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Schröder 2022

Reisen für 2022 Mit uns Europa erleben und die ganze Welt

Reisen für 2022
Mit uns Europa erleben und die ganze Welt

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Mit uns Europa erleben und die ganze Welt…<br />

Bei allen in unserem Reisekatalog angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt<br />

es sich um eine Pauschalreise nach EU Richtlinie 3015/2302. Demnach können Sie alle<br />

EU–Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Gleiches gilt für unsere<br />

Vereins- und Gruppenreisen, bei denen mindestens 2 Reiseleistungen durch Ihre Buchung<br />

reserviert werden. Die Schröder Fläming-Tours Reise GmbH trägt die volle Verantwortung für<br />

die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Wir nehmen nicht an einem<br />

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.<br />

1. Buchung/Reiseanmeldung/Vertragsabschluß unserer Katalogreisen<br />

Sowohl Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Einbuchung/Reiseanmeldung – auch<br />

für alle mit angemeldeten Reisegäste – mündet verbindlich in einen Vertragsabschluss mit<br />

Zusendung der Buchungsbestätigung binnen 10 Tagen, sofern nicht innerhalb von 5 Tagen<br />

nach Buchung Ihr Rücktrittswunsch schriftlich (Datum des Poststempels) bei uns vorliegt. Bei<br />

Buchungen innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisetermin entfällt diese Frist. Der Anmelder<br />

haftet für alle mit angemeldeten Reisegäste. Bei Gruppenbuchungen gilt die Buchung mit<br />

Übergabe der Teilnehmerliste als verbindlich.<br />

Insolvenzschutz<br />

Ihr Sicherungsschein der R+V Versicherung, der Ihnen gemäß § 651K BGB im Falle eines<br />

Konkurses des Reiseveranstalters die Rückerstattung Ihres Reisepreises bzw. den Rücktransport<br />

von Ihrem Urlaubsort garantiert, wird Ihnen bei Einbuchung für die erforderliche Anzahlung<br />

bzw. mit dem Reisevertrag ausgereicht. Er ist während der Reise mitzuführen.<br />

2. Bezahlung<br />

Eine Anzahlung für Ihre Reise entfällt. Mit Tag der Einbuchung greifen unsere und die RGB<br />

der Partner für Schiffspassagen, Flugreisen, Ticketbuchungen und Kurreisen entsprechend.<br />

Der Gesamtreisepreis wird Ihnen spätestens bis 5 Wochen vor Reiseantritt in Rechnung<br />

gestellt, bei kurzfristiger Einbuchung hat die Bezahlung sofort zu erfolgen. Bei notwendiger<br />

Stornierung – siehe auch Punkt 5 – erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

der Grundpauschale von 50 €. Für alle Busreisen in unserer Tätigkeit als Busreiseveranstalter<br />

können zur Begleichung der Leistungen Reisegutscheine eingesetzt werden. Diese sind sofort bei<br />

der Einbuchung vorzulegen.<br />

3. Reisegarantie/Mindestteilnehmerzahl<br />

Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen übernehmen wir Reisegarantie bei<br />

Katalogreisen mit Ausnahme der Zubucherreisen. Sollte eine Reise aufgrund Minderbeteiligung<br />

nicht zustande kommen, erfolgt die Information bis spätestens 15 Tage vor Abreise.<br />

Gegen Rückgabe Ihrer Buchungs-Unterlagen erfolgt die vollständige Rückzahlung aller<br />

bisher getätigten Zahlungen durch Schröder Fläming-Tours Reise GmbH sowie der<br />

Versicherungsprämie durch den Versicherer. Zur Sicherung der Reisegarantie für unsere Gäste<br />

kooperieren wir mit unseren langjährigen Buspartnern, die auch die Reise absichern helfen.<br />

So bieten wir Ihnen eine breite Palette an Reisen, insbesondere auch für die Kuranwendungen<br />

an. U. U. können auch Kleinbusse zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme im Interesse der<br />

Durchführbarkeit stellt keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

4. Leistungen/Preise/Abhilfe Reisemängel<br />

4.1. Leistungen: Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die<br />

Leistungsbeschreibungen unseres Reisekataloges und des Reisevertrages. Für Korrektheit<br />

der Hotelprospekte und damit verbundener Internetwerbung übernehmen wir keine<br />

