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10-2021

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Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe Oktober 2021

BEKANNTMACHUNGEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Verkauf von Nadel-Brennholz

Der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim hat folgendes Nadel-Brennholz

zum Preis von 35,00 € je Festmeter abzugeben:

Gemarkung Dollendorf, zuständiger Forstbediensteter Rolf Heller 0170/7570640

Abteilung 27B2, Los 1:

4,19 Festmeter (Fichte)

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Forstbediensteten.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Unsere Leistungen:

Wir sind für Sie da:

Bereitstellung von Brennholz

Der Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim bietet auch im Forstwirtschaftsjahr

2022 (01.10.2021 - 30.09.2022) wieder Brennholz zum Kauf

an.

Schriftliche Bestellungen richten Sie bitte bis spätestens 30.11.2021 an den Forstbetrieb

der Gemeinde Blankenheim, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim.

Das Bestellformular finden Sie unter www.blankenheim.de – Downloads.

Nach diesem Termin eingehende sowie telefonische Bestellungen können leider aus

organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Die Bestellformulare erhalten Sie beim Forstbetrieb der Gemeinde Blankenheim, im

Bürgerbüro oder dem jeweils zuständigen Forstbediensteten. Zudem sind sie in mehreren

Ausgaben des Bürgermagazins „Meine Gemeinde“ abgedruckt oder können auf

der Internetseite der Gemeinde Blankenheim (www.blankenheim.de) heruntergeladen

werden.

Brennholz wird gerückt ab Weg zu folgendem Preis angeboten:

Buche, Eiche, Esche, Robinie:

50,00 € je Festmeter

zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von zurzeit 7 %.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass Brennholz am Wegesrand nur einschneiden

darf, wer Erfahrung beim Umgang mit der Motorsäge hat. Hierfür ist Mindestvoraussetzung

der Nachweis der Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang. Zwischen Brennholzbezieher

und Personen, die das Brennholz am Weg einschneiden, muss keine Personenidentität

bestehen. Der Brennholzbezieher ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass

- die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten (z. B. Verwendung geeigneter persönlicher

Schutzausrüstung),

- geeignete Geräte und Maschinen mit funktionssicheren sicherheitstechnischen Einrichtungen

eingesetzt und

- biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle, Sonderkraftstoffe und Hydraulikflüssigkeiten

verwendet werden.

Mit der Brennholzbestellung verpflichtet sich der Holzkäufer, die vorgenannten Regeln

sowie die Vorgaben des Forstbetriebes zur Holzabfuhr einzuhalten. Eine Nichtbeachtung

kann zum Ausschluss vom Brennholzbezug führen.

Sobald das Brennholz zur Vorzeigung und Abfuhr bereitsteht, wird der Brennholzkäufer

hierüber benachrichtigt.

Mi.: 13.00 – 17.00 Uhr ohne Termin

Sa.: 09.00 – 12.00 Uhr ohne Termin

FSP Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG

Kfz-Prüfstelle

Ingenieur-Büro Schruff

Am Gericht 1 • 53945 Blankenheim

Tel. 0800/6106666 (kostenfrei)

■ Hauptuntersuchung inkl. UMA* gem. § 29 StVZO

*Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems

■ Änderungsabnahmen gem. § 19.3 StVZO

■ Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO

■ Schadengutachten

Bürger, die Interesse am Erwerb von Brennholz anderer Baumarten (Nadelholz, Birke,

Ahorn, Pappel, Aspe, Weide) haben, werden gebeten, sich unmittelbar an die örtlich zuständigen

Forstbediensteten (Herr Heller, Tel. 0170-7570640, Herr Ritterbach, Tel. 0170-

7571209 oder Herr Peulen, Tel. 0171-5871086) zu wenden. Diese Sortimente werden je

nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

Für evtl. Fragen stehen die Mitarbeiter des Forstbetriebes unter der Telefon-Nr. 02449-

87209 oder die jeweils zuständigen Forstbediensteten gerne zur Verfügung.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Hinweisbekanntmachung gemäß

§ 4 Abs. 1 Nr. 3 der Bekanntmachungsverordnung

Der Jahresabschluss zum 30.09.2020, die Behandlung des Jahresverlustes

2020 sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und

Lageberichtes des Forstbetriebes der Gemeinde Blankenheim zum 30.09.2020 werden

an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, in

der Zeit vom 29. September bis 05. Oktober 2021 bekannt gemacht.

Blankenheim, 16. August 2021

gez. Jennifer Meuren

- Bürgermeisterin -

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Hinweisbekanntmachung gemäß

§ 4 I Ziffer 3 der Bekanntmachungsverordnung

Die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 36. Änderung

des Flächennutzungsplanes (Bereich Gewerbegebiet Blankenheim

Nord) der Gemeinde Blankenheim wird an der Bekanntmachungstafel am Rathaus,

Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, in der Zeit vom 29.09.2021 bis 06.10.2021 bekannt

gemacht.

Blankenheim, 09.09.2021

Die Bürgermeisterin

gez. Jennifer Meuren

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Hinweisbekanntmachung gemäß

§ 4 I Ziffer 3 der Bekanntmachungsverordnung

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Großflächiger Einzelhandel

Blankenheim Nord wird an der Bekanntmachungstafel am

Rathaus, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, in der Zeit vom 29.09.2021 bis

06.10.2021 öffentlich bekannt gemacht.

Blankenheim, 09.09.2021

Die Bürgermeisterin

gez. Jennifer Meuren

H. Pfeil

Bestattungen

Tel. 02449/8450

Hauptstr. 26 • 53945 Blankenheim - Ripsdorf

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