Anzeiger 37-2021
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Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Auto von Bergen AG, Balmstrasse 2,
3860 Meiringen
Projektverfasser:
Gisler Architektur und Bauplanung AG,
Sandstrasse 2, 3860 Meiringen
Standort:
Meiringen, Balmstrasse 2, Parzelle Nr. 1536,
Arbeitszone 3
Bauvorhaben:
Erweiterung Autoschauraum, Anbringen einer Reklame
– Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung
vom 12. Oktober 2018 um zwei Jahre
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A
Auflage- und Einsprachefrist:
11. Oktober 2021
Auflagestelle:
Bauverwaltung Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet bei der Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,
Rudenz 14, 3860 Meiringen, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet
innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Haldemann Planer AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb
und Swisscom (Schweiz) AG, Gewerbestrasse 5,
3600 Thun, vertreten durch die Haldemann Planer
AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb
Projektverfasserin:
Haldemann Planer AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb
Bauvorhaben:
Neubau einer Rohranlage für die Swisscom
(Schweiz) AG mit 4 x K100 (Kabelschutzrohre) ausserhalb
des Aare-Vorlandes.
Standort:
Teil 1, Balmhof, Gemeinden Brienz, Brienzwiler
und Hofstetten, Koordinaten: 2'649’550/1'177’315,
Landwirtschaftszone
Teil 2, Staldi bis Gärberswychel, Gemeinden
Brienzwiler und Meiringen, Koordinaten:
2'650’880/1'177’480, Landwirtschaftszone
Schutzzone:
Gewässerschutzzone Au
Ausnahmen:
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24
RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten
und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG), Bauten
und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer
(Art. 41c GSchV), Eingriffe in geschützte Pflanzen
und Tiere (Art. 18 ff. NHG) und Unterschreiten des
Strassenabstandes (Art. 80 SG)
Auflage- und Einsprachefrist:
11. Oktober 2021
Auflagestellen:
Gemeinde Brienz, Bauverwaltung, 3855 Brienz,
Gemeinde Brienzwiler, Bauverwaltung, 3856
Brienzwiler, Gemeinde Hofstetten, Bauverwaltung,
3858 Hofstetten und Gemeinde Meiringen, Bauverwaltung,
3860 Meiringen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflageund
Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder
vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen
ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b
BauG). Verfügungen und Entscheide können im
Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen
Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d
BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Meiringen
Medienmitteilung
Daniela Grisiger verlässt die Gemeinde Meiringen
Daniela Grisiger, Gemeindeverwalterin und Ge-