KAV Magazin Ausgabe 03/2021
In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!
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- Mitgliederversammlung 2021
- der KAV-Vorstand hat gewählt
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CG<br />
RS<br />
Urheber: Foto Gennen<br />
Carmen Grebe absolvierte ihr Studium in Münster. Unmittelbar nach dem<br />
Referendariat in Düsseldorf machte sie sich 2001 als Rechtsanwältin in<br />
Köln selbstständig. Sie spezialisierte sich früh auf das Familienrecht.<br />
In der Zeit von 2002 bis Ende 2012 war sie für das FORUM Junge Anwaltschaft<br />
für den Landgerichtsbezirk Köln als Regionalbeauftragte tätig.<br />
Im Deutschen Juristinnenbund ist sie als 2. Vorsitzende im Vorstand der<br />
Regionalgruppe Köln aktiv.<br />
Carmen Grebe ist seit 2014 Mitglied der Vertreterversammlung des<br />
Versorgungswerks und ist dort Mitglied im Satzungsausschuss.<br />
Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Carmen Grebe seit 2014 Mitglied im<br />
Ausschuss Kanzleimanagement im Kölner Anwaltverein und seit 2018<br />
Sprecherin desselbigen.<br />
Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für<br />
Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Inhaber der<br />
Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, insbesondere<br />
öffentliches und internationales Wirtschaftsrecht an der Fakultät für<br />
Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln zugleich Privatdozent<br />
am Fachbereich <strong>03</strong> der Johannes Gutenberg-Universität Mainz<br />
und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit<br />
(GDD) e.V.. Seit 18.07.2018 ist Prof. Dr. Rolf Schwartmann Mitglied der<br />
Datenethikkommission.<br />
BERUFLICH:<br />
? Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen<br />
juristischen Laufbahn?<br />
CG<br />
Für mich waren weniger höchstrichterliche Entscheidungen<br />
bahnbrechend, sondern vielmehr das Inkrafttreten verschiedener<br />
Gesetze, die mich im Laufe meiner beruflichen Laufbahn<br />
begleitet haben. Ich bin vor 20 Jahren als Anwältin direkt nach<br />
dem zweiten Staatsexamen in die Selbstständigkeit gestartet.<br />
Zeitgleich mit mir ist damals das Gewaltschutzgesetz und das<br />
Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Mein damaliger<br />
Sozius und ich haben diese Gelegenheit genutzt und uns u. a.<br />
durch das Halten von Vorträgen vor Privatpersonen oder in<br />
diesen Bereichen tätigen Institutionen bekannt gemacht. Bei<br />
dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes müssen ja erst mal alle<br />
in der Praxis tätigen Anwältinnen und Anwälte schauen, wie‘s<br />
geht und auf diesen Zug sind wir als absolute Neulinge einfach<br />
aufgesprungen. Ich bin dann beim Familienrecht hängen geblieben.<br />
Im Jahr 2013 hat dann noch einmal der Rechtsanspruch<br />
auf einen Kita-Platz sehr für Schwung bei mir gesorgt.<br />
RS<br />
Die beiden Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli <strong>2021</strong><br />
zu Hatespeech in Sozialen Netzwerken. Sie sind für die<br />
Durchsetzung der Meinungsfreiheit elementar. Der BGH hat<br />
die großen Plattformen auf einen Paradigmenwechsel bei<br />
der Löschung von Inhalten im Netz und auf die Achtung der<br />
Verfassung verpflichtet. Er hat Regeln aufgestellt, die das<br />
Hausrecht unter das Gesetzesrecht zur AGB-Kontrolle stellen.<br />
Die Meinungsfreiheit hat jetzt in diesem Kontext einen rechtlichen<br />
Rahmen. Da ging vorher viel drunter und drüber. Jetzt<br />
ist Facebook vom selbst ernannten Gesetzgeber der Kommunikationsordnung<br />
zum Rechtsunterworfenen mit besonderer<br />
unternehmerischer Verantwortung gestutzt.