Anzeiger 37-2021
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Nr. 137 – - Freitag, 8. 17. Januar September 2021 2021
GZA AZA 3860 Meiringen, 27. Jahrgang
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OBERHASLI
Wöchentliches amtliches Publikationsorgan der Gemeinden
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24. September 2021, 20.00 Uhr
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Meiringen / Tel. 033 972 50 50
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findet wieder statt.
Wir laufen ca. um 11.00 Uhr
durch das Dorf Reuti.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
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Sie mit einem umfassenden und würdevollen
Bestattungsdienst.
24h-Telefon 033 971 68 75
Haslital und Region Brienz
Bruno Zimmermann,
Bestatter
Hans-Jörg Tschannen,
Geschäftsleiter
Beatrice Santschi,
Ansprechperson Meiringen
Santschi Bestattungen, Hausenstrasse 44, 3860 Meiringen
office@santschi-bestattungen.ch
www.santschi-bestattungen.ch
Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
Wichtige Nummern
Ärztlicher Notfalldienst
Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes
im Gebiet Meiringen/Hasliberg. 0900 57 67 47
(CHF 3.23/Min.) Die Not- fall nummer 144 bleibt
unverändert.
Apotheken-Notfalldienst
Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17
Beratungstelefon
für Angehörige von psychisch kranken Menschen
079 309 65 55 Kostenloses Angebot der
Psychiatrischen Dienste der Spitäler fmi AG
Ärztliche Onlinepraxis
www.praxis-isler.ch
Auto-Pannen- und Un fall dienst
Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716
Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft
(AUL) info@aul-be.ch, Telefon 079 200 00 44
Montag – Samstag von 8h – 20h
Bestattungsdienste
SANTSCHI BESTATTUNGEN
Beatrice Santschi Tel. 033 971 68 75
HESS BESTATTUNGEN
Sami Hess Tel. 033 823 43 43
ERNST BESTATTUNGSDIENST
Roland Ernst Tel. 033 951 02 55
Impressum
Verlag, Druck und Expedition:
Verlag Anzeiger Oberhasli
PAULI AG, Druck & Verlag, Kirchgasse 1,
Postfach 592, 3860 Meiringen,
Tel. 033 971 32 71
Inserate:
PAULI AG, Druck & Verlag, Kirchgasse 1,
3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71
Mail: info@anzeigeroberhasli.ch
www.anzeigeroberhasli.ch
Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine
Bestätigung erhalten haben (für nicht
erschienene Publikationen oder Inserate
können wir keine Haftung übernehmen).
Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,
(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in
alle Haushaltungen (mit Steuersitz im
Oberhasli) zugestellt.
Auflage: 4'250 Exemplare
Annahmeschluss für amtliche und nicht
amtliche Inserate: spätestens Dienstag,
11.00 Uhr (Ausnahmen vor Feiertagen)
Printausgabe hergestellt aus 100% Recyclingpapier
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per Post an:
Beyeler Bau AG
Martin Beyeler
Hausenstrasse 79
3860 Meiringen
Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Bauherrschaft:
Michel Gruppe AG, Willigen, 3860 Meiringen
Projektverfasser:
Beat Schäfer, Architekt HTL, Grimselstrasse 1,
3862 Innertkirchen
Bauvorhaben:
Aufstellen Modulbau mit fünf Pflegezimmern
sowie Technik- und Lagerräumen (Provisorium für
drei Jahre).
Standort:
Laueli 89b, Parzelle Nr. 434, Koordinaten:
2’656’820 / 1’177'621, Hotelzone
Schutzzonen:
Gewässerschutzzone A
Schutzobjekt:
Erhaltenswertes Objekt
Ausnahmen:
Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Baugestaltung
(12 ff. GBR) und Befreiung winterlichen Wärmeschutz
(Art. 17 KenV)
Auflage- und Einsprachefrist:
18. Oktober 2021
Auflagestelle:
Gemeinde Hasliberg, Urseni 331 C,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren sind
schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken
einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die
nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl
der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni,
6085 Hasliberg Goldern
Projektverfasser:
Andreas und Roland von Bergen AG, Urseni,
6085 Hasliberg Goldern
Standort:
Hasliberg Goldern, Urseni 331a, Parzelle Nr. 419
Nutzungszone:
Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig (WG2)
Bauvorhaben:
Aufgabe Altholzverwertung; Umnutzung Schnitzellager
in Geschlossene Zimmereihalle sowie in
Holzlager und Garage. Anbau Unterstand südostseitig.
