08.10.2021 Aufrufe

Die Neue Hochschule Heft 5/2021

Die Neue Hochschule, Heft 5/2021 - Themenschwerpunkt: Berufsbegleitende Bachelorstudiengänge

Die Neue Hochschule, Heft 5/2021 - Themenschwerpunkt: Berufsbegleitende Bachelorstudiengänge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14 Berufsbegleitendes Bachelorstudium<br />

Berufsbegleitende Studiengänge<br />

Personalentwicklungsmaßnahme:<br />

• Fachkräftesicherung:<br />

frühzeitig kommunizierte<br />

Berufsperspektive<br />

• Eigenanteil: Freistellung,<br />

Unterstützung, Beteiligung<br />

an Projekten und aktueller<br />

strategischer Entwicklung<br />

Arbeitgeber<br />

Studierende<br />

Abbildung 1: Herausforderungen in berufsbegleitenden Studiengängen<br />

<strong>Hochschule</strong><br />

Persönliche Weiterbildung:<br />

• Fachliche Höherqualifizierung mit<br />

beruflicher Perspektive<br />

• Selbstmotivation – Selbstreflektion –<br />

Anstrengungsbereitschaft<br />

Zielgruppenorientiertes<br />

Studienangebot:<br />

• Verlässliche Planung<br />

• Anerkennung von<br />

Studienleistungen<br />

• Bildungsurlaub<br />

Grafik: Eigene Abbildung<br />

Auf Wunsch der Studierenden wird die Anzahl der<br />

Präsenzphasen im bisherigen Umfang beibehalten,<br />

um den gegenseitigen Austausch zu ermöglichen.<br />

Herausforderungen bestehen in der Organisation<br />

des Studienangebots, hochschulorganisatorischer<br />

Rahmenbedingungen, umfangreichem Beratungsangebot<br />

für Studieninteressierte und entsendende<br />

Einrichtungen und einem dauerhaften Marketing<br />

(Abbildung 1). Für die Planungssicherheit sind die<br />

Präsenzphasen bereits ein Jahr im Voraus fix terminiert.<br />

<strong>Die</strong> Lehrangebote müssen in diesen Zeitrahmen<br />

eingefügt werden. Lücken oder gar freie Tage<br />

sind dabei nicht vorgesehen. Es ergibt sich also auch<br />

ein Lehrbedarf an Samstagen. Krankheitsbedingte<br />

Ausfälle können nicht eingeplant werden. <strong>Die</strong><br />

Möglichkeit zu ergänzenden Videokursen, erprobt<br />

und entwickelt während der Coronakrise, haben<br />

hier für eine gewisse Entlastung gesorgt und werden<br />

sicherlich auch zukünftig gerade solche organisatorischen<br />

Probleme lösen helfen.<br />

Das hier beschriebene Studienprogramm umfasst<br />

210 Credits in sieben Semestern und ist damit identisch<br />

zum regulären Studiengang. Es ist als Vollzeitstudiengang<br />

akkreditiert. Durch pauschale Anerkennung<br />

beträgt die Studienbelastung pro Semester<br />

zwischen 16 und 21 Credits pro Semester. Das 7.<br />

Semester umfasst dann tatsächlich den gesamten<br />

Umfang von 30 Credits. Hier ist die Bachelorarbeit<br />

und eine weitere Praxisphase verortet. Semester mit<br />

höherer Belastung beinhalten praxisnahe Lerninhalte,<br />

die von den Studierenden mit der vorliegenden<br />

Praxiserfahrung im Vergleich zu regulär Studierenden<br />

deutlich besser bewältigt werden können. Für<br />

die Studierenden bedeutet dieser Studienumfang<br />

trotzdem eine enorme Belastung. Erfreulicherweise<br />

unterstützen viele Personalabteilungen bereits diese<br />

umfassende Form der Weiterbildung mit Freistellungen,<br />

auch ergänzend zum potenziellen Bildungsurlaub.<br />

<strong>Die</strong> Studierenden treffen hierfür individuelle<br />

Vereinbarungen mit ihren Einrichtungen. In weiteren<br />

Fällen reduziert ein Teil der Studierenden die Arbeitszeit;<br />

im Studienprogramm ist dies nicht verpflichtend<br />

vorgesehen. Ein weiterer Teil der Studierenden<br />

arbeitet allerdings weiter in Vollzeit. <strong>Die</strong> jeweiligen<br />

individuellen Regelungen hängen von der persönlichen<br />

Belastbarkeit, den familiären Verpflichtungen<br />

und den persönlichen Leistungszielen ab. Regelmäßig<br />

verfügen Studierende auch über ein Stipendium,<br />

um die finanzielle Belastung (Studienbeiträge, Fahrtkosten,<br />

Übernachtungskosten) abzufedern.<br />

Für die Anerkennung werden<br />

die Verordnung über die Berufsausbildung, in<br />

diesem Fall für FaMIs, 3<br />

der bundesweit einheitliche Rahmenlehrplan für<br />

den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte<br />

für Medien- und Informationsdienste, 4<br />

die bundesweit einheitlichen Erläuterungen und<br />

Praxishilfen zur Ausbildungsordnung Fachangestellter/Fachangestellte<br />

für Medien- und Informationsdienste<br />

5<br />

herangezogen.<br />

Ein Abgleich der Lehrinhalte erfolgt mit den jeweils<br />

aktuellen Modulbeschreibungen der anzuerkennenden<br />

Module. Grundsätzlich wird Gleichwertigkeit<br />

(Äquivalenz), nicht Gleichartigkeit bei der Lernergebnisbeschreibung<br />

überprüft. Für die Äquivalenzprüfung<br />

werden die inhaltliche Äquivalenz und das<br />

Niveau herangezogen. Inhaltliche Übereinstimmung<br />

ist zu 75 Prozent gefordert. Auch im Niveau ist keine<br />

hundertprozentige Übereinstimmung notwendig.<br />

Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Module auf<br />

Bachelor-Niveau abschließen, Grundlagenmodule<br />

liegen darunter. Zur Beurteilung von Inhalts- und<br />

Niveaustufen werden Experten der Ausbildungseinrichtungen<br />

und Berufsschulen hinzugezogen. Zum<br />

Niveauvergleich wird vorzugsweise ein Referenzsystem<br />

(z. B. Deutscher Qualifikationsrahmen 6 ) herangezogen.<br />

Für jedes anzuerkennende Modul wird eine<br />

05 | <strong>2021</strong> DNH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!