Anzeiger 41-2021
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Anzeiger Oberhasli Nr. 41 Freitag, 15. Oktober 2021
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Thomas Gasser, Untere Sidhalde 4, 6010 Kriens
Bauvorhaben:
Umnutzung Spycher in Gastrostübli beim Hotel
Bären; Einbau eines Cheminée-Ofens; Öffentlicher
Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank:
acht zusätzliche Sitzplätze im neuen Gastrospycher,
Öffnungszeiten: täglich bis 00.30 Uhr.
Standort:
Hotel Bären, Gebäude Nr. 152, Parzelle Nr. 289,
Koordinaten: 2’665’114 / 1'167’425, Mischzone M3
Schutzzonen:
Gewässerschutzbereich üB und
Ortsbildschutzgebiet
Schutzobjekt:
Erhaltenswertes K-Objekt
Ausnahme:
Unterschreiten des Gebäudeabstandes
(A 144 GBR)
Auflage- und Einsprachefrist:
8. November 2021
Auflagestelle:
Gemeinde Guttannen, Plätzli 186, 3864 Guttannen
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,
3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken (Art.
31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder
vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen
ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen
der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen
mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden
wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Roland von Bergen, Blatti 333e,
6085 Hasliberg Goldern
Andreas von Bergen, Trachselwaldstrasse 8,
3452 Grünenmatt
Projektverfasser:
Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni 331a,
6085 Hasliberg Goldern
Standort:
Hasliberg Goldern, Blatti 333e, Parzellen Nrn. 2590
und 1798
Nutzungszone:
Wohn- und Gewerbezone (WG2)
Bauvorhaben:
Überdachung Vorplatz mit begehbarer Terrasse
und darunter liegender Garage; Einbau von Hebeschiebefenstern;
Verkleiden Treppenaufgang/Eingangsbereich
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A
Ausnahmen:
– Unterschreiten Strassenabstand, Art. 19 GBR
i.V.m. Art. 80 SG
– Unterschreiten Zonengrenzenabstand,
Art. 21 GBR
Einsprachefrist:
Montag, 15. November 2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb
der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige
Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,
die der Gemeindebehörde innert der
Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Hasliberg, 11. Oktober 2021
Bauverwaltung Hasliberg