29.09.2021 Aufrufe

KAV Magazin Ausgabe 03/2021

In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!

In dieser Ausgabe:
- Mitgliederversammlung 2021
- der KAV-Vorstand hat gewählt
- Mitgliederbefragung
- aktuelles Seminarprogramm
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Die beA-Starthilfe des <strong>KAV</strong><br />

beA – Machen Sie sich startklar!<br />

Es gibt immer noch Kolleginnen und Kollegen, die sich bis jetzt nicht registriert haben. Das eilt jetzt! In weniger als drei Monaten zum<br />

01.01.2022 beginnt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Sicher wird es anfangs noch an der<br />

ein oder anderen Stelle nicht ganz reibungslos verlaufen, aber auch das wird das beA nicht mehr stoppen. Und das bedeutet, dass Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, mit den Gerichten elektronisch, also über das beA, zu kommunizieren.<br />

Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, hat dem Kölner Anwaltverein gegenüber noch einmal deutlich klargemacht,<br />

dass alle Gerichte den Termin einhalten werden.<br />

Nutzen Sie unsere beA-Starthilfe zur Ersteinrichtung Ihres beA und besuchen Sie unsere zahlreichen beA-Seminare, um den Umgang mit<br />

dem elektronischen Postfach sicher zu beherrschen.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

beArbeitet – Endlich beA-Nutzer sein!<br />

Die beA-Starthilfe des <strong>KAV</strong><br />

Gehen Sie zusammen mit dem <strong>KAV</strong> die ersten Schritte. Wir helfen Ihnen, Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) auf den<br />

Weg zu bringen. Egal in welcher Phase der Einrichtung Sie sind. Unser IT-Kooperationspartner kommt zu Ihnen in die Kanzlei, analysiert die<br />

vorhandenen EDV-Ressourcen und hilft Ihnen bedarfsgerecht bei der Ersteinrichtung Ihres beA. Im besten Fall ist Ihr beA dann eingerichtet<br />

und Sie sind empfangsbereit. Sollten Sie dann eine Nachricht über das beA erhalten, werden Sie automatisch über Ihre bestehende Email-<br />

Adresse hierüber informiert. Im Anschluss an unseren Vor-Ort-Service erhalten Sie einen umfassenden Bericht, der Aufschluss über den<br />

Stand der Ersteinrichtung gibt und ggf. Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise aufzeigt.<br />

Wir bieten Ihnen:<br />

• beA-Starthilfe für 83,30 € inklusive MwSt.<br />

• 1 Stunde Vor-Ort-Service pro Postfach vom Fachmann<br />

• Abschließender Bericht inklusive Empfehlung der weiteren Vorgehensweise<br />

• Optional: eine zweite Stunde Vor-Ort-Service*<br />

Das sind die Mindestvoraussetzungen:<br />

• Funktionierender Computer<br />

• Internetverbindung<br />

• Das Anschreiben der Bundesnotarkammer inklusive persönlicher beA SAVE-ID<br />

• (falls die beA-Karte noch nicht bestellt wurde)<br />

• Vorauszahlung des Kostenbeitrages an den <strong>KAV</strong><br />

• Bereithaltung der vorgenannten Mindestvoraussetzungen zum Termin<br />

Starten Sie jetzt durch und werden Sie beA-Nutzer!<br />

Anmeldung unter: www.koelner-anwaltverein.de/bea<br />

*Auf Wunsch kann über den <strong>KAV</strong> eine zweite Stunde Vor-Ort-Service gebucht werden, die aber aus organisatorischen Gründen nicht<br />

spontan im Anschluss an die erste Stunde erfolgen kann. Das löst den Kostenbeitrag in Höhe von 83,30 € ein weiteres Mal aus.

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