Ausgabe 2012/01 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961
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verfügen und in denen keine vor Ort zubereiteten Speisen angeboten<br />
werden. In grösseren Gaststätten erstreckt sich das Rauchverbot auf<br />
vollständig umschloßene Räume einschließlich der dazugehörigen<br />
Nebeneinrichtungen wie Cafeterien, Werkstätten und Lagerräumen.<br />
Diese Regelung soll für Gaststätten, Cafés, Bistros, Eiscafés, Vereins-,<br />
Shisha- und alle sonstigen Lokale ohne Ausnahme gelten. Kleinere,<br />
separate Nebenräume, können entsprechend als Raucherraum<br />
gekennzeichnet und ausgewiesen werden. Minderjährige erhalten zu<br />
solchen Räumen keinen Zutritt. Da das Material für die vollständige<br />
Umschließung des Raumes unerheblich ist, sind von der o.g. Regelung<br />
auch Festzelte und Schützenhütten u.Ä. betroffen. Auch diese<br />
Räumlichkeiten müssen nach der Novellierung über den abgetrennten,<br />
geschlossenen Nebenraum verfügen 5 .<br />
Wunsch und Wirklichkeit! Weiteres nach dem Einbringen der Gesetzesvorlage.<br />
Thomas Torka<br />
Nichtraucherraucherschutzgesetz NRW<br />
1 aus http://peter-liese.de/2009<br />
2 aus www.europarl.europa.eu<br />
3 aus www.europarl.europa.eu<br />
4 aus http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz<br />
5 aus den Nichraucherschutzgesetzen von Niedersachsen, Berlin, Sachsen und NRW<br />
69<br />
41460 <strong>Neuss</strong><br />
Kanalstraße 31<br />
Telefon: 02131/177266<br />
Telefax: 02131/177254<br />
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