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KAV Magazin Ausgabe 03/2021

In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!

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Revisionen der Strafverteidiger haben nur zu 6 % mit Verfahrensbeanstandungen Erfolg. Die<br />

übrigen 94 % erfolgreicher Revisionen gehen auf das Konto von Sachrügen. Daher bietet es<br />

sich an, Zeit für Fortbildung genau in diesen Bereich zu investieren.<br />

Die angekündigte Veranstaltung widmet sich zunächst zweier zentraler Problemfelder aus dem<br />

Allgemeinen Teil des StGB. Sie richten sich an alle Strafverteidigerinnen sowie Strafverteidiger<br />

und sind deswegen besonders interessant, weil Strafgerichten auf diesen Feldern recht häufig<br />

Fehler unterlaufen. Darüber hinaus sollen neueste Entwicklungen aus der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung zu den Tötungsdelikten (bedingter Tötungsvorsatz; einzelne Mordmerkmale)<br />

aufgezeigt werden. Kenntnisse hierzu sind unerlässlich, weil die einschlägige höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung immer rigider wird. Darauf müssen sich Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger<br />

Verteidiger einstellen, um aussichtsreiche Gegenstrategien entwickeln zu können.<br />

Im einzelnen werden folgende Themenkomplexe abgehandelt:<br />

1. Versuch:<br />

a) Versuchsbeginn<br />

-- bei zeitlich gestreckten Delikten<br />

-- in Fällen mittelbarer Täterschaft<br />

-- bei Wohnungseinbruchdiebstahl<br />

b) Rücktritt<br />

-- fehlgeschlagener Versuch<br />

-- Bestimmung des Rücktrittshorizonts bei beendetem Versuch<br />

-- Freiwilligkeit des Rücktritts, insbesondere bei Hilferufen in der Öffentlichkeit<br />

2. Notwehr:<br />

-- Gegenwärtigkeit des Angriffs<br />

-- Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung<br />

-- Sozialethische Beschränkungen des Notwehrrechts<br />

(Tatprovokation, soziale Näheverhältnisse)<br />

-- Subjektives Notwehrelement<br />

3. Tötungsdelikte:<br />

-- bedingter Tötungsvorsatz<br />

(tatsachenfundiertes Vertrauen versus irrationaler Gesamtbetrachtung)<br />

-- Niedrige Beweggründe bei Tötung von Intimpartnern<br />

-- Heimtücke<br />

-- Verwendung gemeingefährlicher Mittel<br />

Prof. Dr. Hartmut Schneider ist Bundesanwalt beim BGH in Leipzig. Er ist Kommentator des<br />

Münchner Kommentars StGB „Tötungsdelikte“, Schriftleiter der Fachzeitschrift NStZ und Dozent<br />

u.a. für den Deutschen Richterbund, die Justiz und Strafverfolgungsbehörden, für Rechtsanwälte<br />

in Fachanwaltslehrgängen Strafrecht (Kapitalstrafsachen) sowie in der Anwaltsfortbildung.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 74, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

Prof. Dr. Hartmut Schneider,<br />

Bundesanwalt BGH, Leipzig<br />

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss<br />

Samstag, 27.11.<strong>2021</strong>, 10.00-16.10 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

Jungmitglied <strong>KAV</strong>: € 150,00<br />

Mitglied <strong>KAV</strong>: € 160,00<br />

Nichtmitglied: € 180,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2<br />

FAO wird für 5 Stunden erteilt.

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