BÖB JOURNAL Fachinformationen für das Rechnungswesen Ausgabe Juni 2021
Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.
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RECHT
Aus eins mach zwei
Die Spaltung einer GmbH – ein Überblick
Prof. Prof. (FH) Mag. Dr.
Christian Fritz LL.M. LL.M.
MBA
ist geschäftsführender
Gesellschafter der Kanzlei
Fritz sowie der Siess Fritz &
Partner Steuerberatung in
Innsbruck. Christian Fritz ist
allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger,
Wirtschaftsmediator
und Verfasser von
über 50 Fachbüchern zum
Gesellschafts- und Unternehmensrecht.
Er ist an
mehreren Fachhochschulen
sowie der Universität Innsbruck
als Lehrbeauftragter
tätig.
www.kanzleifritz.at
Während der Beitrag in der GmbH-Ecke im BÖB-Journal 85/21 „Aus zwei mach
eins“ lautete, wird in dieser Ausgabe der umgekehrte Weg beschritten. Die
nachfolgenden Ausführungen wollen über das Wesen einer Spaltung, die verschiedenen
Formen sowie die wichtigsten Grundlagen in praxistauglicher Form
informieren.
Grundsätzliches
Eine Spaltung liegt vor, wenn eine GmbH das
Vermögen auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften
überträgt und die Gesellschafter
der spaltenden Gesellschaft als Gegenleistung für
diese Vermögensübertragung neue Anteile der
aufnehmenden Körperschaft erhalten. Je nachdem,
ob die spaltende Körperschaft ihr gesamtes
Vermögen überträgt und untergeht oder nur einen
Teil ihres Vermögens überträgt und weiter bestehen
bleibt, liegt eine Aufspaltung oder eine Abspaltung
vor.
Gemeinsames Wesensmerkmal aller im Spaltungsgesetz
geregelten Spaltungsformen ist, dass
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einzelne Vermögensteile einer Kapitalgesellschaft
(übertragende Gesellschaft)durch Gesamtrechtsnachfolge
unter Ausschluss der Abwicklung der übertragenden
Gesellschaft auf eine andere(entweder
neu errichtete oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft
übertragen wird und
der (vermögensrechtliche) Ausgleich auf Gesellschafterebene
durch Gewährung von Gesellschaftsanteilen
an der aufnehmenden Körperschaft
erfolgt.
Die Gesellschafter der spaltenden Gesellschaft erhalten
als Gegenleistung entweder Anteile an der
aufnehmenden Körperschaft oder – für den Verzicht
ihrer Beteiligung – eine Barabfindung.
Rechtsgrundlage für Spaltungen in diesem Kapitel
besprochenen Sinn ist das Spaltungsgesetz
einschließlich einer Vielzahl von aktienrechtlichen
Bestimmungen (insbesondere die §§ 225d
bis 225m AktG).
Die verschiedenen Formen
einer Spaltung
Die (unternehmens- und steuerrechtliche) Umstrukturierungsmaßnahme
Spaltung ist von einer
Vielzahl unterschiedlicher Begriffe und Wesensmerkmale
geprägt. Vielfach wird eine Unterscheidung
vorgenommen in eine
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rechtliche Kategorisierung (Auf- und Abspaltung,
Spaltung zur Neugründung und Spaltung
zur Aufnahme, verhältniswahrende und nicht
verhältniswahrende Spaltung);
internationale Kategorisierung (Inlandsspaltung,
Auslandsspaltung,grenzüberschreitende
Spaltung):
wirtschaftliche Kategorisierung (Konzentrationsspaltung,
Konzernspaltung)
Bei einer Spaltung zur Neugründung (§§ 2 bis
16 SpaltG) wird Vermögen der übertragenden
Gesellschaft auf eine im Zuge der Spaltung neu
errichtete Kapitalgesellschaft übertragen.
Im Zuge einer Spaltung zur Aufnahme (§§ 2 bis
17 SpaltG) wird das Vermögen der übertragenden
Gesellschaft auf eine oder mehrere bereits
bestehende Gesellschaft(en) übertragen. Die Gesellschafter
geben Anteile an der spaltenden Gesellschaft
auf und erhalten dafür als Gegenleistung
Anteile an der aufnehmenden Körperschaft.
Bei der Aufspaltung zur Neugründung (§ 1 Abs. 2
Z 1 SpaltG) wird die übertragende Gesellschaft
ohne Abwicklung unter gleichzeitiger Übertragung
ihres Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
auf andere dadurch neu errichtete
Kapitalgesellschaften beendet; zugleich werden
von den aufnehmenden Körperschaften die ihnen
zugewiesenen Vermögensteile erworben.
36 BÖB Journal 86 | 21