Ausgabe 2012/01 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961
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Erst Beipackzettel lesen, dann fahren! <<br />
Bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor einer rechtlichen Strafverfolgung!<br />
Wer sich nach einer medikamentösen Behandlung oder<br />
Einnahme hinter das Steuer seines Fahrzeuges setzt, muss darüber<br />
informiert sein, inwieweit die Fahrtauglichkeit gegeben ist. Denn<br />
in einem Schadensfall hätte man nicht nur seine Gesundheit oder<br />
sein Leben und das der Anderen aufs Spiel gesetzt, man hätte auch<br />
den Versicherungsschutz verloren. Informieren kann man sich beim<br />
behandelnden Arzt. Beim Erwerb rezeptfreier Arzneimittel berät das<br />
Verkaufspersonal einer Apotheke. Man darf aber nicht davon ausgehen,<br />
dass diese Information immer unaufgefordert erfolgt. Daher<br />
sollte man ausdrücklich nach möglichen Beeinträchtigungen fragen,<br />
besonders wenn es zu Wechselwirkungen mit weiteren Medikamenten<br />
kommen könnte. Nach Erhalt eines Medikamentes sollte der<br />
Beipackzettel der Arzneimittelverpackung sorgfältig gelesen werden.<br />
Sollten sich hierbei Unsicherheiten oder gar Zweifel an der Unbedenklichkeit<br />
im Hinblick auf die Führung von Kraftfahrzeugen und/<br />
oder die Bedienung von Maschinen ergeben, sollte mit der Einnahme<br />
erst begonnen werden, wenn die Fahrt oder die Arbeit beendet wurde.<br />
Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Erkältungserscheinungen<br />
– schon ohne Medikamenteneinwirkung - die Fahrtüchtigkeit<br />
herabsetzen können. Aus diesem Grunde sollte man seinen<br />
Gesundheitszustand vor Fahrtantritt überprüfen und sich selbst eine<br />
ehrliche Antwort geben. Stellt man fest, dass man sich in keiner guten<br />
Verfassung befindet: Finger weg vom Steuer!<br />
Bei Berücksichtigung aller oben genannten Kriterien - einschließlich<br />
einer ehrlichen Selbsteinschätzung der gesundheitlichen Verfassung<br />
– steht einer „Guten Fahrt“ nichts mehr im Wege.<br />
Michael Jansen<br />
67<br />
Seit 25 Jahren in <strong>Neuss</strong><br />
für Sie tätig!<br />
• Immobilienverwaltung<br />
• Hausverwaltung<br />
• Grundstücksverwaltung<br />
• Sondereigentumsverwaltung<br />
• Mietverwaltung<br />
• Eigentumswohnungen<br />
• WEG Verwaltung<br />
• 24 Std. Hausverwalterservice<br />
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