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Grasbrunner Nachrichten September 2021

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WIRTSCHAFT UND UMWELT<br />

<strong>Grasbrunner</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Foto: Adobe Stock<br />

Gut zu wissen<br />

Tipps im <strong>September</strong><br />

von Klimamanagerin<br />

Johanna Schmidt<br />

SO., 12.09., 10-15.30 UHR,<br />

12 EURO INKL. VERPFLEGUNG<br />

Familienwanderung zur Lindsee-Kapelle<br />

Geführte Wanderung vom Klima-Wald-Erlebnispfad in der Nachbargemeinde<br />

Vaterstetten, bei der die schöne Umgebung auf dem<br />

Weg zur Kapelle entdeckt werden kann. Einkehr ist beim Purfinger<br />

Haberer.<br />

https://veranstaltungen.bayerntournatur.de/vaterstetten/<br />

familienwanderung-zur-lindsee-kapelle-e064721667d-<br />

5f525119de9f77031215eb.html<br />

MI., 29.09., 18-19.30 UHR, KOSTENLOSER ONLINE-VORTRAG<br />

Wie funktioniert die Nutzung zur eigenen<br />

Strom- oder Wärmeerzeugung?<br />

Die Voraussetzungen und Förderungen werden hier besprochen.<br />

https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/<br />

energe tische-sanierung/onlinevortrag-mit-sonne-rechnendas-eigene-dach-nutzen-60188<br />

Überhängenden Grünwuchs zurückschneiden<br />

Es kommt zu dieser Jahreszeit immer wieder vor, dass Äste und Zweige,<br />

manchmal auch geschlossene Hecken in Straßen und Gehwege hineinragen.<br />

Dies führt häufig zu Einschränkungen der Sicherheit für jeden<br />

Verkehrsteilnehmer. Oft sind es Kratzer an Fahrzeugen, beschädigte<br />

Spiegel und Antennen, die für die Fahrzeughalter zum Ärgernis werden.<br />

Unfallgefährdung steigt durch Sichtbeeinträchtigung<br />

Besonders betroffen von den überhängenden Pflanzen sind Müllabfuhr,<br />

Kehrmaschine, Busse sowie Liefer- und Rettungsfahrzeuge. Bei<br />

Letzteren ist es wichtig, dass auch Straßenbeschilderungen gut sichtbar<br />

sind und nicht von Grünwuchs verdeckt werden. Auf den Gehwegen<br />

leiden besonders Mütter mit Kinderwagen und ältere sowie<br />

behinderte Mitbürger*innen darunter.<br />

Die Gemeinde Grasbrunn bittet daher dringend alle Grundstückseigentümer<br />

und Anlieger überhängende Sträucher und Äste, die in<br />

den Lichtraum der Straße bzw. des Gehweges hineinragen, zur allgemeinen<br />

Sicherheit zurückzuschneiden.<br />

Die erforderliche lichte Höhe beträgt für Straßen im Regelfall 4,50 m,<br />

für Rad- und Gehwege 2,50 m (Art. 29 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz).<br />

Im Bereich von Straßenlampen und Verkehrszeichen sind die<br />

Äste so zu beschneiden, dass die Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

Bei Nichteinhaltung können Kosten auf Sie zukommen<br />

Sollten Sie die anfallenden Rückschnittarbeiten nicht selbst durchführen<br />

können, können Sie diese auch durch eine entsprechende<br />

Firma bzw. durch Dritte ausführen lassen. Wir bitten Sie herzlich um<br />

Ihre Unterstützung, da die Gemeinde bei Nichteinhaltung die Arbeiten<br />

auf Kosten der Grundstückseigentümer ersatzweise vornehmen<br />

lassen muss.<br />

Nach dem Artenschutzgesetz ist das Abschneiden von Gebüschen,<br />

Gehölzen usw. in der Zeit vom 1. März bis 30. <strong>September</strong> nicht zulässig.<br />

