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Anzeiger 37-2021

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Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021

diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung

erheblich ist.

Hasliberg, 13.09.2021

Bauverwaltung Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Strassensperrung Hasliberg Reuti

Infolge Bauarbeiten im Bereich Sternen, ist die

Strasse bis Grubi am

– Dienstag, 21.09.2021 von 08.00 – 17.00 Uhr gesperrt.

Die Zufahrt zum Oberer Staldacher / Gnippen ist

über die Zufahrtstrasse Rufenen / Hostet bedingt

gewährleistet.

Wir danken Ihnen für das Verständnis und Ihre

Mithilfe.

Einwohnergemeinde Hasliberg

Abteilung Infrastruktur

Einwohnergemeinde Hasliberg

Zurückschneiden von Bäumen,

Sträuchern und Hecken

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und

Hecken wachsen können!

Die Strassenanstösser werden aufgefordert, folgende

Bestimmungen zu beachten:

1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe

an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen,

gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber

auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten

Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur

Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen

schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 unter

anderem vor:

– Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich

mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand

haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den

über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4.50

m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen

muss eine Höhe von 2.50 m frei gehalten werden.

– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung und Signalisationen

darf nicht beeinträchtigt werden.

– Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere

bei Kurven, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen

höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste

die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen,

weshalb ein je nach den öffentlichen Verhältnissen

ausreichender Seitenbereich frei zu halten ist.

2. Die Äste und andere Bepflanzungen müssen bis

spätestens 15. Oktober 2021 und im Verlauf des

Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene

Lichtmass zurückgenschnitten sein. Bei gefährlichen

Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken,

Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen

in einem genügend grossen Abstand gegenüber

der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein

Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen

muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und

grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen

nicht genügend Widerstand leisten

und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen,

rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche

von hinuntergefallenen Reisig und Blattwerk (im

Herbst) zu reinigen.

3. Bei Unklarheiten und Fragen steht der Abteilungsleiter

Infrastruktur Thomas Fuchs, Tel. 033

972 45 47 oder der Werkgruppenleiter Peter Gafner,

Tel. 079 290 88 04 gerne zur Verfügung.

4. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher

das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die

Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung

auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs

besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem

Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

Schule Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Abteilung Infrastruktur /

Bereich Sicherheit Hasliberg

Tagesschul- und Betreuungsangebote

Bedarfsabklärung 2022/2023

Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bedarf an Tagesschul-

und Betreuungsangeboten jährlich zu erheben

und bei zehn verbindlich angemeldeten

Kindern je Modul entsprechende Module anzubieten.

Die Unterlagen sind unter www.hasliberg.ch /

Aktuelles bereitgestellt und können zudem in Papierform

bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg

bezogen werden. Ein allfälliger Bedarf ist mit dem

ausgefüllten Fragebogen bis spätestens Freitag,

15.10.2021 anzumelden.

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