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KAV Magazin Ausgabe 03/2021

In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!

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CG<br />

RS<br />

Urheber: Foto Gennen<br />

Carmen Grebe absolvierte ihr Studium in Münster. Unmittelbar nach dem<br />

Referendariat in Düsseldorf machte sie sich 2001 als Rechtsanwältin in<br />

Köln selbstständig. Sie spezialisierte sich früh auf das Familienrecht.<br />

In der Zeit von 2002 bis Ende 2012 war sie für das FORUM Junge Anwaltschaft<br />

für den Landgerichtsbezirk Köln als Regionalbeauftragte tätig.<br />

Im Deutschen Juristinnenbund ist sie als 2. Vorsitzende im Vorstand der<br />

Regionalgruppe Köln aktiv.<br />

Carmen Grebe ist seit 2014 Mitglied der Vertreterversammlung des<br />

Versorgungswerks und ist dort Mitglied im Satzungsausschuss.<br />

Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Carmen Grebe seit 2014 Mitglied im<br />

Ausschuss Kanzleimanagement im Kölner Anwaltverein und seit 2018<br />

Sprecherin desselbigen.<br />

Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für<br />

Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Inhaber der<br />

Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, insbesondere<br />

öffentliches und internationales Wirtschaftsrecht an der Fakultät für<br />

Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln zugleich Privatdozent<br />

am Fachbereich <strong>03</strong> der Johannes Gutenberg-Universität Mainz<br />

und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit<br />

(GDD) e.V.. Seit 18.07.2018 ist Prof. Dr. Rolf Schwartmann Mitglied der<br />

Datenethikkommission.<br />

BERUFLICH:<br />

? Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

CG<br />

Für mich waren weniger höchstrichterliche Entscheidungen<br />

bahnbrechend, sondern vielmehr das Inkrafttreten verschiedener<br />

Gesetze, die mich im Laufe meiner beruflichen Laufbahn<br />

begleitet haben. Ich bin vor 20 Jahren als Anwältin direkt nach<br />

dem zweiten Staatsexamen in die Selbstständigkeit gestartet.<br />

Zeitgleich mit mir ist damals das Gewaltschutzgesetz und das<br />

Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Mein damaliger<br />

Sozius und ich haben diese Gelegenheit genutzt und uns u. a.<br />

durch das Halten von Vorträgen vor Privatpersonen oder in<br />

diesen Bereichen tätigen Institutionen bekannt gemacht. Bei<br />

dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes müssen ja erst mal alle<br />

in der Praxis tätigen Anwältinnen und Anwälte schauen, wie‘s<br />

geht und auf diesen Zug sind wir als absolute Neulinge einfach<br />

aufgesprungen. Ich bin dann beim Familienrecht hängen geblieben.<br />

Im Jahr 2013 hat dann noch einmal der Rechtsanspruch<br />

auf einen Kita-Platz sehr für Schwung bei mir gesorgt.<br />

RS<br />

Die beiden Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli <strong>2021</strong><br />

zu Hatespeech in Sozialen Netzwerken. Sie sind für die<br />

Durchsetzung der Meinungsfreiheit elementar. Der BGH hat<br />

die großen Plattformen auf einen Paradigmenwechsel bei<br />

der Löschung von Inhalten im Netz und auf die Achtung der<br />

Verfassung verpflichtet. Er hat Regeln aufgestellt, die das<br />

Hausrecht unter das Gesetzesrecht zur AGB-Kontrolle stellen.<br />

Die Meinungsfreiheit hat jetzt in diesem Kontext einen rechtlichen<br />

Rahmen. Da ging vorher viel drunter und drüber. Jetzt<br />

ist Facebook vom selbst ernannten Gesetzgeber der Kommunikationsordnung<br />

zum Rechtsunterworfenen mit besonderer<br />

unternehmerischer Verantwortung gestutzt.

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