10-2021
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe Oktober 2021
RATHAUS INFO
826.000 € aus der Städtebauförderung
Im Jubiläumsjahr – 50 Jahre
Städtebauförderung – hat
Regierungspräsidentin Gisela
Walsken Ende August 65
Zuwendungsbescheide mit
Fördermitteln von insgesamt
ca. 73 Millionen Euro an 48
Städte und Gemeinden des
Regierungsbezirks Köln übergeben.
Die Gemeinde Blankenheim
hat eine Zuwendung in Höhe
von 826.000,00 € erhalten.
Hiermit wird die Fortführung
der Bauberatung sowie des
Quartiersmanagements im
Ortskern von Blankenheim gefördert. Der größte Anteil der Förderung
fließt in die Aufwertung der Freianlagen am Kultur- und
Bildungszentrum.
Dieses Jahr wurden im Regierungsbezirk Köln mit insgesamt
106 Zuwendungsbescheiden Fördergelder für den Städtebau
mit einem Volumen von rund 100 Millionen Euro bewilligt. Neben
den Regelprogrammen der Städtebauförderung kamen
dabei der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten und
das Sofortprogramm für Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
zum Tragen. Ziel der geförderten Projekte sind
unter anderem die Sanierung von Begegnungsstätten, Spielplätzen,
Kulturzentren, Sportstätten und die Neugestaltung von innerstädtischen
Straßen, Plätzen
und Grünflächen, auch in
Hinblick auf den Klimawandel.
Mit dem Sofortprogramm
wurden die Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf die Innenstädte
und Zentren in den
Blick genommen.
Durch Mittel des Sofortprogramms
Innenstädte und
Zentren wurde das Quartiersmanagement
in Blankenheim
durch das Zentrenmanagement
erweitert. Das Quartiersbüro
in der Ahrstraße 44
ist donnerstags von 14 -18 Uhr geöffnet und Anlaufstelle für die
Bürger:innen und Gewerbetreibenden. Hier sollen Ideen vorgebracht
und gemeinsam Konzepte erarbeitet werden. Erreichbar
ist das Quartiers- und Zentrenmanagement aber auch über
quartiersmanagement@blankenheim.de.
Die Städtebauförderung hat in den vergangenen Jahrzehnten
einen bedeutenden Beitrag für die Daseinsvorsorge, den Zusammenhalt
und die Lebensqualität vor Ort geleistet. Auch in
Blankenheim sind die Entwicklungen durch eine Vielzahl von
Maßnahmen (u.a. Erweiterung Kultur- und Bildungszentrum am
Standort Blankenheim, Aufwertung Weiherpark, Fassadenprogramm)
sichtbar.
■
Fördermittel für kleinere
denkmalpflegerische Maßnahmen
Die Gemeinde Blankenheim hat in diesem Jahr erstmalig pauschale
Landesmittel i.H.v. 9.000,00 € zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
erhalten. Diese Mittel werden durch einen gemeindlichen
Anteil von 6.000,00 € aufgestockt und im Falle einer
Bewilligung an die Antragsteller weitergeleitet. Insgesamt stehen
somit 15.000,00 € zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung
der denkmalwerten Substanz eines Objektes nach § 2 Denkmalschutzgesetz
NRW (Baudenkmäler und bauliche Anlagen in
Denkmalbereichen) erforderlich sind.
Wer kann Mittel beantragen?
- Natürliche und juristische Personen (z.B. Vereine), die Eigentümer
von Denkmälern sind und
- Eigentümer von Gebäuden innerhalb des Denkmalbereichs
Blankenheim, die selbst keine eingetragenen Denkmäler sind. In
diesen Fällen werden jedoch nur Maßnahmen gefördert, die von
außen sichtbar sind, z.B. neue Fenster, Fassadenanstrich etc.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50 % der Gesamtmaßnahmensumme, mindestens
200 €, maximal 10.000 €, solange Fördergelder zur Verfügung
stehen.
Wie kann ich Mittel beantragen?
Das Antragsformular ist zu finden
- als Download auf der Homepage der
Gemeinde Blankenheim oder
- in Papierform, erhältlich bei der Gemeindeverwaltung,
Frau Reiferscheid,
(Tel.: 02449/87-309,
sreiferscheid@blankenheim.de)
Dem Antrag müssen Bestandsfotos und ein Angebot bzw. ein
Kostenvoranschlag beigefügt werden.
Bis wann können für das Jahr 2021 Mittel beantragt werden?
Bis zum 31.10.2021, weil die Mittel grundsätzlich bis Ende des
Jahres verausgabt werden müssen.
(Der Zuwendungsbescheid ist erst sehr spät bei der Gemeinde
eingegangen, daher ist die Frist in diesem Jahr leider sehr kurz
bemessen.)
Was ist zu beachten?
Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde prüft die Anträge auf
Förderfähigkeit, stimmt sie mit dem Amt für Denkmalpflege im
Rheinland ab, erteilt gegebenenfalls die denkmalrechtliche Erlaubnis
und den Bewilligungsbescheid.
Mit der jeweiligen Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn
Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben.
■
13