24.12.2012 Aufrufe

trafik a nten zeitung August/2012

trafik a nten zeitung August/2012

trafik a nten zeitung August/2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

iM BliCKPUNKt<br />

12<br />

Doch ein schiefes Licht!<br />

in ein schiefes licht gerückt sah Bundesgremialobmann Kr Peter trinkl (Bundesgremial-<br />

und Wohlfahrtseinrichtung-obmann) seine arbeit durch den „Hütchen-Wechsel-<br />

Spiel“-Kommentar in der april-ausgabe der „Österreichischen <strong>trafik</strong>a<strong>nten</strong><strong>zeitung</strong>“. Er<br />

reagierte prompt und tat in einer Zuschrift, der wir in der Mai-Nummer unseres Fach-<br />

magazins Platz gaben, den Vorwurf des Verlusts der Neutralitätsbalance aufgrund der nicht nur<br />

räumlichen Nähe zum oN MarKEt-Service, das die Marketing- und Merchandisingaktivitäten<br />

für Philip Morris (PM) in Österreich besorgt, als nur eine von vielen Kooperationen ab, welche<br />

die Wohlfahrtseinrichtung unterhält.<br />

Ob wohl alle diese eine<br />

Niederschrift auf<br />

5-DIN-A4-Seiten erfahren,<br />

wie jene 2009<br />

getroffene Vereinbarung zwischen<br />

der ON MARKET-Service<br />

GmbH und der Wohlfahrtseinrichtung<br />

(WE) der Tabak<strong>trafik</strong>a<strong>nten</strong><br />

Österreichs, bleibt<br />

dahingestellt. Aber schließlich<br />

geht es in diesem speziellen Fall<br />

auch um Geld – um viel Geld!<br />

Und es geht um noch mehr, was<br />

vor allem Datenschützer und<br />

Wettbewerbshüter interessieren<br />

könnte.<br />

Das Interesse beider Gruppen<br />

könnte bereits der §1 erregen,<br />

mit dem die Rechte und Pflichten<br />

der Parteien geregelt werden. In<br />

den Absätzen 1 und 2 wird festgehalten,<br />

dass die Wohlfahrts-<br />

einrichtung ab 15. 9. 2009 Informationsveranstaltungen<br />

für die<br />

Trafika<strong>nten</strong> in ganz Österreich<br />

ausrichtet, im Rahmen dieser<br />

ON MARKET mindestens zwei<br />

Stunden lang das Unternehmen<br />

vorstellen und seine Produkte<br />

und Dienstleistungen erklären<br />

kann.<br />

So weit, so noch gut. Aber<br />

Weiterlesen lohnt sich, heißt es<br />

doch in den Absätzen 4 und 5<br />

wörtlich:<br />

„(4) WE wird ON MARKET,<br />

soweit gesetzlich zulässig, die<br />

Stammdateien sowie sämtliche<br />

geschäftliche Daten und monatliche<br />

Verkaufszahlen der von ON<br />

MARKET betreuten Produkte<br />

der von WE betreuten Trafika<strong>nten</strong><br />

übermitteln und zum<br />

Ende eines jeweiligen Monats zur<br />

Verfügung stellen. WE ist alleine<br />

für die Einholung sämtlicher für<br />

die Übermittlung dieser Dateien<br />

erforderlichen Genehmigungen<br />

und Zustimmungen, insbesondere<br />

die Zustimmung der jeweiligen<br />

Trafika<strong>nten</strong>, verantwortlich<br />

und wird ON MARKET diesbezüglich<br />

schad- und klaglos<br />

halten. WE wird jedoch keine<br />

Verkaufszahlen von Produkten<br />

übermitteln, die nicht von ON<br />

MARKET betreut werden.<br />

(5) ON MARKET wird WE bei<br />

der Erbringung der Leistungen<br />

der WE an die Trafika<strong>nten</strong> unterstützen.<br />

ON MARKET wird<br />

daher im Einzelfall bei Besuchen<br />

der Trafika<strong>nten</strong> Fragen und Anregungen<br />

aufnehmen und an die<br />

WE weiterleiten. Die Leistungen<br />

der WE gegenüber den Trafika<strong>nten</strong><br />

werden ausschließlich<br />

durch WE und nicht durch ON<br />

MARKET erbracht.“<br />

In anderen Worten heißt das,<br />

dass die für PM tätige Marketing-<br />

und Merchandising-<br />

Wo sind die grenzen einer erlaubten<br />

Kooperation? Kopfgeld und Bezahlung für<br />

vertrauliche <strong>trafik</strong>a<strong>nten</strong>daten ...<br />

agentur auf das Datenmaterial<br />

der (noch) in Personalunion mit<br />

dem Bundesgremium geführten<br />

Wohlfahrtseinrichtung Zugriff<br />

hat. Und ON MARKET im Gegenzug<br />

der Wohlfahrtseinrichtung<br />

ihren Außendienst besorgt.<br />

Ob die für die „Übermittlung<br />

dieser Dateien“ erforderlichen<br />

Genehmigungen und insbesondere<br />

Zustimmungen der<br />

Trafika<strong>nten</strong> eingeholt wurden,<br />

darüber kann jeder Leser dieses<br />

Passus nunmehr selbst urteilen.<br />

Wie auch die anderen Industriepartner<br />

und Großhändler<br />

darüber, ob ihnen die gleiche<br />

WE-Zuvorkommenheit offeriert<br />

oder zuteil wurde. Zumindest<br />

theoretisch müsste dies ja möglich<br />

sein, wird doch in §3 („Keine<br />

Exklusivität“) festgehalten,<br />

dass „die WE berechtigt ist, auch<br />

für andere Marktteilnehmer im<br />

Bereich der Tabakindustrie Veranstaltungen<br />

gleich welcher Art<br />

zu organisieren und zu veranstalten“.<br />

Aber eigentlich interessant und<br />

brisant wird es jetzt, wo es ums<br />

Geld geht: Während sich der<br />

§2 („Kosten“) noch so liest, als<br />

würde die Wohlfahrt ihrem Namen<br />

alle Ehre machen, ist der §5<br />

(„Entgelt“) ganz der Ohne-Geldka-Musi-Devise<br />

untergeordnet:<br />

Womit eigentlich ein Paragraph<br />

dem anderen widerspricht.<br />

§2 Kosten:<br />

Sämtliche Kosten und Auslagen<br />

im Zusammenhang mit den von<br />

WE gemäß §1 zu erbringenden<br />

Leistungen (Informationsveranstaltungen<br />

sowie Insertionen<br />

in der Zeitschrift „Filterlos“ –<br />

Anm. d. Red.) werden durch die<br />

WE getragen.<br />

„Getragen“ erweist sich alsbald<br />

als bloß generöses Wort – „vorfinanziert“<br />

wäre an dieser Stelle<br />

wohl angebrachter.<br />

<strong>trafik</strong> a <strong>nten</strong> <strong>zeitung</strong> <strong>August</strong>/<strong>2012</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!