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Anzeiger 37-2021

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Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021

Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Auto von Bergen AG, Balmstrasse 2,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Gisler Architektur und Bauplanung AG,

Sandstrasse 2, 3860 Meiringen

Standort:

Meiringen, Balmstrasse 2, Parzelle Nr. 1536,

Arbeitszone 3

Bauvorhaben:

Erweiterung Autoschauraum, Anbringen einer Reklame

– Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung

vom 12. Oktober 2018 um zwei Jahre

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A

Auflage- und Einsprachefrist:

11. Oktober 2021

Auflagestelle:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet bei der Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,

Rudenz 14, 3860 Meiringen, einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet

innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Haldemann Planer AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb

und Swisscom (Schweiz) AG, Gewerbestrasse 5,

3600 Thun, vertreten durch die Haldemann Planer

AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb

Projektverfasserin:

Haldemann Planer AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb

Bauvorhaben:

Neubau einer Rohranlage für die Swisscom

(Schweiz) AG mit 4 x K100 (Kabelschutzrohre) ausserhalb

des Aare-Vorlandes.

Standort:

Teil 1, Balmhof, Gemeinden Brienz, Brienzwiler

und Hofstetten, Koordinaten: 2'649’550/1'177’315,

Landwirtschaftszone

Teil 2, Staldi bis Gärberswychel, Gemeinden

Brienzwiler und Meiringen, Koordinaten:

2'650’880/1'177’480, Landwirtschaftszone

Schutzzone:

Gewässerschutzzone Au

Ausnahmen:

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24

RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten

und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG), Bauten

und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer

(Art. 41c GSchV), Eingriffe in geschützte Pflanzen

und Tiere (Art. 18 ff. NHG) und Unterschreiten des

Strassenabstandes (Art. 80 SG)

Auflage- und Einsprachefrist:

11. Oktober 2021

Auflagestellen:

Gemeinde Brienz, Bauverwaltung, 3855 Brienz,

Gemeinde Brienzwiler, Bauverwaltung, 3856

Brienzwiler, Gemeinde Hofstetten, Bauverwaltung,

3858 Hofstetten und Gemeinde Meiringen, Bauverwaltung,

3860 Meiringen.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflageund

Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken

(Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder

vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b

BauG). Verfügungen und Entscheide können im

Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,

wenn die Postzustellung wegen der grossen

Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d

BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Meiringen

Medienmitteilung

Daniela Grisiger verlässt die Gemeinde Meiringen

Daniela Grisiger, Gemeindeverwalterin und Ge-

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