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Ausgabe 2012/01 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961

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Erst Beipackzettel lesen, dann fahren! <<br />

Bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor einer rechtlichen Strafverfolgung!<br />

Wer sich nach einer medikamentösen Behandlung oder<br />

Einnahme hinter das Steuer seines Fahrzeuges setzt, muss darüber<br />

informiert sein, inwieweit die Fahrtauglichkeit gegeben ist. Denn<br />

in einem Schadensfall hätte man nicht nur seine Gesundheit oder<br />

sein Leben und das der Anderen aufs Spiel gesetzt, man hätte auch<br />

den Versicherungsschutz verloren. Informieren kann man sich beim<br />

behandelnden Arzt. Beim Erwerb rezeptfreier Arzneimittel berät das<br />

Verkaufspersonal einer Apotheke. Man darf aber nicht davon ausgehen,<br />

dass diese Information immer unaufgefordert erfolgt. Daher<br />

sollte man ausdrücklich nach möglichen Beeinträchtigungen fragen,<br />

besonders wenn es zu Wechselwirkungen mit weiteren Medikamenten<br />

kommen könnte. Nach Erhalt eines Medikamentes sollte der<br />

Beipackzettel der Arzneimittelverpackung sorgfältig gelesen werden.<br />

Sollten sich hierbei Unsicherheiten oder gar Zweifel an der Unbedenklichkeit<br />

im Hinblick auf die Führung von Kraftfahrzeugen und/<br />

oder die Bedienung von Maschinen ergeben, sollte mit der Einnahme<br />

erst begonnen werden, wenn die Fahrt oder die Arbeit beendet wurde.<br />

Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Erkältungserscheinungen<br />

– schon ohne Medikamenteneinwirkung - die Fahrtüchtigkeit<br />

herabsetzen können. Aus diesem Grunde sollte man seinen<br />

Gesundheitszustand vor Fahrtantritt überprüfen und sich selbst eine<br />

ehrliche Antwort geben. Stellt man fest, dass man sich in keiner guten<br />

Verfassung befindet: Finger weg vom Steuer!<br />

Bei Berücksichtigung aller oben genannten Kriterien - einschließlich<br />

einer ehrlichen Selbsteinschätzung der gesundheitlichen Verfassung<br />

– steht einer „Guten Fahrt“ nichts mehr im Wege.<br />

Michael Jansen<br />

67<br />

Seit 25 Jahren in <strong>Neuss</strong><br />

für Sie tätig!<br />

• Immobilienverwaltung<br />

• Hausverwaltung<br />

• Grundstücksverwaltung<br />

• Sondereigentumsverwaltung<br />

• Mietverwaltung<br />

• Eigentumswohnungen<br />

• WEG Verwaltung<br />

• 24 Std. Hausverwalterservice<br />

Schulstraße Kaiser-Friedrich-Strasse 24 · 41460 <strong>Neuss</strong> 168 ‧ 41460 <strong>Neuss</strong><br />

Tel.: 02131/15 11 6-0 6-0<br />

Fax: 02131/15 11 626<br />

ursula.nikolai@nikolai-hv.de

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