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KAV Magazin Ausgabe 03/2021

In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!

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- Mitgliederversammlung 2021
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Das Krankentagegeld der DKV für Rechtsanwälte.<br />

Wer unersetzbar ist, braucht<br />

gerade jetzt einen Gesundheitsschutz,<br />

der an alles denkt.<br />

Nutzen Sie dazu die Vorteile der Gruppenversicherung<br />

mit dem Kölner AnwaltVerein e.V.:<br />

• ab 25,80 Euro mtl. Beitrag*<br />

• Kontrahierungszwang** für<br />

versicherungsfähige Personen<br />

• Absicherung der weiterlaufenden<br />

Kosten des Geschäftsbetriebes<br />

www.dkv.com/rechtsanwaelte<br />

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Rechtsanwalt/-anwältin nach Tarif KGT2<br />

für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.5.<strong>2021</strong>)<br />

**) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: In der Gruppenversicherung für<br />

Rechtsanwälte und Notare kann die DKV einzelne Personen nicht ausschließen.<br />

Erhöhen Vorerkrankungen jedoch das Risiko, so<br />

kann der Versicherer den Versicherungsumfang<br />

einschränken oder einen<br />

Beitragszuschlag erheben.

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