />

sich jemand durch die Kamera gestört fühlen, ist<br />

es nach derzeitiger Lage ratsam, einen neuen Platz<br />

zu suchen, so ärgerlich dieser Umstand auch sein<br />

mag.<br />

der Wildkamera-Betreiber seine persönlichen, um<br />

nicht zu sagen persönlichsten Daten öffentlich<br />

bekannt zu geben. Man möchte lachen, wenn es<br />

nicht bitterer Ernst wäre.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Vorangestellt muss beachtet werden, dass spezifische<br />

Datenschutzvorgaben der Bundesländer<br />

bereits konkretere Regelungen hervorbringen<br />

und selbstverständlich zu beachten sind. Dessen<br />

ungeachtet gibt es für die Handhabung mit Wildkameras<br />

unter den Gesichtspunkten der DSGVO<br />

noch keinen Präzedenzfall oder andere gerichtliche<br />

Urteile. Dementsprechend gilt es, hier die<br />

rechtliche Lage im Blick zu behalten, um gegebenenfalls<br />

zu reagieren.<br />

In Zukunft helfen vielleicht datenschutzkonforme<br />

Wildkameras, diese gefühlten Repressalien schon<br />

im Vorfeld zu vermeiden. Es ist mittels Software-<br />

Chip möglich, dass die Kamera selbstständig<br />

erkennt, ob es sich bei dem Objekt vor der Linse<br />

um einen Menschen oder dessen Gesicht handelt<br />

und diese Aufnahme sodann unkenntlich macht.<br />

Diese Technologie ist derzeit verfügbar, jedoch<br />

verständlicherweise mit höheren Kosten verbunden.<br />

Demgegenüber stehen das Risiko drohender<br />

Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche<br />

sowie das Verhängen von Bußgeldern bei Nichtbeachtung<br />

der rechtlichen Vorgaben.<br />

Wo kein Kläger, da kein Richter, doch sollte der<br />

Ernstfall eintreten ist es, wie das alte Sprichwort<br />

sagt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in<br />

Gottes Hand“. Lassen Sie es besser nicht darauf<br />

ankommen.<br />

Ansonsten sollte man nach bestem Wissen und<br />

Gewissen handeln:<br />

Beim Ausbringen der Kamera darauf achten,<br />

dass keine öffentlichen Straßen und Wege sowie<br />

befriedete Grundstücke eingesehen werden.<br />

September <strong>2021</strong><br />

<strong>Jagdblatt</strong> 57


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