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Ausgabe 2012/01 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961

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Glockhammer 16 - 41460 <strong>Neuss</strong> - Tel. 0 21 31 / 27 17 15<br />

NEUSSER HUTHAUS<br />

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Mo. - Fr. 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Sa. 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

<strong>Neuss</strong>er Bürger Schützenfest - Notdienst<br />

neusser-huthaus@t-online.de<br />

Nichtraucherraucherschutzgesetz NRW<br />

Nachdem in 2<strong>01</strong>0 die Förderung des Tabakanbaus in der EU gestoppt<br />

worden ist 1 , soll das Nordrhein-Westfälische Nichtraucherschutzgesetz<br />

(NiSchG-NRW), getrieben vom Nichtraucherschutz der EU, im<br />

aktuellen Jahr novelliert werden.<br />

Die EU will ein rauchfreies Europa 2 – und NRW macht mit.<br />

Studien zufolge sollen 25% aller Krebstodesfälle und 15% aller Todesfälle<br />

in der EU auf das Rauchen zurückgeführt werden können. Reduziert<br />

werden können diese Zahlen nur, wenn ein Nichtraucherschutzgesetz<br />

EU-weit eingeführt und flächendeckend umgesetzt wird 3 .<br />

Bereits mit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes in 2009<br />

wurde der Schutz des Nichtrauchers, vor das Recht auf freie Selbstbestimmung<br />

gestellt. Hier wird besonders auf das Passivrauchen hingewiesen,<br />

dem alle Mitmenschen, welche sich im Rauch befinden, ausgesetzt<br />

sind. Selbst in Räumen, in denen aktuell nicht mehr geraucht<br />

wird, können gefährliche Tabaksubstanzen in der Luft nachgewiesen<br />

werden.<br />

Asthma, Bronchitis, Mittelohrentzündungen, Kopfschmerzen sind<br />

nur einige Krankheitsbilder, welche besonders bei Kindern durch<br />

das Passivrauchen hervorgerufen werden 4 . Durch das neue Nichtraucherschutzgesetz<br />

sollen die Regelungen einfacher und transparenter<br />

werden. Die Bundesländer untereinander wollen ihre Nichtraucherschutzgesetze<br />

angleichen und den europäischen Gedanken<br />

voranbringen. Geplant ist das Rauchverbot gemäss §3 des NiSchG-<br />

NRW derart zu ergänzen, dass in Einraumkneipen geraucht werden<br />

darf, wenn sie im Eingangsbereich als Raucherlokale deklariert<br />

sind und Kindern und Jugendlichen keinen Zutritt gewähren. Einraumkneipen<br />

im Sinne dieses Gesetzes sind Lokale mit einer Fläche<br />

von höchstens 75 m², die über keinen abgetrennten Nebenraum<br />

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