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Ausgabe 2012/01 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961

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> Erst Beipackzettel lesen, dann fahren! <<br />

Dass man unter Alkoholeinfluss nichts hinter dem Steuer zu suchen<br />

hat, ist wohl jedem Verkehrsteilnehmer bekannt und sicher auch<br />

bewusst. Dass auch ein ungünstiger Einfluss von Arzneimitteln eine<br />

Auswirkung auf die eigene Fahrtüchtigkeit haben kann, wird dagegen<br />

vielfach unterschätzt, weil es nicht bekannt ist oder billigend in Kauf<br />

genommen wird. Über die daraus entstehenden Gefahren und rechtlichen<br />

Probleme werden sich keine Gedanken gemacht.<br />

Besonders ungünstig wirken sich Medikamente aus, nach deren<br />

Einnahme es zu einem starken Abfall des Blutdrucks oder des Blutzuckerspiegels<br />

kommen kann, die Wahrnehmungs- oder Bewegungsfähigkeit<br />

oder die Reaktionsgeschwindigkeit einschränken.<br />

Zu diesen Arzneimitteln gehören alle Medikamente aus der Gruppe<br />

der Schmerz-, Beruhigungs- und Schlafmittel, aber auch das große<br />

Spektrum der Psychopharmaka oder Blutdrucksenkungsmittel. Ebenso<br />

können Präparate gegen Allergien oder einfache Erkältungskrankheiten<br />

Wirkstoffe mit entsprechenden Nebenwirkungen enthalten,<br />

die mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Veränderung<br />

einhergehen. Es ist nicht auszuschließen, dass ebenfalls frei verkäufliche<br />

Präparate aus der Apotheke kritische Substanzen enthalten.<br />

Unerwünschte Nebeneffekte können durch die Einnahme einer einzelnen<br />

Substanz im Medikament, aber auch durch die gegenseitige<br />

Beeinflussung verschiedener Wirkstoffe auftreten. In einem solchen<br />

Fall spricht der Beipackzettel von „Wechselwirkungen mit anderen<br />

Medikamenten“.<br />

Gerade hier können die Nebenwirkungen unberechenbar stark ausfallen<br />

und weit über die in den Beipackzetteln aufgelisteten Symptome<br />

hinausgehen. Ein absolutes „NO GO“ wäre die gleichzeitige<br />

Einnahme von psychoaktiv wirksamen Medikamenten unter Einfluss<br />

von alkoholischen Getränken. Generell gilt es, den Alkoholkonsum<br />

einzuschränken, wenn Arzneimittel eingenommen werden.<br />

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