Haftung. Erhebliche Leistungsänderungen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung<br />

beider Vertragspartner, über die der Veranstalter den Reisenden umgehend informiert.<br />

Änderungswünsche des Reiseteilnehmers (Zustiege etc.) können maximal bis 2 Wochen vor<br />

Fahrtantritt realisiert werden. Als „Zusatzangebot“ gekennzeichnete Leistungen sind vom<br />

Reiseteilnehmer bei der Unterzeichnung der Reiseanmeldung zu bestellen oder abzulehnen. Aus<br />

wichtigen Gründen sind wir berechtigt, Termin-, Zeit- oder Ablaufänderungen vorzunehmen.<br />

Zusätzliche, als in der Buchungsbestätigung und den in der Reiseausschreibung erfassten Kosten<br />

fallen nicht an (Im anderen Falle gilt Pkt. 4.2.).<br />

Die Gepäckmitnahme ist auf 20 kg je Reisegast garantiert.<br />

4.2. Preise: Die Preise basieren auf den vor Erstellung des Reisekataloges mit den<br />

Vertragspartnern abgestimmten Konditionen und den aktuellen Energiekosten und<br />

Gebühren. Sollten sich nachträglich Veränderungen der behördlich festgelegten und<br />

genehmigten Leistungstarife, der Energiekosten, der Steuern und der Maut etc. ergeben, sind<br />

wir zur Anpassung unserer Preise bis zum 21. Tag vor Reiseantritt, max. jedoch bis zu einer<br />

Preisanpassung von 8 % berechtigt. Über diese Preisanpassung werden Sie bis 21. Tage vor<br />

der Reise schriftlich informiert. Diese Preisanpassung berechtigt nicht zum Rücktritt. Ein Mal<br />

gewährte Reiseboni sind auch bei Stornierung nicht übertragbar, da Ihnen diese sofort bei<br />

Buchung zugute kommen.<br />

4.3. Abhilfe/Reisemängel: Forderungen wegen nicht erbrachter aber in der Leistungsübersicht<br />

fixierter Leistungen, oder bei mangelhafter Leistung machen Sie bitte sofort vor Ort, beim<br />

Reiseleiter bzw. beim Veranstalter direkt telefonisch oder schriftlich geltend und fordern Abhilfe<br />

oder lehnen die Abhilfe schriftlich ab. Konnte Ihren Anforderungen vor Ort entsprochen<br />

werden, gleichwertige Leistungen erbracht werden, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf<br />

Rückvergütung. Haben Sie keine Ansprüche vor Ort angemeldet oder Mängel angezeigt und<br />

dem Veranstalter die Möglichkeit der Mängelbehebung gegeben, besteht im Nachhinein kein<br />

Anspruch auf Rückvergütung. Für Mängel, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat,<br />

kann kein Schadensersatz gefordert werden. Regional bedingte Lebens- und Eßgewohnheiten<br />

am Zielort stellen keine Wertminderung dar. Als Mangel gilt nicht, wenn die kurzfristige<br />

Umbuchung in ein gleichwertiges Hotel durch Widrigkeiten erforderlich geworden ist. Nicht<br />

als Reisemangel gelten alle pandemie bzw. coronabedingten Hygienemaßnahmen zum<br />

Schutze der Gesundheit. (Einschränkung bei Nutzung Bord-WC, Küche, Speisenauswahl<br />

oder -zuteilung.) Ersatzreiseleistungen infolge coronabedingter Reiseeinschränkungen zum<br />

Schutze Ihrer Gesundheit sind möglich, sie stellen keinen Mangel oder Rücktrittsgrund dar. Die<br />

Gepäckmitnahme ist auf 20 kg je Reisegast garantiert.<br />

Für unsere Katalogreisen gilt: Die kostenfreie Abholung von den zentralen Haltestellen<br />

Ihres Heimatortes (nicht Haustür) wird nach den logistischen Möglichkeiten bis zu einem<br />

Umkreis bis zu 40 km ermöglicht. Bei festgelegter Reiseroute (i.d.R. bei Berücksichtigung<br />

aller Festbuchungen bis 5 Wochen vor Reisebeginn) kann Ihr individueller Zustieg bei<br />

