KAV Magazin Ausgabe 03/2021
In dieser Ausgabe: - Mitgliederversammlung 2021 - der KAV-Vorstand hat gewählt - Mitgliederbefragung - aktuelles Seminarprogramm - vieles mehr!
In dieser Ausgabe:
- Mitgliederversammlung 2021
- der KAV-Vorstand hat gewählt
- Mitgliederbefragung
- aktuelles Seminarprogramm
- vieles mehr!
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die beA-Starthilfe des <strong>KAV</strong><br />
beA – Machen Sie sich startklar!<br />
Es gibt immer noch Kolleginnen und Kollegen, die sich bis jetzt nicht registriert haben. Das eilt jetzt! In weniger als drei Monaten zum<br />
01.01.2022 beginnt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Sicher wird es anfangs noch an der<br />
ein oder anderen Stelle nicht ganz reibungslos verlaufen, aber auch das wird das beA nicht mehr stoppen. Und das bedeutet, dass Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, mit den Gerichten elektronisch, also über das beA, zu kommunizieren.<br />
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, hat dem Kölner Anwaltverein gegenüber noch einmal deutlich klargemacht,<br />
dass alle Gerichte den Termin einhalten werden.<br />
Nutzen Sie unsere beA-Starthilfe zur Ersteinrichtung Ihres beA und besuchen Sie unsere zahlreichen beA-Seminare, um den Umgang mit<br />
dem elektronischen Postfach sicher zu beherrschen.<br />
Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />
beArbeitet – Endlich beA-Nutzer sein!<br />
Die beA-Starthilfe des <strong>KAV</strong><br />
Gehen Sie zusammen mit dem <strong>KAV</strong> die ersten Schritte. Wir helfen Ihnen, Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) auf den<br />
Weg zu bringen. Egal in welcher Phase der Einrichtung Sie sind. Unser IT-Kooperationspartner kommt zu Ihnen in die Kanzlei, analysiert die<br />
vorhandenen EDV-Ressourcen und hilft Ihnen bedarfsgerecht bei der Ersteinrichtung Ihres beA. Im besten Fall ist Ihr beA dann eingerichtet<br />
und Sie sind empfangsbereit. Sollten Sie dann eine Nachricht über das beA erhalten, werden Sie automatisch über Ihre bestehende Email-<br />
Adresse hierüber informiert. Im Anschluss an unseren Vor-Ort-Service erhalten Sie einen umfassenden Bericht, der Aufschluss über den<br />
Stand der Ersteinrichtung gibt und ggf. Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise aufzeigt.<br />
Wir bieten Ihnen:<br />
• beA-Starthilfe für 83,30 € inklusive MwSt.<br />
• 1 Stunde Vor-Ort-Service pro Postfach vom Fachmann<br />
• Abschließender Bericht inklusive Empfehlung der weiteren Vorgehensweise<br />
• Optional: eine zweite Stunde Vor-Ort-Service*<br />
Das sind die Mindestvoraussetzungen:<br />
• Funktionierender Computer<br />
• Internetverbindung<br />
• Das Anschreiben der Bundesnotarkammer inklusive persönlicher beA SAVE-ID<br />
• (falls die beA-Karte noch nicht bestellt wurde)<br />
• Vorauszahlung des Kostenbeitrages an den <strong>KAV</strong><br />
• Bereithaltung der vorgenannten Mindestvoraussetzungen zum Termin<br />
Starten Sie jetzt durch und werden Sie beA-Nutzer!<br />
Anmeldung unter: www.koelner-anwaltverein.de/bea<br />
*Auf Wunsch kann über den <strong>KAV</strong> eine zweite Stunde Vor-Ort-Service gebucht werden, die aber aus organisatorischen Gründen nicht<br />
spontan im Anschluss an die erste Stunde erfolgen kann. Das löst den Kostenbeitrag in Höhe von 83,30 € ein weiteres Mal aus.