10-2021
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Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe Oktober 2021
BEKANNTMACHUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Verkauf von Nadel-Brennholz
Der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim hat folgendes Nadel-Brennholz
zum Preis von 35,00 € je Festmeter abzugeben:
Gemarkung Dollendorf, zuständiger Forstbediensteter Rolf Heller 0170/7570640
Abteilung 27B2, Los 1:
4,19 Festmeter (Fichte)
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Forstbediensteten.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Unsere Leistungen:
Wir sind für Sie da:
Bereitstellung von Brennholz
Der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim bietet auch im Forstwirtschaftsjahr
2022 (01.10.2021 - 30.09.2022) wieder Brennholz zum Kauf
an.
Schriftliche Bestellungen richten Sie bitte bis spätestens 30.11.2021 an den Forstbetrieb
der Gemeinde Blankenheim, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim.
Das Bestellformular finden Sie unter www.blankenheim.de – Downloads.
Nach diesem Termin eingehende sowie telefonische Bestellungen können leider aus
organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Die Bestellformulare erhalten Sie beim Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim, im
Bürgerbüro oder dem jeweils zuständigen Forstbediensteten. Zudem sind sie in mehreren
Ausgaben des Bürgermagazins „Meine Gemeinde“ abgedruckt oder können auf
der Internetseite der Gemeinde Blankenheim (www.blankenheim.de) heruntergeladen
werden.
Brennholz wird gerückt ab Weg zu folgendem Preis angeboten:
Buche, Eiche, Esche, Robinie:
50,00 € je Festmeter
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von zurzeit 7 %.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass Brennholz am Wegesrand nur einschneiden
darf, wer Erfahrung beim Umgang mit der Motorsäge hat. Hierfür ist Mindestvoraussetzung
der Nachweis der Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang. Zwischen Brennholzbezieher
und Personen, die das Brennholz am Weg einschneiden, muss keine Personenidentität
bestehen. Der Brennholzbezieher ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass
- die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten (z. B. Verwendung geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung),
- geeignete Geräte und Maschinen mit funktionssicheren sicherheitstechnischen Einrichtungen
eingesetzt und
- biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle, Sonderkraftstoffe und Hydraulikflüssigkeiten
verwendet werden.
Mit der Brennholzbestellung verpflichtet sich der Holzkäufer, die vorgenannten Regeln
sowie die Vorgaben des Forstbetriebes zur Holzabfuhr einzuhalten. Eine Nichtbeachtung
kann zum Ausschluss vom Brennholzbezug führen.
Sobald das Brennholz zur Vorzeigung und Abfuhr bereitsteht, wird der Brennholzkäufer
hierüber benachrichtigt.
Mi.: 13.00 – 17.00 Uhr ohne Termin
Sa.: 09.00 – 12.00 Uhr ohne Termin
FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG
Kfz-Prüfstelle
Ingenieur-Büro Schruff
Am Gericht 1 • 53945 Blankenheim
Tel. 0800/6106666 (kostenfrei)
■ Hauptuntersuchung inkl. UMA* gem. § 29 StVZO
*Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems
■ Änderungsabnahmen gem. § 19.3 StVZO
■ Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
■ Schadengutachten
Bürger, die Interesse am Erwerb von Brennholz anderer Baumarten (Nadelholz, Birke,
Ahorn, Pappel, Aspe, Weide) haben, werden gebeten, sich unmittelbar an die örtlich zuständigen
Forstbediensteten (Herr Heller, Tel. 0170-7570640, Herr Ritterbach, Tel. 0170-
7571209 oder Herr Peulen, Tel. 0171-5871086) zu wenden. Diese Sortimente werden je
nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
Für evtl. Fragen stehen die Mitarbeiter des Forstbetriebes unter der Telefon-Nr. 02449-
87209 oder die jeweils zuständigen Forstbediensteten gerne zur Verfügung.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Hinweisbekanntmachung gemäß
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 der Bekanntmachungsverordnung
Der Jahresabschluss zum 30.09.2020, die Behandlung des Jahresverlustes
2020 sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und
Lageberichtes des Forstbetriebes der Gemeinde Blankenheim zum 30.09.2020 werden
an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, in
der Zeit vom 29. September bis 05. Oktober 2021 bekannt gemacht.
Blankenheim, 16. August 2021
gez. Jennifer Meuren
- Bürgermeisterin -
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Hinweisbekanntmachung gemäß
§ 4 I Ziffer 3 der Bekanntmachungsverordnung
Die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 36. Änderung
des Flächennutzungsplanes (Bereich Gewerbegebiet Blankenheim
Nord) der Gemeinde Blankenheim wird an der Bekanntmachungstafel am Rathaus,
Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, in der Zeit vom 29.09.2021 bis 06.10.2021 bekannt
gemacht.
Blankenheim, 09.09.2021
Die Bürgermeisterin
gez. Jennifer Meuren
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Hinweisbekanntmachung gemäß
§ 4 I Ziffer 3 der Bekanntmachungsverordnung
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Großflächiger Einzelhandel
Blankenheim Nord wird an der Bekanntmachungstafel am
Rathaus, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, in der Zeit vom 29.09.2021 bis
06.10.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Blankenheim, 09.09.2021
Die Bürgermeisterin
gez. Jennifer Meuren
H. Pfeil
Bestattungen
Tel. 02449/8450
Hauptstr. 26 • 53945 Blankenheim - Ripsdorf
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