KAV Magazin Ausgabe 03/2021
In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!
In dieser Ausgabe:
- Mitgliederversammlung 2021
- der KAV-Vorstand hat gewählt
- Mitgliederbefragung
- aktuelles Seminarprogramm
- vieles mehr!
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Revisionen der Strafverteidiger haben nur zu 6 % mit Verfahrensbeanstandungen Erfolg. Die<br />
übrigen 94 % erfolgreicher Revisionen gehen auf das Konto von Sachrügen. Daher bietet es<br />
sich an, Zeit für Fortbildung genau in diesen Bereich zu investieren.<br />
Die angekündigte Veranstaltung widmet sich zunächst zweier zentraler Problemfelder aus dem<br />
Allgemeinen Teil des StGB. Sie richten sich an alle Strafverteidigerinnen sowie Strafverteidiger<br />
und sind deswegen besonders interessant, weil Strafgerichten auf diesen Feldern recht häufig<br />
Fehler unterlaufen. Darüber hinaus sollen neueste Entwicklungen aus der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung zu den Tötungsdelikten (bedingter Tötungsvorsatz; einzelne Mordmerkmale)<br />
aufgezeigt werden. Kenntnisse hierzu sind unerlässlich, weil die einschlägige höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung immer rigider wird. Darauf müssen sich Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger<br />
Verteidiger einstellen, um aussichtsreiche Gegenstrategien entwickeln zu können.<br />
Im einzelnen werden folgende Themenkomplexe abgehandelt:<br />
1. Versuch:<br />
a) Versuchsbeginn<br />
-- bei zeitlich gestreckten Delikten<br />
-- in Fällen mittelbarer Täterschaft<br />
-- bei Wohnungseinbruchdiebstahl<br />
b) Rücktritt<br />
-- fehlgeschlagener Versuch<br />
-- Bestimmung des Rücktrittshorizonts bei beendetem Versuch<br />
-- Freiwilligkeit des Rücktritts, insbesondere bei Hilferufen in der Öffentlichkeit<br />
2. Notwehr:<br />
-- Gegenwärtigkeit des Angriffs<br />
-- Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung<br />
-- Sozialethische Beschränkungen des Notwehrrechts<br />
(Tatprovokation, soziale Näheverhältnisse)<br />
-- Subjektives Notwehrelement<br />
3. Tötungsdelikte:<br />
-- bedingter Tötungsvorsatz<br />
(tatsachenfundiertes Vertrauen versus irrationaler Gesamtbetrachtung)<br />
-- Niedrige Beweggründe bei Tötung von Intimpartnern<br />
-- Heimtücke<br />
-- Verwendung gemeingefährlicher Mittel<br />
Prof. Dr. Hartmut Schneider ist Bundesanwalt beim BGH in Leipzig. Er ist Kommentator des<br />
Münchner Kommentars StGB „Tötungsdelikte“, Schriftleiter der Fachzeitschrift NStZ und Dozent<br />
u.a. für den Deutschen Richterbund, die Justiz und Strafverfolgungsbehörden, für Rechtsanwälte<br />
in Fachanwaltslehrgängen Strafrecht (Kapitalstrafsachen) sowie in der Anwaltsfortbildung.<br />
Anmeldung:<br />
Über unser Anmeldeformular ab Seite 74, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />
www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />
Prof. Dr. Hartmut Schneider,<br />
Bundesanwalt BGH, Leipzig<br />
Es lädt ein: Strafrechtsausschuss<br />
Samstag, 27.11.<strong>2021</strong>, 10.00-16.10 Uhr<br />
Kostenbeitrag:<br />
Jungmitglied <strong>KAV</strong>: € 150,00<br />
Mitglied <strong>KAV</strong>: € 160,00<br />
Nichtmitglied: € 180,00<br />
Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2<br />
FAO wird für 5 Stunden erteilt.