trafik a nten zeitung August/2012
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iM BliCKPUNKt<br />
12<br />
Doch ein schiefes Licht!<br />
in ein schiefes licht gerückt sah Bundesgremialobmann Kr Peter trinkl (Bundesgremial-<br />
und Wohlfahrtseinrichtung-obmann) seine arbeit durch den „Hütchen-Wechsel-<br />
Spiel“-Kommentar in der april-ausgabe der „Österreichischen <strong>trafik</strong>a<strong>nten</strong><strong>zeitung</strong>“. Er<br />
reagierte prompt und tat in einer Zuschrift, der wir in der Mai-Nummer unseres Fach-<br />
magazins Platz gaben, den Vorwurf des Verlusts der Neutralitätsbalance aufgrund der nicht nur<br />
räumlichen Nähe zum oN MarKEt-Service, das die Marketing- und Merchandisingaktivitäten<br />
für Philip Morris (PM) in Österreich besorgt, als nur eine von vielen Kooperationen ab, welche<br />
die Wohlfahrtseinrichtung unterhält.<br />
Ob wohl alle diese eine<br />
Niederschrift auf<br />
5-DIN-A4-Seiten erfahren,<br />
wie jene 2009<br />
getroffene Vereinbarung zwischen<br />
der ON MARKET-Service<br />
GmbH und der Wohlfahrtseinrichtung<br />
(WE) der Tabak<strong>trafik</strong>a<strong>nten</strong><br />
Österreichs, bleibt<br />
dahingestellt. Aber schließlich<br />
geht es in diesem speziellen Fall<br />
auch um Geld – um viel Geld!<br />
Und es geht um noch mehr, was<br />
vor allem Datenschützer und<br />
Wettbewerbshüter interessieren<br />
könnte.<br />
Das Interesse beider Gruppen<br />
könnte bereits der §1 erregen,<br />
mit dem die Rechte und Pflichten<br />
der Parteien geregelt werden. In<br />
den Absätzen 1 und 2 wird festgehalten,<br />
dass die Wohlfahrts-<br />
einrichtung ab 15. 9. 2009 Informationsveranstaltungen<br />
für die<br />
Trafika<strong>nten</strong> in ganz Österreich<br />
ausrichtet, im Rahmen dieser<br />
ON MARKET mindestens zwei<br />
Stunden lang das Unternehmen<br />
vorstellen und seine Produkte<br />
und Dienstleistungen erklären<br />
kann.<br />
So weit, so noch gut. Aber<br />
Weiterlesen lohnt sich, heißt es<br />
doch in den Absätzen 4 und 5<br />
wörtlich:<br />
„(4) WE wird ON MARKET,<br />
soweit gesetzlich zulässig, die<br />
Stammdateien sowie sämtliche<br />
geschäftliche Daten und monatliche<br />
Verkaufszahlen der von ON<br />
MARKET betreuten Produkte<br />
der von WE betreuten Trafika<strong>nten</strong><br />
übermitteln und zum<br />
Ende eines jeweiligen Monats zur<br />
Verfügung stellen. WE ist alleine<br />
für die Einholung sämtlicher für<br />
die Übermittlung dieser Dateien<br />
erforderlichen Genehmigungen<br />
und Zustimmungen, insbesondere<br />
die Zustimmung der jeweiligen<br />
Trafika<strong>nten</strong>, verantwortlich<br />
und wird ON MARKET diesbezüglich<br />
schad- und klaglos<br />
halten. WE wird jedoch keine<br />
Verkaufszahlen von Produkten<br />
übermitteln, die nicht von ON<br />
MARKET betreut werden.<br />
(5) ON MARKET wird WE bei<br />
der Erbringung der Leistungen<br />
der WE an die Trafika<strong>nten</strong> unterstützen.<br />
ON MARKET wird<br />
daher im Einzelfall bei Besuchen<br />
der Trafika<strong>nten</strong> Fragen und Anregungen<br />
aufnehmen und an die<br />
WE weiterleiten. Die Leistungen<br />
der WE gegenüber den Trafika<strong>nten</strong><br />
werden ausschließlich<br />
durch WE und nicht durch ON<br />
MARKET erbracht.“<br />
In anderen Worten heißt das,<br />
dass die für PM tätige Marketing-<br />
und Merchandising-<br />
Wo sind die grenzen einer erlaubten<br />
Kooperation? Kopfgeld und Bezahlung für<br />
vertrauliche <strong>trafik</strong>a<strong>nten</strong>daten ...<br />
agentur auf das Datenmaterial<br />
der (noch) in Personalunion mit<br />
dem Bundesgremium geführten<br />
Wohlfahrtseinrichtung Zugriff<br />
hat. Und ON MARKET im Gegenzug<br />
der Wohlfahrtseinrichtung<br />
ihren Außendienst besorgt.<br />
Ob die für die „Übermittlung<br />
dieser Dateien“ erforderlichen<br />
Genehmigungen und insbesondere<br />
Zustimmungen der<br />
Trafika<strong>nten</strong> eingeholt wurden,<br />
darüber kann jeder Leser dieses<br />
Passus nunmehr selbst urteilen.<br />
Wie auch die anderen Industriepartner<br />
und Großhändler<br />
darüber, ob ihnen die gleiche<br />
WE-Zuvorkommenheit offeriert<br />
oder zuteil wurde. Zumindest<br />
theoretisch müsste dies ja möglich<br />
sein, wird doch in §3 („Keine<br />
Exklusivität“) festgehalten,<br />
dass „die WE berechtigt ist, auch<br />
für andere Marktteilnehmer im<br />
Bereich der Tabakindustrie Veranstaltungen<br />
gleich welcher Art<br />
zu organisieren und zu veranstalten“.<br />
Aber eigentlich interessant und<br />
brisant wird es jetzt, wo es ums<br />
Geld geht: Während sich der<br />
§2 („Kosten“) noch so liest, als<br />
würde die Wohlfahrt ihrem Namen<br />
alle Ehre machen, ist der §5<br />
(„Entgelt“) ganz der Ohne-Geldka-Musi-Devise<br />
untergeordnet:<br />
Womit eigentlich ein Paragraph<br />
dem anderen widerspricht.<br />
§2 Kosten:<br />
Sämtliche Kosten und Auslagen<br />
im Zusammenhang mit den von<br />
WE gemäß §1 zu erbringenden<br />
Leistungen (Informationsveranstaltungen<br />
sowie Insertionen<br />
in der Zeitschrift „Filterlos“ –<br />
Anm. d. Red.) werden durch die<br />
WE getragen.<br />
„Getragen“ erweist sich alsbald<br />
als bloß generöses Wort – „vorfinanziert“<br />
wäre an dieser Stelle<br />
wohl angebrachter.<br />
<strong>trafik</strong> a <strong>nten</strong> <strong>zeitung</strong> <strong>August</strong>/<strong>2012</strong>