Kurzfristbuchungen & Abweichen von der regulären Route durch unseren Haus-Tür-Service<br />

ab 25 € je Person abgesichert werden, damit verbundene erhöhte Zusatzaufwendungen<br />

sind gesondert zu vergüten. Einen Sofortrabatt von 25 € erhalten Sie je Buchung, wenn Sie<br />

einen zentralen Zustieg an der Hauptreiseroute in Zahna/Lutherstadt Wittenberg (keine<br />

Innerortsrouten) wählen.<br />

5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer/Ersatzreisende<br />

Von Ihrer Reise können Sie jederzeit zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir, die<br />

Rücktrittserklärung sofort schriftlich zu formulieren. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang<br />

der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie eine Reise nicht an,<br />

können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorbereitungen, unsere Aufwendungen<br />

und Hotel- und andere Verpflichtungen, zumindest aber in Höhe der Grundpauschale von 50 €<br />

UNSERE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

bis 50 Tage vor Reisebeginn bei den Busreisen verlangen.<br />

Die Kosten für den Ersatz werden wie folgt festgelegt:<br />

a) Buspauschalreisen & Katalogreisen *<br />

*vom 49.bis 37. Tag vor Reisebeginn<br />

25 % des Reisepreises<br />

*vom 36. bis 28. Tag vor Reisebeginn<br />

35 % des Reisepreises<br />

* vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises<br />

* vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises<br />

* vom 6. bis zum Abreisetag bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises<br />

b) bei Flugreisen aus unserem Flugreisenangebot * Hier treten wir als Vermittler auf.<br />

*bis 56 Tage vor Reisebeginn<br />

20 % des Reisepreises<br />

*vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn<br />

50 % des Reisepreises<br />

*vom 26. bis 4. Tag vor Reisebeginn<br />

80 % des Reisepreises<br />

*ab 3. Tag vor Abreise bzw. bei Nichtanreise<br />

90 % des Reisepreises.<br />

c) bei Schiffsreisen im Katalogangebot * Hier treten wir als Vermittler auf.<br />

*bis 56 Tage vor Reisebeginn<br />

35 % des Reisepreises<br />

*vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn<br />

35 % des Reisepreises<br />

*vom 26. bis 1. Tag vor Reisebeginn<br />

75 % des Reisepreises<br />

*am Abreisetag o. bei Nichtanreise<br />

90 % des Reisepreises.<br />

Buchungen, die weniger als 7 Tage vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei<br />

telefonischer Anmeldung verbindlich. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis<br />

gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung<br />

wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. Weichen Stornierungsbedingungen der<br />

Partneragenturen erheblich von o.g. Bedingungen ab, gelten diese im Falle Ihrer Stornierung.<br />

Konzert- und Eintrittskarten sind unabhängig davon mit 100 % der Kosten zu begleichen.<br />

Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Busreise nicht vergönnt sein, besteht die Möglichkeit,<br />

dass eine Ersatzperson, die vom Reiseteilnehmer selbst zu bestimmen ist, die Reise antritt.<br />

Diese Veränderung ist dem Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen. Eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 10 €/Person wird erhoben. Bei Kreuzfahrten/Flugreisen, ggf. Kur- und Bahnreisen und<br />

Zubucherreisen gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen und Stornierungsbedingungen der<br />

jeweiligen Agenturen. Diese können u. U. abweichen.<br />

Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn bieten wir Ihnen nach Prüfung die Möglichkeit der Umbuchung<br />

auf eine Reise mit anderem Reisedatum. Ein aufgrund logistischer Erforderlichkeiten nicht<br />

realisierbarer individueller Zustiegswunsch außerhalb der obligatorischen Reiseroute stellt im<br />

Falle von Nichtgewährung keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände<br />

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien)<br />

erheblich erschwert, so können sowohl Reiseteilnehmer als auch die Schröder Fläming-Tours<br />

Reise GmbH vom Vertrag vor der Reise zurück treten. Voraussetzung ist, Reisewarnungen<br />

für Zielgebiete durch das Auswärtige Amt bzw. das RKI verhängt bzw. als Hoch-Risiko-<br />