Fassadenveränderungen aufgrund Fenstereinbauten
und Holzverkleidungen sowie neuem
Aussenaufgang Süd. Ersatz der Achryl-Wellplatten
durch Isolierglas, westseitig.
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A
Ausnahmen:
– Art. 34 GBR, Unterschreiten minimale
Dachneigung
– Art. 44 GBR, Überschreiten Gebäudelänge
Hinweis:
Der Ersatz der Achryl-Wellplatten durch Isolierglas,
westseitig wurde bereits ausgeführt.
Einsprachefrist:
Montag, 18. Oktober 2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb der
Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,
die der Gemeindebehörde innert der
Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und
31 Baugesetz (BauG):
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil,
der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine
Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher
Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er
Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung
erheblich ist.
Hasliberg, 13.09.2021
Bauverwaltung Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Strassensperrung Hasliberg Reuti
Infolge Bauarbeiten im Bereich Sternen, ist die
Strasse bis Grubi am
– Dienstag, 21.09.2021 von 08.00 – 17.00 Uhr gesperrt.
Die Zufahrt zum Oberer Staldacher / Gnippen ist
über die Zufahrtstrasse Rufenen / Hostet bedingt
gewährleistet.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und Ihre
Mithilfe.
Einwohnergemeinde Hasliberg
Abteilung Infrastruktur
Einwohnergemeinde Hasliberg
Zurückschneiden von Bäumen,
Sträuchern und Hecken
Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und
Hecken wachsen können!
Die Strassenanstösser werden aufgefordert, folgende
Bestimmungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe
an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen,
gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber
auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten
Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur
Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen
schreibt das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 unter
anderem vor:
– Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich
mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand
haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den
über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4.50
m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen
muss eine Höhe von 2.50 m frei gehalten werden.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung und Signalisationen
darf nicht beeinträchtigt werden.
– Bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere
bei Kurven, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen
höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste
die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen,
weshalb ein je nach den öffentlichen Verhältnissen
ausreichender Seitenbereich frei zu halten ist.
2. Die Äste und andere Bepflanzungen müssen bis
spätestens 15. Oktober 2021 und im Verlauf des
Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene
Lichtmass zurückgenschnitten sein. Bei gefährlichen
Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken,
Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen
in einem genügend grossen Abstand gegenüber
der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein
Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen
muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und
grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen
nicht genügend Widerstand leisten
und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen,
rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche
von hinuntergefallenen Reisig und Blattwerk (im
Herbst) zu reinigen.
3. Bei Unklarheiten und Fragen steht der Abteilungsleiter
Infrastruktur Thomas Fuchs, Tel. 033
972 45 47 oder der Werkgruppenleiter Peter Gafner,
Tel. 079 290 88 04 gerne zur Verfügung.
4. Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher
das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die
Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung
auf seine Kosten durch Mitarbeiter des Werkhofs
besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem
Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.
Schule Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Abteilung Infrastruktur /
Bereich Sicherheit Hasliberg
Tagesschul- und Betreuungsangebote
Bedarfsabklärung 2022/2023
Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bedarf an Tagesschul-
und Betreuungsangeboten jährlich zu erheben
und bei zehn verbindlich angemeldeten
Kindern je Modul entsprechende Module anzubieten.
Die Unterlagen sind unter www.hasliberg.ch /
Aktuelles bereitgestellt und können zudem in Papierform
bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg
bezogen werden. Ein allfälliger Bedarf ist mit dem
ausgefüllten Fragebogen bis spätestens Freitag,
15.10.2021 anzumelden.
Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Auto von Bergen AG, Balmstrasse 2,
3860 Meiringen
Projektverfasser:
Gisler Architektur und Bauplanung AG,
Sandstrasse 2, 3860 Meiringen
Standort:
Meiringen, Balmstrasse 2, Parzelle Nr. 1536,
Arbeitszone 3
Bauvorhaben:
Erweiterung Autoschauraum, Anbringen einer Reklame
– Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung
vom 12. Oktober 2018 um zwei Jahre
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A
Auflage- und Einsprachefrist:
11. Oktober 2021
Auflagestelle:
Bauverwaltung Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet bei der Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,
Rudenz 14, 3860 Meiringen, einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und
weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet
innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Haldemann Planer AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb
und Swisscom (Schweiz) AG, Gewerbestrasse 5,
3600 Thun, vertreten durch die Haldemann Planer
AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb
Projektverfasserin:
Haldemann Planer AG, Bollstrasse 61, 3076 Worb
Bauvorhaben:
Neubau einer Rohranlage für die Swisscom
(Schweiz) AG mit 4 x K100 (Kabelschutzrohre) ausserhalb
des Aare-Vorlandes.
Standort:
Teil 1, Balmhof, Gemeinden Brienz, Brienzwiler
und Hofstetten, Koordinaten: 2'649’550/1'177’315,
Landwirtschaftszone
Teil 2, Staldi bis Gärberswychel, Gemeinden
Brienzwiler und Meiringen, Koordinaten:
2'650’880/1'177’480, Landwirtschaftszone
Schutzzone:
Gewässerschutzzone Au
Ausnahmen:
Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24
RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten
und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG), Bauten
und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer
(Art. 41c GSchV), Eingriffe in geschützte Pflanzen
und Tiere (Art. 18 ff. NHG) und Unterschreiten des
Strassenabstandes (Art. 80 SG)
Auflage- und Einsprachefrist:
11. Oktober 2021
Auflagestellen:
Gemeinde Brienz, Bauverwaltung, 3855 Brienz,
Gemeinde Brienzwiler, Bauverwaltung, 3856
Brienzwiler, Gemeinde Hofstetten, Bauverwaltung,
3858 Hofstetten und Gemeinde Meiringen, Bauverwaltung,
3860 Meiringen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflageund
Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder
vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen
ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b
BauG). Verfügungen und Entscheide können im
Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden,
wenn die Postzustellung wegen der grossen
Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d
BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Meiringen
Medienmitteilung
Daniela Grisiger verlässt die Gemeinde Meiringen
Daniela Grisiger, Gemeindeverwalterin und Ge-
Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
schäftsleiterin, hat per Ende März 2022 gekündigt.
Die Kündigung erfolgt aus persönlichen Gründen.
Daniela Grisiger ist seit Februar 2017 Geschäftsleiterin
der Einwohnergemeinde Meiringen. In dieser
Funktion ist sie für die verschiedensten Aufgaben
und Projekte verantwortlich. Sie hat sich entschieden,
dass sie sich wieder auf den Bereich Personalentwicklung
und -führung konzentrieren und sich
deshalb beruflich verändern möchte.
Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid sehr.
Daniela Grisiger wird bereits heute für ihr grosses Engagement
zugunsten der Gemeinde gedankt und
für die berufliche Laufbahn alles Gute gewünscht.
Der Gemeinderat wird die Nachfolgesuche einleiten
und die Stelle öffentlich ausschreiben.
Kanton
Gemeinderat Meiringen
Öffentliche Planauflage
Ordentliches eisenbahnrechtliches
Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der Zentralbahn AG (zb) betreffend
Sanierung Werkstatt Meiringen, zweite
Etappe
Gemeinde:
Meiringen
Gesuchstellerin:
zb Zentralbahn AG (zb)
Gegenstand:
Das Projekt Sanierung Werkstatt Meiringen, zweite
Etappe beinhaltet im Wesentlichen die Sanierung
der Gebäude sowie die Erneuerung der Schiebebühne,
um für die Revision der Triebzüge der Zentralbahn
AG die notwendige Infrastruktur zu
schaffen und gleichzeitig dringende Sanierungsarbeiten
zu erledigen. Für Detailinformationen wird
auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten
Planunterlagen verwiesen.
