Grasbrunner Nachrichten September 2021
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<strong>Grasbrunner</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
AUS DEM RATHAUS<br />
Informationen zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. <strong>September</strong> <strong>2021</strong><br />
Ihr Wahlbenachrichtigungsbrief für die Bundestagswahl im <strong>September</strong><br />
wird Ihnen bis spätestens 5. <strong>September</strong> <strong>2021</strong> per Post zugesandt.<br />
Was muss ich tun, wenn ich am 8. <strong>September</strong> immer noch<br />
keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten habe?<br />
In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der<br />
Gemeinde Grasbrunn (Tel. 089 461002-146/-148, wahlamt@grasbrunn.de).<br />
Wie kann ich Briefwahlunterlagen anfordern?<br />
Wenn ich per Briefwahl wählen möchte, muss ich die Unterlagen bei der<br />
Gemeinde Grasbrunn anfordern. Auf der Rückseite meiner Wahlbenachrichtigung<br />
befindet sich bereits ein Vordruck, den ich ausgefüllt zurücksenden<br />
oder in den Rathausbriefkasten einwerfen kann. Eine Antragstellung über<br />
das <strong>Grasbrunner</strong> Bürgerserviceportal (siehe www.grasbrunn.de) oder per<br />
QR-Code (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) ist ebenfalls möglich.<br />
Aufgrund der COVID-19-Pandemie bitten wir von persönlichen Vorsprachen<br />
abzusehen. Weiter bittet die Gemeinde um Beachtung, dass das Wahlamt<br />
nur in dringlichen Angelegenheiten die Wahlunterlagen direkt vor Ort aushändigen<br />
wird.<br />
Kann ich meine Briefwahlunterlagen auch telefonisch<br />
beantragen?<br />
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.<br />
Was muss ich beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal<br />
am 26. <strong>September</strong> abgeben will?<br />
Die Wahllokale der Gemeinde Grasbrunn sind von 8-18 Uhr geöffnet. In<br />
jedem Falle muss ich meine Wahlbenachrichtigung und meinen Personalausweis<br />
oder Reisepass mitnehmen, wenn ich zum Wählen in mein<br />
Wahllokal gehe. Nach Betreten des Wahllokales zeige ich meine Wahlbenachrichtigung<br />
vor, wenn dies vom Wahlvorstand verlangt wird. Der Wahlvorstand<br />
gibt mir einen Stimmzettel. Mit dem Stimmzettel gehe ich zur<br />
Wahlkabine, denn es darf nur in der Wahlkabine gewählt werden! Den<br />
Stimmzettel muss ich vor dem Verlassen der Wahlkabine so falten, dass<br />
nicht erkennbar ist, wie ich gewählt habe. Der Wahlvorstand prüft anschließend,<br />
ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin. Erst dann<br />
gibt er die Wahlurne frei, so dass ich meinen Stimmzettel in die Wahlurne<br />
einwerfen kann. Der Schriftführer vermerkt meine Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.<br />
Wann ist meine Stimme ungültig bzw. was sollte ich<br />
bei der Stimmabgabe beachten?<br />
Ungültig ist meine Stimme bei der Bundestagswahl nur dann, wenn der<br />
von mir ausgefüllte Stimmzettel meinen Willen, also meine Wahlentscheidung,<br />
nicht zweifelsfrei erkennen lässt.<br />
Enthält der Stimmzettel z.B. nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene<br />
Stimme ungültig. Bei der Briefwahl sind beide Stimmen ungültig,<br />
wenn ich meinen Stimmzettel nicht im amtlichen Stimmzettelumschlag<br />
lege oder wenn dieser leer ist. Dasselbe gilt, wenn mein Stimmzettelumschlag<br />
offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von<br />
den übrigen Umschlägen abweicht oder er einen deutlich fühlbaren<br />
Gegenstand enthält.<br />
Gerne können Sie sich auch an das Wahlamt der Gemeinde Grasbrunn<br />
oder an die gemeindliche Wahlleiterin Corinna Parr (Tel. 089 461002-<br />
140) wenden. Wahlamt: Tel. 089 461002-146/-148, wahlamt@grasbrunn.de.<br />
Postanschrift: Gemeinde Grasbrunn – Wahlamt, Lerchenstr. 1,<br />
85630 Grasbrunn<br />
Noch Wahlhelfer gesucht!<br />
Die Gemeinde sucht noch interessierte Bürger*innen, die an der<br />
Bundestagswahl am 26. <strong>September</strong> <strong>2021</strong> als ehrenamtliche<br />
Wahlhelfer mitwirken wollen. Rund 80 Wahlhelfer*innen werden<br />
insgesamt benötigt, die bei der Bundestagswahl in 10 Wahllokalen<br />
wieder für eine ordnungsgemäße Wahl sorgen und somit<br />
einen wertvollen Beitrag für die Demokratie leisten.<br />
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das Wahlamt unter wahlamt@grasbrunn.de<br />
oder bewerben Sie sich online über das<br />
Bürgerserviceportal.<br />
Sie haben noch Fragen?<br />
Sprechen Sie uns gerne an: Wahlleiterin Corinna Parr, Tel. 089<br />
461002-140; Stellvertretende Wahlleiterin Ulrike Lemmrich, Tel.<br />
089 461002-144<br />
Betroffene Kommunen zahlen mit<br />
Landkreis gibt Machbarkeitsstudie<br />
zur Entlastung der B 471 in Auftrag<br />
Wer stand auf der B 471 nicht selbst schon einmal im Stau? Die Bundesstraße,<br />
die im östlichen Landkreisgebiet zwischen den Autobahnanschlussstellen<br />
Aschheim und Hohenbrunn parallel zur A 99<br />
verläuft und durch zahlreiche Ortschaften führt, ist vor allem für die<br />
unmittelbaren Anlieger ein immerwährendes Hindernis und Ärgernis.<br />
Die Verkehrsbelastung ist mancherorts so groß, dass die Gemeinden<br />
seit Langem über die unzumutbaren Verkehrsverhältnisse<br />
klagen und immer wieder an den Landkreis herangetreten sind, eine<br />
Lösung herbeizuführen.<br />
Eine Machbarkeitsstudie soll nun klären, ob eine Entlastungsstraße<br />
parallel zur Autobahn ein realisierbarer Ausweg sein könnte. In enger<br />
Abstimmung mit den Anliegergemeinden hat der Landkreis München<br />
deshalb ein Lastenheft für die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie<br />
erarbeiten lassen. Obwohl die Skepsis im Kreistag groß war, dass<br />
eine solche Straße je gebaut würde, beauftragte das Gremium Ende<br />
Juli die Verwaltung mehrheitlich, die Studie in Auftrag zu geben. Die<br />
auf rund 400.000 Euro geschätzten Kosten teilen sich zur Hälfte der<br />
Landkreis, die andere Hälfte übernehmen die Gemeinden Feldkirchen,<br />
Grasbrunn, Haar, Hohenbrunn, Kirchheim und Putzbrunn.<br />
Auf eine Kostenbeteiligung der Gemeinden Ismaning, Unterföhring,<br />
Aschheim, Ottobrunn und Vaterstetten, die sich ebenfalls für eine<br />
Entlastung der B 471 stark machten, wird abgesehen, da sie nicht in<br />
dem direktem Umgriff der möglichen neuen Straße liegen.<br />
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