Hochinzidenzgebiete bestätigt wurden. Gemäß den Rücktrittsbestimmungen kann für unsere<br />

erbrachten Aufwendungen ein entsprechendes Entgelt fällig werden.<br />

5.1. Kündigung bei schwerer Störung<br />

Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise<br />

kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört und die Sicherheit der<br />

Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang<br />

zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Diese Regelung gilt<br />

sowohl für Tagesfahrten, als auch Busanmietungen.<br />

6. Versicherung<br />

Zur Vermeidung der unter Pkt. 5 genannten Stornierungskosten empfehlen wir Ihnen den<br />

Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung oder eines Rundum-Sorglos-Schutzes, der<br />

auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt ist. Diese können in unseren Buchungsbüros bis<br />

maximal 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Kosten im Falle<br />

des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäckstücken – siehe auch Pkt. 7.8. – empfehlen wir<br />

den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.<br />

7. Haftung<br />

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes:<br />

1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung<br />

2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger<br />

3. für die Richtigkeit der Katalogauszeichnungen. Wir haften jedoch nicht, wenn sich die<br />

Verhältnisse nach Drucklegung des Prospektes erheblich verändern und der Reisegast über die<br />

Veränderung umgehend informiert wurde.<br />

4. für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern sich nicht aus gesonderten<br />

Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Wir haften nicht für den Tausch von Künstler bei<br />

Großveranstaltungen ggf. im Krankheitsfalle.<br />

5. für die fahrtechnische Absicherung der Beförderung aller Reiseteilnehmer.<br />

6. Wir haften nicht für alle auf dem Betriebsgelände abgestellten Kunden – PKW und deren<br />

Inhalte Deren Betriebsbereitschaft im Falle einer Havarie ist abzusichern. Andernfalls muss<br />

kostenpflichtige Veränderung vorgenommen werden. Bei unsachgemäßer Abstellung haftet der<br />

Halter für verursachte Schäden.<br />

7. Jeder Fahrgast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug und bei den<br />

Vertragspartnern in vollem Umfange. Siehe auch Pkt. 5.1.<br />

8. Wir haften nicht für Verlust, Beschädigung, Diebstahl mitgeführter Gepäckstücke. Dies gilt<br />

auch bei allen Arten der Zwischenübernachtungen.<br />

9. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, wenn im Rahmen der<br />

erforderlichen Disposition weiteren Reisegästen die Mitreise ermöglicht werden kann. Gleiches<br />

gilt bei Ausflügen im Rahmen der Flug- und Schiffsreisen.<br />

10. Bei ausdrücklich im Prospekt und den Reiseunterlagen als vermittelt bezeichneten<br />

Fremdleistungen (Flug/Schiffspassagen nach Drucklegung gilt die neue Regelung) ist<br />

der Reiseveranstalter lediglich Vermittler, eine vertragliche Haftung ist in diesen Fällen<br />

ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nur für die Vermittlung, nicht jedoch<br />

für die vermittelten Leistungen.<br />

11. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer<br />

Verbraucherschlichtungsstelle teil.<br />

7.1. Haftung bei vermittelten Reiseleistungen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen<br />

Wir haften nicht für vermittelte Reiseleistungen und vermittelte verbundene<br />

Reiseleistungen gemäß § 651 BGB (vgl. § 675,631 BGB), bei denen mindestens z. B.<br />

2 Reiseleistungen jeweils bei z. B. 2 unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden und<br />

Schäden bei Reisen, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten (alle Angebote aus unserem<br />

Reisebüro: Kreuzfahrten/Flugreisen aller Art, Ferienwohnungen, Mietwagen ff.) Gleiches gilt<br />

für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreise vom Reisenden am<br />

