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Anzeiger 41-2021

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Anzeiger Oberhasli Nr. 41 Freitag, 15. Oktober 2021

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Thomas Gasser, Untere Sidhalde 4, 6010 Kriens

Bauvorhaben:

Umnutzung Spycher in Gastrostübli beim Hotel

Bären; Einbau eines Cheminée-Ofens; Öffentlicher

Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank:

acht zusätzliche Sitzplätze im neuen Gastrospycher,

Öffnungszeiten: täglich bis 00.30 Uhr.

Standort:

Hotel Bären, Gebäude Nr. 152, Parzelle Nr. 289,

Koordinaten: 2’665’114 / 1'167’425, Mischzone M3

Schutzzonen:

Gewässerschutzbereich üB und

Ortsbildschutzgebiet

Schutzobjekt:

Erhaltenswertes K-Objekt

Ausnahme:

Unterschreiten des Gebäudeabstandes

(A 144 GBR)

Auflage- und Einsprachefrist:

8. November 2021

Auflagestelle:

Gemeinde Guttannen, Plätzli 186, 3864 Guttannen

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,

3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

angemeldet werden, verwirken (Art.

31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder

vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung wegen

der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen

mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller:

Roland von Bergen, Blatti 333e,

6085 Hasliberg Goldern

Andreas von Bergen, Trachselwaldstrasse 8,

3452 Grünenmatt

Projektverfasser:

Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni 331a,

6085 Hasliberg Goldern

Standort:

Hasliberg Goldern, Blatti 333e, Parzellen Nrn. 2590

und 1798

Nutzungszone:

Wohn- und Gewerbezone (WG2)

Bauvorhaben:

Überdachung Vorplatz mit begehbarer Terrasse

und darunter liegender Garage; Einbau von Hebeschiebefenstern;

Verkleiden Treppenaufgang/Eingangsbereich

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A

Ausnahmen:

– Unterschreiten Strassenabstand, Art. 19 GBR

i.V.m. Art. 80 SG

– Unterschreiten Zonengrenzenabstand,

Art. 21 GBR

Einsprachefrist:

Montag, 15. November 2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige

Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,

die der Gemeindebehörde innert der

Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken

(Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).

Hasliberg, 11. Oktober 2021

Bauverwaltung Hasliberg

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