Verfahren:
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach
dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember
1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz
vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR
742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für
das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage:
Die Planunterlagen können vom 20. September bis
und mit 19. Oktober 2021 während den ordentlichen
Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung
Meiringen, Abteilung Infrastruktur, Rudenz 14, 3860
Meiringen eingesehen werden.
Aussteckung:
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen
(z.B. Terrainveränderungen, Rechtserwerb
etc.) werden während der Auflagefrist im Gelände
ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist,
kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde
Einsprache erheben. Wer nach den
Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung
vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist,
kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren
nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen
gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7
– 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18
EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung
nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung
nach Art. 16 und 17 EntG). Wird durch
die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen,
die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind,
so haben die Vermieter und Verpächter davon
ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang
der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen
und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse
in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1
EntG). Einsprachen müssen schriftlich innert der
Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt
für Verkehr, Sektion Bewilligungen II,
3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache
erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung
sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist
beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Ist aufgrund der aktuellen COVID-19-Massnahmen
die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort nur
eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie
sich beim Bundesamt für Verkehr (Tel. 058 483 05
55; sekretariatIN@bav.admin.ch).
Bern, 15. September 2021
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für
öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination
des Kantons Bern, 3013 Bern
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen, die minimalen
Lebenskosten zu decken. Zusätzlich können
Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden.
Im Kanton Bern werden Ergänzungsleistungen
durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern
ausgerichtet.
Wer kann Ergänzungsleistungen beziehen?
Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
Einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL)
hat, wer.
– eine Rente der AHV, eine Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung
der IV oder während mindestens
sechs Monaten ein Taggeld der IV erhält,
– in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt
hat,
– Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines
EU/EFTA-Mitgliedstaates ist, oder als Ausländerin
oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen
in der Schweiz lebt. Für Flüchtlinge
oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre,
– über ein Reinvermögen unterhalb der Vermögensschwelle
von CHF 100'000 bei alleinstehenden
Personen, CHF 200'000 bei Ehepaaren und
CHF 50'000 bei rentenberechtigten Waisen und
bei Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente
der AHV oder IV begründen, verfügt
Wo können Ergänzungsleistungen beantragt
werden?
Wer Ergänzungsleistungen beantragen will, muss
bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohngemeinde
ein Anmeldeformular einreichen.
Welche Angaben müssen bei der der EL-Anmeldung
gemacht werden?
Im Rahmen der individuellen Abklärungen zum
Bezug von Ergänzungsleistungen sind alle Auskünfte
über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
zu erteilen. Hierzu gehören auch Angaben
über ausländische Einkünfte und Vermögenswerte.
Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen?
Die Höhe der Ergänzungsleistungen ist individuell
und ergibt sich aus der Gegenüberstellung von
Einnahmen und Ausgaben. Übersteigen die Ausgaben
die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch
auf EL.
Welche Ausgaben werden anerkannt?
Als wichtigste Ausgaben werden bei Personen,
welche Zuhause leben, ein fixer Betrag für den allgemeinen
Lebensbedarf sowie ein Maximalbetrag
für die Wohnungsmiete anerkannt. Bei Personen,
die dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder
Spital leben, werden die Tagestaxe sowie ein pauschaler
Betrag für persönliche Auslagen berücksichtigt.
Bei allen Personen wird zudem die
effektive Krankenkassenprämie für die Grundversicherung
berücksichtigt, maximal jedoch die sogenannte
Durchschnittsprämie.
Welche Einnahmen werden angerechnet?
Zu den wichtigsten Einnahmen zählen alle Renteneinkünfte,
allfällige Erwerbseinkommen, Vermögenserträge,
Familienzulagen und familienrechtliche
Unterhaltsbeiträge.
Welche Krankheits- und Behinderungskosten
werden rückerstattet?
Sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von
EL erfüllt, können auch Krankheits- und Behinderungskosten
vergütet werden. Rückerstattet werden
unter anderem Zahnbehandlungen oder Kosten für
Pflege, Hilfe, Betreuung und Hilfsmittel sowie die
Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(Franchise und Selbstbehalt).