Erlaubt sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur<br />

Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:<br />

Frau Parr, corinna.parr@grasbrunn.de und Frau Hagen, iris.hagen@grasbrunn.de<br />

Projekt Papiertonne, die 1.000 sind geknackt<br />

In 2017 startete die Gemeinde Grasbrunn eine Abfrage<br />

unserer Gemeindebürgerinnen und -bürger, ob Interesse<br />

an der Einführung einer „blauen“ Tonne für Papier, Pappe<br />

und Kartonagen besteht. Die Rückmeldungen waren<br />

sehr positiv, so dass das gesetzte Anfangsziel von<br />

150 Tonnen sehr schnell erreicht war. Im Januar 2018<br />

wurden die ersten Tonnen ausgeliefert und im vierwöchigen<br />

Turnus geleert. Nach nunmehr drei Jahren konnte nun die 1.000ste<br />

Tonne ausgegeben werden. „Das freut uns natürlich, dass die blaue<br />

Tonne so gut in der Gemeinde angenommen wird. Wir sind der festen<br />

Überzeugung, dass diese Methode der Sammlung für unsere Gemeindebürger<br />

einen echten Mehrwert bringt“, sagt Bürgermeister Korneder.<br />

Interessierte Bürger*innen, die bisher noch keine Papiertonne haben,<br />

können diese in den Größen 120 und 240 Liter beim Wertstoffhof<br />

Neukeferloh zu den Öffnungszeiten abholen. Container, die ein<br />

Volumen von 1,1 m² aufweisen, können im Rathaus, Zimmer 20 oder<br />

telefonisch unter 089 461002-122 bestellt werden.<br />

Erfolgreiche Althandy-Sammelaktion<br />

Drei Monate konnte man im Rathaus seine ausrangierten Smartphones<br />

in speziellen Sammelboxen abgeben. Mehr als 190 Geräte können<br />

nun in den Kreislauf zurückgeführt werden. Nach einer Prüfung der<br />

Funktionsfähigkeit werden die Geräte nach einer zertifizierten Datenlöschung<br />

wieder auf den Markt gebracht oder in den Recyclingprozess<br />

gegeben. Hier können wertvolle Rohstoffe wiederverwendet werden<br />

und ein Abbau mit großen Eingriffen in die Umwelt vermieden werden.<br />

Des Weiteren spendet Telekom für jedes gesammelte Handy einen Betrag<br />

von 0,70 € an nationale und internationale Bildungsprojekte.<br />

Durch die <strong>Grasbrunner</strong> Aktion können konkret 1.710 g Kupfer, 28,5 g<br />

Silber und 4,75 g Gold durch Recycling zurückgewonnen werden sowie<br />

weitere Rohstoffe, die auf der Sammelurkunde nicht ausgewiesen werden.<br />

Ein Beispiel: Um aus Golderz ein Gramm Gold zu gewinnen, müssen<br />

zwei Tonnen Gestein abgebaut werden. Der Goldgehalt der Geräte,<br />

die in Grasbrunn gesammelt wurden, entspricht einem Goldgehalt von<br />

9,5 Tonnen Gestein, die nicht abgebaut werden müssen!<br />

Bitte denken Sie daran, auch andere Elektrogeräte sachgemäß zurückzugeben,<br />

möglich im Elektrofachhandel oder auf dem Wertstoffhof.<br />

Auch in diesen Produkten stecken wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet<br />

werden können. Eine rechtliche Grundlage für die Rückgabepflicht<br />

liegt im WEEE* zugrunde. Falls diese Geräte noch funktionsfähig<br />

sind, können Sie durch Verschenken oder Verkaufen den<br />

Nutzungszeitraum auch noch verlängern.<br />

* Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten<br />

und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling<br />

und anderer Formen der Verwertung. Sie legt Mindestnormen für die Behandlung von Elektro-<br />

und Elektronik-Altgeräten in der EU fest, um langfristig zu einer nachhaltigen Entwicklung<br />

beizutragen.<br />

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