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10-2021

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Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe Oktober 2021

RATHAUS INFO

826.000 € aus der Städtebauförderung

Im Jubiläumsjahr – 50 Jahre

Städtebauförderung – hat

Regierungspräsidentin Gisela

Walsken Ende August 65

Zuwendungsbescheide mit

Fördermitteln von insgesamt

ca. 73 Millionen Euro an 48

Städte und Gemeinden des

Regierungsbezirks Köln übergeben.

Die Gemeinde Blankenheim

hat eine Zuwendung in Höhe

von 826.000,00 € erhalten.

Hiermit wird die Fortführung

der Bauberatung sowie des

Quartiersmanagements im

Ortskern von Blankenheim gefördert. Der größte Anteil der Förderung

fließt in die Aufwertung der Freianlagen am Kultur- und

Bildungszentrum.

Dieses Jahr wurden im Regierungsbezirk Köln mit insgesamt

106 Zuwendungsbescheiden Fördergelder für den Städtebau

mit einem Volumen von rund 100 Millionen Euro bewilligt. Neben

den Regelprogrammen der Städtebauförderung kamen

dabei der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten und

das Sofortprogramm für Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

zum Tragen. Ziel der geförderten Projekte sind

unter anderem die Sanierung von Begegnungsstätten, Spielplätzen,

Kulturzentren, Sportstätten und die Neugestaltung von innerstädtischen

Straßen, Plätzen

und Grünflächen, auch in

Hinblick auf den Klimawandel.

Mit dem Sofortprogramm

wurden die Auswirkungen der

Corona-Pandemie auf die Innenstädte

und Zentren in den

Blick genommen.

Durch Mittel des Sofortprogramms

Innenstädte und

Zentren wurde das Quartiersmanagement

in Blankenheim

durch das Zentrenmanagement

erweitert. Das Quartiersbüro

in der Ahrstraße 44

ist donnerstags von 14 -18 Uhr geöffnet und Anlaufstelle für die

Bürger:innen und Gewerbetreibenden. Hier sollen Ideen vorgebracht

und gemeinsam Konzepte erarbeitet werden. Erreichbar

ist das Quartiers- und Zentrenmanagement aber auch über

quartiersmanagement@blankenheim.de.

Die Städtebauförderung hat in den vergangenen Jahrzehnten

einen bedeutenden Beitrag für die Daseinsvorsorge, den Zusammenhalt

und die Lebensqualität vor Ort geleistet. Auch in

Blankenheim sind die Entwicklungen durch eine Vielzahl von

Maßnahmen (u.a. Erweiterung Kultur- und Bildungszentrum am

Standort Blankenheim, Aufwertung Weiherpark, Fassadenprogramm)

sichtbar.

Fördermittel für kleinere

denkmalpflegerische Maßnahmen

Die Gemeinde Blankenheim hat in diesem Jahr erstmalig pauschale

Landesmittel i.H.v. 9.000,00 € zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen

erhalten. Diese Mittel werden durch einen gemeindlichen

Anteil von 6.000,00 € aufgestockt und im Falle einer

Bewilligung an die Antragsteller weitergeleitet. Insgesamt stehen

somit 15.000,00 € zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung

der denkmalwerten Substanz eines Objektes nach § 2 Denkmalschutzgesetz

NRW (Baudenkmäler und bauliche Anlagen in

Denkmalbereichen) erforderlich sind.

Wer kann Mittel beantragen?

- Natürliche und juristische Personen (z.B. Vereine), die Eigentümer

von Denkmälern sind und

- Eigentümer von Gebäuden innerhalb des Denkmalbereichs

Blankenheim, die selbst keine eingetragenen Denkmäler sind. In

diesen Fällen werden jedoch nur Maßnahmen gefördert, die von

außen sichtbar sind, z.B. neue Fenster, Fassadenanstrich etc.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 50 % der Gesamtmaßnahmensumme, mindestens

200 €, maximal 10.000 €, solange Fördergelder zur Verfügung

stehen.

Wie kann ich Mittel beantragen?

Das Antragsformular ist zu finden

- als Download auf der Homepage der

Gemeinde Blankenheim oder

- in Papierform, erhältlich bei der Gemeindeverwaltung,

Frau Reiferscheid,

(Tel.: 02449/87-309,

sreiferscheid@blankenheim.de)

Dem Antrag müssen Bestandsfotos und ein Angebot bzw. ein

Kostenvoranschlag beigefügt werden.

Bis wann können für das Jahr 2021 Mittel beantragt werden?

Bis zum 31.10.2021, weil die Mittel grundsätzlich bis Ende des

Jahres verausgabt werden müssen.

(Der Zuwendungsbescheid ist erst sehr spät bei der Gemeinde

eingegangen, daher ist die Frist in diesem Jahr leider sehr kurz

bemessen.)

Was ist zu beachten?

Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde prüft die Anträge auf

Förderfähigkeit, stimmt sie mit dem Amt für Denkmalpflege im

Rheinland ab, erteilt gegebenenfalls die denkmalrechtliche Erlaubnis

und den Bewilligungsbescheid.

Mit der jeweiligen Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn

Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben.

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