Werden EL-Bezüger von den Radio- und TV-Gebühren
befreit?
Personen, welche EL beziehen, müssen keine Radiound
Fernsehgebühren bezahlen. Sie können sich
bei der Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren
von der Gebührenpflicht befreien lassen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer
Webseite unter www.akbern.ch. Kostenlose Auskünfte
und alle amtlichen Formulare sowie Merkblätter
erhalten Sie auch bei den AHV- Zweigstellen.
Ausgleichskasse des Kantons Bern, Stand 2021
Kirchenanzeiger
17. September – 23. September 2021
Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den
Audio-Andacht im September: Mit Pfr. Samuel Bacher
und Organistin Gabriela Moser. «Vom Geheimnis der
Aufmerksamkeit». nicht von ungefähr hat uns unser
Schöpfer mit zwei Ohren ausgerüstet und nur mit
einem Mund. Zuhören auf www.refkgm.ch/agenda –
und in den Kirchen Hohfluh und Meiringen per CD-
Gerät. Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Meiringen
Heute Freitag, 14.00 Uhr: Kindertreff im Mehrzweckraum
KGH. – Samstag, 20.00 – 23.00 Uhr: Jugendtreff
»Backstube«, ab 7. Klasse. – Sonntag, 10.00 Uhr: Bettags-Gottesdienst
ohne Abendmahl in der Michaelskirche
– ohne Zertifikatspflicht, max. 50 Personen. Mit
Pfarrer Samuel Bacher mit Organist André Henzen. –
Montag, 14.00 Uhr: Spielnachmittag im Clubraum KGH.
– Mittwoch, 13.00 – 13.30 Uhr: Mittagsmusik, Maria Rosolemos
spielt in der Michaelskirche. 20.00 Uhr: Singkreis
Meiringen Hasliberg, Proben im Saal Kirchgemeindehaus.
– Donnerstag, 20.00 Uhr: Gospelgruppe Meiringen,
Probe im Saal Kirchgemeindehaus. – Voranzeige,
Nächsten Freitag, 19.00 Uhr: ökumenische Taizé-Feier in
der Kath. Kirche Guthirt. Mit dem Taizé-Team und Gabriela
Moser: singen und meditieren.
Hasliberg
Samstag, 19.00 – 22.00 Uhr: Jugendtreff Hittli im Ge-
Anzeiger Oberhasli Nr. 37 Freitag, 17. September 2021
meindehaus Goldern. – Sonntag, 10.00 Uhr: Bettags-Gottesdienst
mit Abendmahl Kirche Hohfluh,
ohne Zertifikatspflicht, max. 40 Personen, mit Pfarrerin
Mirjam Walser, Adolf Zobrist, Alphorn und
Gabriela Moser, Orgel.
Innertkirchen
Sonntag, 10 Uhr: Gottesdienste in Gadmen und Guttannen
(siehe dort), kein Gottesdienst in Innertkirchen.
Telefon-Dienst: Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18
(Pfarramt Guttannen)
Guttannen
Sonntag, 10.00, Abendmahlsgottesdienst zum Bettag
mit Pfarrer Ulrich Kilian und Susy Brunner, Orgel.
Die Proben des Ad-hoc-Chors für den alljährlich in der
Adventszeit stattfindenden Auftritt fallen aus. Der Kirchgemeinderat
und der Pfarrer bitten um Verständnis.
