01.08.2021 Aufrufe

BÖB JOURNAL Fachinformationen für das Rechnungswesen Ausgabe Juni 2021

Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.

Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Empfehlungen für

Geschäftsführer

Um das Gesellschaftsvermögen zu sichern,

empfiehlt es sich, nur bestimmten

Personen - unter Berücksichtigung

ihrer Eignung und Qualifikation - den

Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen

zu gewähren. Dies bedeutet, dass

u.a. Zeichnungsberechtigungen auf

Bankkonten, Erteilung von Prokura

und Handlungsvollmachten sowie

Zutrittsberechtigungen mit Bedacht

vergeben werden sollten.

Die Gewährleistung der Zuverlässigkeit

und Genauigkeit der internen und

externen Rechnungslegung erfolgt

vor allem durch Funktionstrennung.

Dabei ist gemeint, dass anordnende,

ausführende und überwachende Tätigkeiten

nicht in einer Person vereint

werden sollen. Diese Funktionen sollen

durch unterschiedliche Personen

wahrgenommen werden.

Damit sichergestellt wird, dass die gesetzlichen

und unternehmensinternen

Vorschriften eingehalten werden, ist

ständiges Monitoring und Adaptierung

der Unternehmensabläufe erforderlich.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass

abgesehen von den gesetzlichen Erfordernissen

die Etablierung und

Evaluierung eines adäquaten internen

Kontrollsystems für Unternehmen,

unabhängig von ihrer Größe, von erheblicher

Bedeutung ist.

Gerne stehen wir Ihnen bei einer Evaluierung

Ihres internen Kontrollsystems

zur Verfügung (info@artus.at).

RZL Software

Die professionelle Software-Lösung für Ihre Kanzlei

Jetzt Umstiegsangebot

für Neukunden anfordern!

– Moderne und praxisgerechte Software-Lösungen zu fairen Preisen

– Leistbar auch für Kleinst-Kanzleien mit wenigen Klienten

– Kompetenter Support, automatisierte und rechtzeitig verfügbare Updates

– Effiziente und einfach erlernbare Programmbedienung

– Software-Partnerschaft mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung

Profitieren Sie von der Neukunden-Aktion für Kanzleien

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Tel. 07752 / 252 DW 65

RZL Software GmbH

Hannesgrub Nord 35

4911 Tumeltsham

Fixkostenzuschuss 800.000 Rechner

Bei der Ermittlung des FKZ 800.000 stellt sich uns vor allem eine Frage:

Aus den hunderten möglichen Kombinationen an Monaten, welche Variante ist die jeweils beste

um für unsere Klienten eine höchstmögliche Beihilfe zu erreichen?

Vor diesem Problem standen wir in unserer Kanzlei

auch und haben deshalb ein Software-Tool zur

Ermittlung der jeweils besten Variante entwickelt.

Unser Tool nimmt uns das manuelle Vergleichen und Ausprobieren

der Vielzahl an Monats-Kombinationen ab und macht

uns auf Knopfdruck einen bestmöglichen Vorschlag auf Grundlage

der eingegebenen Daten.

Das erleichtert unsere Arbeit enorm, spart Zeit und bringt unseren

Klienten den höchsten Zuschuss.

Gerne stellen wir auch Ihnen unser Tool zur Verfügung. Weitere Informationen, kostenlose Demo-Version und

Bestellmöglichkeit: www.fkz-rechner.at. Bilanzbuchhalter-Kanzlei Norbert Pointner, 5282 Braunau-Ranshofen.

86 | 21 BÖB Journal 45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!