Urlaubsziel ausgewählt wurden.<br />

7.2. Haftungsbeschränkung<br />

Die vertragliche Haftung unseres Unternehmens für Schäden, die nicht Personenschäden<br />

sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Die bereits vorgenommene Entschädigung ist<br />

anzurechnen. Weichen diese Regelungen durch internationale Abkommen bei Vertragspartnern<br />

ab, kann sich der Veranstalter auf diese Abkommen beziehen, wenn die Haftungsgrenze damit<br />

geringer eingestuft wird. Schadensansprüche verjähren nach zwei Jahren.<br />

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen<br />

Ihr Reiseveranstalter gibt den derzeitigen Erkenntnisstand der mitzuführenden Dokumente<br />

weiter, übernimmt aber für deren Vollständigkeit keinerlei Haftung. Für die Einhaltung der<br />

o. g. Bestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Sollten Ihrerseits gültige<br />

Ausweispapiere nicht rechtzeitig oder gar nicht beigebracht werden, handelt es sich hiermit um<br />

einen kostenpflichtigen Rücktrittsgrund. Bei allen In- Auslandsfahrten ist ein gültiger Reisepass<br />

bzw. Personalausweis mitzuführen.<br />

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (u. a. Coronavirus)<br />

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen<br />

Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt<br />

geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.<br />

Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und –<br />

beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen<br />

zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitsymptomen Reiseleitung,<br />

Fahrer und Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Nicht als Rücktrittsgrund gelten<br />

alle Maßnahmen, die der Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zum Schutze vor<br />

Corona (u. U. auch Coronatest o. ä.) in Anpassung an die Anforderungen von Bund und<br />

Ländern vor Reisedurchführung selbstständig unternehmen muß. Corona/Pandemiebedingte<br />

Schutzmaßnahmen stellen keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

9. Bestimmungen bei Tagesfahrten<br />

Für unsere Tagesfahrten ist Ihre Einbuchung hierzu sowohl telefonisch, als auch mündlich<br />

oder schriftlich für alle mit angemeldeten Reisenden verbindlich. Bei allen Tagesreisen gilt<br />

die verbindliche mündliche Bestätigung bereits durch die Bekanntgabe Ihrer Sitzplätze bzw.<br />

Zustiege. Im Falle Ihrer Stornierung gelten folgende Besonderheiten:<br />

Die Kosten für Konzert- und Eintrittskarten aller Art sind von Ihnen in vollem Umfange zu<br />

tragen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €/Person wird in allen Fällen erhoben. (auch<br />

bei Vorlage des Krankenscheines)<br />

Der Rücktritt von den Fahrtleistungen kann:<br />

*bis 21 Tage vor der einfachen Busreise (Fahrten ohne Eintritte und Tickets) und<br />

*bis 5 Wochen vor der Pauschalbusreise stornofrei (gilt nicht f. Eintrittskarten) erfolgen.<br />

Bei späterer Stornierung werden alle Kosten für die Reisevorleistungen (Tickets, Führungen,<br />

Eintrittskosten o. ä.) fällig. Bei Nichterscheinen am Reisetag ist der volle Reisepreis zu zahlen.<br />

Die Gestellung einer Ersatzperson an Ihrer Stelle ist immer möglich.<br />

Buchungen, die weniger als 7 Tage vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei<br />

telefonischer Anmeldung sofort verbindlich. Alle unter Punkt 1 bis 8 genannten Festlegungen<br />

gelten weiterhin. Reisegarantie übernehmen wir bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20<br />

Personen, bei Nichtdurchführbarkeit informieren wir Sie spätestens bis 7 Tage vor der<br />

Reise. Kunden, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Buchung eine<br />

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Ihre Zustiegswünsche werden<br />

entsprechend der Reiseroute optimiert. Kostenfreie Zustiege sind auf der Hauptroute garantiert.<br />

Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise<br />

kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört und die Sicherheit der<br />

Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang<br />

zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt.<br />

10. Bestimmungen bei Busanmietung<br />

Unsere Angebote für die Busvermietung sind unverbindlich und freibleibend, die Preise sind<br />

bindend für die am Tag der Erstellung bestehenden Gegebenheiten (MWST, DK-Preise<br />

bis zu einem Nettopreis von 1,20 €/l, Zoll- und Straßengebühren u. ä.). Bis 2 Monate vor<br />

Reisebeginn kann bei Veränderungen der o. g. Gegebenheiten eine Preisanpassung bzw. ein<br />

Treibstoffzuschlag bis 5 % erhoben werden, diese berechtigt nicht zur Vertragsstornierung. Zoll-<br />