Telefon-Dienst: Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18
(Pfarramt Guttannen)
Gadmen
Sonntag, 10 Uhr Bettags-Gottesdienst mit Abendmahl,
Pfr. Res Rychener (Niederried) und Ruth Jaggi,
Orgel. Anschliessend draussen Apéro, wenn das
Wetter es erlaubt. Alle sind herzlich eingeladen. –
Vom 18. – 23.9. bin ich kurz in den Ferien:
Pfrin. Marianne Nyfeler
Telefon-Dienst: Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18
(Pfarramt Guttannen)
Römisch-katholische Kirchgemeinden
Meiringen
Samstag, 18. September, 17.15 Rosenkranzgebet,
18.00 Wortgottesfeier – Sonntag, 19. September,
11.00 Wortgottesfeier, 17.00 Eucharistiefeier (hr) –
Freitag, 24. September, 09.00 Wortgottesfeier
Brienz
Sonntag, 19. September, 09.30 Wortgottesfeier –
Donnerstag, 23. September, 09.00 Wortgottesfeier
Hasliberg Hohfluh
Sonntag, 19. September, 09.30 Eucharistiefeier
Kollekte 18. / 19. September:
Bettags-Kollekte für die Inländische Mission
Nichtamtlicher Teil
Freikirchen
HasliChurch
Sonntag, 19. September, 10 Uhr, Gottesdienst,
www.haslichurch.ch
Kino
Kino Meiringen, Tel. 033 971 16 33, Kirchgasse 7,
3860 Meiringen, www.kino-meiringen.ch
Freitag, 17. September – Freitag, 24. September 2021
Freitag, 17. September 2021 20:00 Free Guy
(Shawn Levy) (D-Version) Action, D, ab 12/14 J
Samstag, 18. September 2021, 17:00
Heimat Natur (Jan Haft), Dokfilm, D, ab 8 J
Samstag, 18. September 2021, 20:00 Free Guy
(Shawn Levy) (D-Version) Action, D, ab 12/14 J
Sonntag, 19. September 2021 19:00
Monte Verità (Stefan Jäger) Drama, D, ab 14 J
Montag, 20. September 2021 20:00
Monte Verità (Stefan Jäger) Drama, D, ab 14 J
Donnerstag, 23. September 2021 20:00
Heimat Natur (Jan Haft), Dokfilm, D, ab 8 J
Freitag, 24. September 2021 20:00 Geschickt – KilianZiegler/Samuel
Blatter, Slam-Kabarett mit
Message, Veranstaltung der Dorfkommission
Meiringen-Schattenhalb, Vorverkauf/Reservation:
Haslital Tourismus, Turöffnung 19:30
Gratulation
Christian Enz-Zurbuchen
Alpmolchen
Wir gratulieren
Christian Enz-Zurbuchen, Alp
Hintisberg ganz herzlich zur
erfolgreichen Alpmolchen,
infolge das Maximum von 20
Punkten, für Alpkäse,
Raclettekäse und Mutschler,
sowie für den guten Zieger,
von 75 Molk-Kühen.
Herzlichst, Esther, Fritz, Änni und
den ehrlichen Kollegen vom Gschwandtenmad.
Veranstaltungen
Schrändligalerie Ausstellung Vincenzo Baviera
Werke in Metall und Fotos
Ende dieser Woche bietet sich die letzte Gelegenheit,
die Ausstellung zu besuchen. Die Galerie schliesst am
Sonntag, 19. September um 16:00 Uhr und wird im Juni
2022 mit einer neuen Ausstellung wiedereröffnet. Der
Skulpturengarten ist weiterhin ganzjährig offen. Am 18.
September lässt sich der Besuch mit einer Besichtigung
der Alpenenergieanlagen kombinieren.
AUSSTELLUNG
VINCENZO BAVIERA
WERKE IN METALL UND FOTOS
ÖFFNUNGSZEITEN:
FR. 17. SEPT. 13.30 – 16.00
SA. 18. SEPT. 10.00 – 12.00
13.30 – 16.00
SO. 19. SEPT. 13.30 – 16.00
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Metzgerei Christian Nussbaum
Kirchgasse 20 • 3860 Meiringen
Wir machen
Betriebsferien
vom 27. September bis 17. Oktober.
Wir freuen uns, Sie ab dem 18. Oktober wieder
bei uns begrüssen zu dürfen.
