KAV Magazin Ausgabe 03/2021
In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!
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- Mitgliederversammlung 2021
- der KAV-Vorstand hat gewählt
- Mitgliederbefragung
- aktuelles Seminarprogramm
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Das Krankentagegeld der DKV für Rechtsanwälte.<br />
Wer unersetzbar ist, braucht<br />
gerade jetzt einen Gesundheitsschutz,<br />
der an alles denkt.<br />
Nutzen Sie dazu die Vorteile der Gruppenversicherung<br />
mit dem Kölner AnwaltVerein e.V.:<br />
• ab 25,80 Euro mtl. Beitrag*<br />
• Kontrahierungszwang** für<br />
versicherungsfähige Personen<br />
• Absicherung der weiterlaufenden<br />
Kosten des Geschäftsbetriebes<br />
www.dkv.com/rechtsanwaelte<br />
*) Für eine(n) 35-jährige(n) Rechtsanwalt/-anwältin nach Tarif KGT2<br />
für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.5.<strong>2021</strong>)<br />
**) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: In der Gruppenversicherung für<br />
Rechtsanwälte und Notare kann die DKV einzelne Personen nicht ausschließen.<br />
Erhöhen Vorerkrankungen jedoch das Risiko, so<br />
kann der Versicherer den Versicherungsumfang<br />
einschränken oder einen<br />
Beitragszuschlag erheben.