Die Neue Hochschule Heft 5/2021
Die Neue Hochschule, Heft 5/2021 - Themenschwerpunkt: Berufsbegleitende Bachelorstudiengänge
Die Neue Hochschule, Heft 5/2021 - Themenschwerpunkt: Berufsbegleitende Bachelorstudiengänge
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14 Berufsbegleitendes Bachelorstudium<br />
Berufsbegleitende Studiengänge<br />
Personalentwicklungsmaßnahme:<br />
• Fachkräftesicherung:<br />
frühzeitig kommunizierte<br />
Berufsperspektive<br />
• Eigenanteil: Freistellung,<br />
Unterstützung, Beteiligung<br />
an Projekten und aktueller<br />
strategischer Entwicklung<br />
Arbeitgeber<br />
Studierende<br />
Abbildung 1: Herausforderungen in berufsbegleitenden Studiengängen<br />
<strong>Hochschule</strong><br />
Persönliche Weiterbildung:<br />
• Fachliche Höherqualifizierung mit<br />
beruflicher Perspektive<br />
• Selbstmotivation – Selbstreflektion –<br />
Anstrengungsbereitschaft<br />
Zielgruppenorientiertes<br />
Studienangebot:<br />
• Verlässliche Planung<br />
• Anerkennung von<br />
Studienleistungen<br />
• Bildungsurlaub<br />
Grafik: Eigene Abbildung<br />
Auf Wunsch der Studierenden wird die Anzahl der<br />
Präsenzphasen im bisherigen Umfang beibehalten,<br />
um den gegenseitigen Austausch zu ermöglichen.<br />
Herausforderungen bestehen in der Organisation<br />
des Studienangebots, hochschulorganisatorischer<br />
Rahmenbedingungen, umfangreichem Beratungsangebot<br />
für Studieninteressierte und entsendende<br />
Einrichtungen und einem dauerhaften Marketing<br />
(Abbildung 1). Für die Planungssicherheit sind die<br />
Präsenzphasen bereits ein Jahr im Voraus fix terminiert.<br />
<strong>Die</strong> Lehrangebote müssen in diesen Zeitrahmen<br />
eingefügt werden. Lücken oder gar freie Tage<br />
sind dabei nicht vorgesehen. Es ergibt sich also auch<br />
ein Lehrbedarf an Samstagen. Krankheitsbedingte<br />
Ausfälle können nicht eingeplant werden. <strong>Die</strong><br />
Möglichkeit zu ergänzenden Videokursen, erprobt<br />
und entwickelt während der Coronakrise, haben<br />
hier für eine gewisse Entlastung gesorgt und werden<br />
sicherlich auch zukünftig gerade solche organisatorischen<br />
Probleme lösen helfen.<br />
Das hier beschriebene Studienprogramm umfasst<br />
210 Credits in sieben Semestern und ist damit identisch<br />
zum regulären Studiengang. Es ist als Vollzeitstudiengang<br />
akkreditiert. Durch pauschale Anerkennung<br />
beträgt die Studienbelastung pro Semester<br />
zwischen 16 und 21 Credits pro Semester. Das 7.<br />
Semester umfasst dann tatsächlich den gesamten<br />
Umfang von 30 Credits. Hier ist die Bachelorarbeit<br />
und eine weitere Praxisphase verortet. Semester mit<br />
höherer Belastung beinhalten praxisnahe Lerninhalte,<br />
die von den Studierenden mit der vorliegenden<br />
Praxiserfahrung im Vergleich zu regulär Studierenden<br />
deutlich besser bewältigt werden können. Für<br />
die Studierenden bedeutet dieser Studienumfang<br />
trotzdem eine enorme Belastung. Erfreulicherweise<br />
unterstützen viele Personalabteilungen bereits diese<br />
umfassende Form der Weiterbildung mit Freistellungen,<br />
auch ergänzend zum potenziellen Bildungsurlaub.<br />
<strong>Die</strong> Studierenden treffen hierfür individuelle<br />
Vereinbarungen mit ihren Einrichtungen. In weiteren<br />
Fällen reduziert ein Teil der Studierenden die Arbeitszeit;<br />
im Studienprogramm ist dies nicht verpflichtend<br />
vorgesehen. Ein weiterer Teil der Studierenden<br />
arbeitet allerdings weiter in Vollzeit. <strong>Die</strong> jeweiligen<br />
individuellen Regelungen hängen von der persönlichen<br />
Belastbarkeit, den familiären Verpflichtungen<br />
und den persönlichen Leistungszielen ab. Regelmäßig<br />
verfügen Studierende auch über ein Stipendium,<br />
um die finanzielle Belastung (Studienbeiträge, Fahrtkosten,<br />
Übernachtungskosten) abzufedern.<br />
Für die Anerkennung werden<br />
die Verordnung über die Berufsausbildung, in<br />
diesem Fall für FaMIs, 3<br />
der bundesweit einheitliche Rahmenlehrplan für<br />
den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte<br />
für Medien- und Informationsdienste, 4<br />
die bundesweit einheitlichen Erläuterungen und<br />
Praxishilfen zur Ausbildungsordnung Fachangestellter/Fachangestellte<br />
für Medien- und Informationsdienste<br />
5<br />
herangezogen.<br />
Ein Abgleich der Lehrinhalte erfolgt mit den jeweils<br />
aktuellen Modulbeschreibungen der anzuerkennenden<br />
Module. Grundsätzlich wird Gleichwertigkeit<br />
(Äquivalenz), nicht Gleichartigkeit bei der Lernergebnisbeschreibung<br />
überprüft. Für die Äquivalenzprüfung<br />
werden die inhaltliche Äquivalenz und das<br />
Niveau herangezogen. Inhaltliche Übereinstimmung<br />
ist zu 75 Prozent gefordert. Auch im Niveau ist keine<br />
hundertprozentige Übereinstimmung notwendig.<br />
Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Module auf<br />
Bachelor-Niveau abschließen, Grundlagenmodule<br />
liegen darunter. Zur Beurteilung von Inhalts- und<br />
Niveaustufen werden Experten der Ausbildungseinrichtungen<br />
und Berufsschulen hinzugezogen. Zum<br />
Niveauvergleich wird vorzugsweise ein Referenzsystem<br />
(z. B. Deutscher Qualifikationsrahmen 6 ) herangezogen.<br />
Für jedes anzuerkennende Modul wird eine<br />
05 | <strong>2021</strong> DNH