Heimspiele
der SV Meiringen
Wiltschen
Sonntag, 19. September 2021, 10.00
Michaelskirche Meiringen
Gottesdienst mit Taufen
ohne Zertifikat max. 50 Personen
mit Pfr. Samuel Bacher und André Henzen, Orgel
Kirche Hohfluh
Gottesdienst mit Abendmahl
ohne Zertifikat max. 40 Personen
mit Pfrn. Mirjam Walser,
Gabriela Moser, Orgel und Adolf Zobrist, Alphorn
Samstag, 18. September 2021
16:00 2. Liga – FC Aemme
18:00 4. Liga – FC Rothorn
20:00 4. Liga Frauen – FC Münsingen
Matchballsponsoren 2. Liga Herren
Brog AG Bedachungen und Zimmerei
Flotron AG Ingenieure
Jaun Beschriftungen
E.S. Pulver Bauingenieure AG
Auto von Bergen AG
Die Teams freuen sich auf eure
Unterstützung – Hopp SVM!
Brockenstube Radat
feiert fünf Jahre Jubiläum
Liebe Kundinnen, liebe Kunden
Aufgrund der aktuellen Situation können wir unser Jubiläum
nicht wie ursprünglich geplant durchführen.
Allen Grund zu feiern gibt es jedoch: Wir konnten im
September 2021 unser Lädeli an der Kreuzgasse 6
(ehemaliger Laden Schöni Molkerei) eröffnen und unsere
Brockenstube um eine Räumlichkeit vergrössern.
Ebenso freut es uns Ihnen mitzuteilen, dass wir ab
22. September 2021 mit Frau Annabelle Stieger von
ARTHEMAS, Aromatherapie und Massagen zusammenarbeiten.
Einen Teil Ihres Aromalädeli - Sortiments
wird bei uns im Verkaufsladen zu finden sein.
Unsere neuen Öffnungszeiten sind wie folgt:
Mittwoch: 14:00 – 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 – 17:00 Uhr
Wir danken für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und
freuen uns auf Ihren Besuch.
Familie Radat
Zentrum für seelische Gesundheit
Gemeinsamer Austausch von Angehörigen, Betroffenen und
Interessierten psychisch erkrankter Menschen
«Raus aus der Isolation» – ein offener Austausch
für Angehörige und Betroffene
Mittwoch, 22. September 2021
19:00 – 21:00 Uhr im Kirchgemeindehaus Meiringen
Pfrundmattenstrasse 1, 3860 Meiringen
Die Teilnahme ist unentgeltlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Auskunft: Privatklinik Meiringen, Telefon 033 972 81 11,
angehoerige@privatklinik-meiringen.ch
Privatklinik Meiringen AG
Willigen, CH-3860 Meiringen
Telefon +41 33 972 81 11
www.privatklinik-meiringen.ch
Ab August 2022 vergeben wir eine
Lehrstelle als Kaufmann/-frau EFZ
job@ecole.ch
Was Du bei uns lernen kannst:
Während Deiner Ausbildung erhältst Du einen umfassenden Einblick in
zahlreiche kaufmännische Aufgabenfelder, lernst Unternehmensprozesse
sowie Zusammenhänge kennen, arbeitest als Teammitglied aktiv mit und hast
die Möglichkeit, die Verantwortung für einen eigenen Aufgabenbereich zu
übernehmen.
Was Du mitbringst:
Du schliesst die Sekundarstufe 1 erfolgreich ab, hast ein gutes Sprachgefühl
und ein Flair für Zahlen. Dein grosses Interesse an kaufmännischen Aufgaben,
Deine Lernbereitschaft und Deine Freude im Umgang mit Menschen bilden
die Grundlage für Deine erfolgreiche Ausbildung.
Was Du von uns erwarten kannst:
• Eine fachgerechte Ausbildung und umfassende Betreuung durch erfahrene
Mitarbeitende
• Arbeiten in einem unkomplizierten internationalen Umfeld, in welchem
der Aus- und Weiterbildung sowie dem Menschen höchste Priorität
eingeräumt wird.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann sende bitte Deine aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen an job@ecole.ch.
Fragen beantwortet Sabine Eichert, Telefon: 033 972 92 92.
Bonjour Paris.
Buchen Sie jetzt Ihre nächste Städtereise bei uns im Reisebüro.
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Bahnhof, Meiringen Casinoplatz,
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(ehem. Bäckerei Marti), Innertkirchen,
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