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KAV Magazin Ausgabe 03/2021

In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!

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Erbrecht<br />

<br />

Das Seminar wendet sich an Rechtsanwälte, Notare und allgemein an Personen, die mit der<br />

Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen und/oder ihrer Umsetzung nach dem Erbfall<br />

betraut sind.<br />

Fehlerhafte Gestaltungen sind im Erbrecht an der Tagesordnung. Das gilt in erster Linie<br />

für privatschriftliche Testamente, die ohne jede juristische Beratung oder nur mit Hilfe des<br />

Internet errichtet wurden. Aber auch evident auf einen anwaltlichen Entwurf zurückgehende<br />

Testamente, notarielle Verfügungen von Todes wegen und als weitere Fallgruppe notarielle<br />

Übertragungs- und Schenkungsverträge können - gemessen an den Vorstellungen und<br />

Wünschen der Beteiligten - zu erheblichen Verwerfungen führen. Bei all diesen problematischen<br />

Gestaltungen stellt sich die Frage, ob und vor allem wie sie „repariert“ werden können.<br />

Welches Instrumentarium steht beispielsweise zur Verfügung? Wer muss beteiligt werden =<br />

Und: Welche Form ist zu beachten?<br />

Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich das Seminar. Anhand von alltäglichen Beispielsfällen<br />

werden die Folgen alltäglicher Gestaltungen, ihre Tücken und die jeweiligen Reparaturmaßnahmen<br />

näher beleuchtet.<br />

Schwerpunkte:<br />

• Ausgleichung und Anrechnung von Vorempfängen<br />

• Zu weitreichender Widerruf<br />

• Bindungswirkung und Wechselbezüglichkeit<br />

• Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung?<br />

• Vor- und Nacherbschaft bei Testamentsvollstreckung<br />

• Berliner Testament und testierunfähiger Erblasser<br />

• Wegfall des Vermächtnisgegenstandes<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt für Erbrecht auf Partnerebene<br />

bei einer Wirtschaftskanzlei in Reutlingen länderübergreifend für den Bereich des<br />

privaten Erb- und Erbschafsteuerrechts mit zuständig. Seine Schwerpunkte in der Praxis, als<br />

Referent und als Autor liegen in den Bereichen der Testamentsgestaltung, der Auslegung und<br />

Anfechtung fehlerhafter Testamente, dem gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung<br />

von Erbengemeinschaften sowie der der nationalen und internationalen Nachlassabwicklung<br />

einschließlich Erbschaftsteuer. Er ist Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden<br />

Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und als solcher<br />

Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR“.<br />

Anmeldung:<br />

Über unser Anmeldeformular ab Seite 72, online unter www.kavonlineseminare.de,<br />

www.kav-seminare.de oder per E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />

weiter auf der nächsten Seite<br />

Rechtsanwalt Dr. Hans Hammann, Reutlingen<br />

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht<br />

Mittwoch, 27. 10. <strong>2021</strong>, 16.00–18.45 Uhr<br />

Kostenbeitrag:<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglied: € 70,00<br />

<strong>KAV</strong> Mitglied: € 80,00<br />

Nichtmitglied: € 90,00<br />

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO<br />

wird für 2,5 Stunden erstellt.

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