, Park -und Straßengebühren bis 30 € sind im Reisepreis enthalten. Bei Überschreitungen von<br />

Einsatzzeiten und Kilometern erfolgt Nachberechnung für den Zusatzaufwand (je angefangene<br />

Stunde 30 € an Werktagen, 40 € an Sonn-, 50 € an Feiertagen.) Für Gepäck wird keinerlei<br />

Haftung übernommen, hierzu besteht die Möglichkeit einer separaten Versicherung.<br />

Bei notwendiger Stornierung von Mehrtagesfahrten & Transferen auch infolge höherer Gewalt,<br />

Reisewarnung ff. bis 10 Wochen vor Abfahrt (bei Tagesfahrten bis 40 Tage) erheben wir eine<br />

einmalige Bearbeitungsgebühr von 55 €/Einsatztag/Bus. Bei Stornierungen danach bis zum<br />

11. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 15 % des Reisepreises. Bei Stornierungen ab dem 10.<br />

Tag vor Fahrantritt werden 50 % des Gesamtbetrages gemäß GB für Bef. mit O.bussen)<br />

fällig. Kommt es zur Vertragsbehinderung durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen,<br />

Pandemien,Fahrzeugtotalausfall o. ä.), können beide Geschäftspartner kostenfrei 3 Wochen<br />

vor Reisetermin vom Vertrag zurücktreten. Hier kann der Auftragnehmer bei der Ersatz-<br />

Suche behilflich sein bzw. für Ersatz durch unsere Partner sorgen. Eine Ausnahme bildet<br />

die Stornierung bei Preisangeboten incl. Tickets und Reservierungen jeder Art (Fähren,<br />

Übernachtungen, Führungen), hier sind die Kosten bei Stornierung uneingeschränkt mit 100 %<br />

zu tragen. Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Corona beim Neuabschluss<br />

von Verträgen stellen keine höhere Gewalt mehr da, so dass Nutzungs- und Verwendungsrisiko<br />

somit beim Auftraggeber liegen. Für den Fall, dass behördliche Auflagen die Belegung von<br />

Bussen beschränken, ist zusätzlich ein Rücktrittsvorbehalt für den Busunternehmer vereinbart.<br />

Somit kann das Busunternehmen zurücktreten, wenn im Falle einer erneuten Verschärfung<br />

der Coronaschutzmaßnahmen nach Vertragsschluss eine Beförderung mit der ursprünglich<br />

vorgesehenen Personenzahl nicht mehr möglich sein sollte.<br />

Coronabedingte Schutzmaßnahmen, Testpflichten ff. stellen keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

Mit Bestätigung der Reise gilt ebenso Pkt. 5., 5.1, 7. und 7.1. der RGB.<br />

11. Datenschutz/Online-Streitbeilegung<br />

Die Erhebung und Speicherung aller personenbezogenen Daten, die für die ordnungsgemäße<br />

Reisedurchführung erforderlich sind, erfolgt unter Einhaltung der geltenden<br />

Datenschutzbestimmungen. Sie werden ausschließlich für die verbindlich gebuchte Reise<br />

verarbeitet, verwendet und gespeichert. Siehe www.flaeming-tours-schroeder.de. Die EU-<br />

Kommission stellt unter http://e.europa.eu/consumers.odr/ eine Plattform zur Online-<br />

Beileigung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Vertragsabschlüssen über die Internetseite<br />

bereit.<br />

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit<br />

des Reisevertrages im Übrigen.<br />

Ihr Reiseveranstalter · Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeigen<br />

Schröder Fläming-Tours Reise GmbH<br />

Dr.-Kurt-Fischer-Str. 12 · 06895 Zahna-Elster OT Zahna<br />

Telefon/Notruf: 034924 20259 · Telefax: 034924 20325<br />

Kundengeldabsicherer: R+V Versicherung · Vertrag 90 44 94 233 72<br />

Reiseveranstalter – Haftpflicht: TAS GmbH · Vertrag ERGO 000 920<br />

reisebuero@flaeming-tours-schroeder.de · www.flaeming-tours-schroeder.de<br />

Geschäftsführer: Gudrun & Burkhard Schröder ·Amtsgericht Stendal HRB 7705<br />

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