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BÖB JOURNAL Fachinformationen für das Rechnungswesen Ausgabe Juni 2021

Wissenswertes und wertvolle Tipps für das Rechnungswesen zum Nachlesen. Die Beiträge stammen aus der Feder von Top-Experten, die in ihrer täglichen Praxis die "graue Theorie" umsetzen und gerne Ihren Schatz an Wissen und Erfahrung mit Ihnen teilen.

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Aufrollart Rechtsgrundlage Anmerkung

Insolvenz 2. Im vorliegenden Fall beschränkten sich die Befugnisse der Verlassenschaftskuratorin auf

(Fortsetzung) ppdie Leistung der laufenden Zahlungen vom Firmenkonto,

ppSie hatte keinen Kreditrahmen für das Firmenkonto und es war ihr auch nicht erlaubt,

größere Zahlungen ohne Rücksprache durchzuführen. Alle Mitarbeiter wussten, was zu

tun war; hätte es Probleme mit Mitarbeitern gegeben, hätte die Klägerin ebenfalls bei

der Gerichtskommissärin nachgefragt. Die Zahlung der Gehälter erfolgte durch die Steuerberatungskanzlei.

3. In Anbetracht dieser Aufgaben ging die Arbeitnehmereigenschaft nicht verloren.

Folgeprovisionen als „gefährlicher“ Zuverdienst während Kinderbetreuungsgeldzeitraumes

OGH 10 ObS 31/20m vom 28. Juli 2020

Werden während des Kinderbetreuungsgeldzeitraumes Provisionen weitergezahlt, so stellen

diese als steuerlich laufende Bezüge einen relevanten Zuverdienst dar, der das Kinderbetreuungsgeld

gefährden könnte.

Kein Kinderbetreuungsgeld für österreichische Auslandsbeamt/innen

OGH 10 ObS 45/20w vom 28. Juli 2020

Geben Auslandsbeamte den Wohnsitz in Österreich auf, so bleiben sie dennoch in Österreich unbeschränkt

steuerpflichtig, Kinderbetreuungsgeld steht ihnen in diesem Fall jedoch nicht zu.

Länger als einen Monat währende gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenz nach

österreichischem und ausländischem Recht – kein Kinderbetreuungsgeldexport

OGH 10 ObS 81/20i vom 28. Juli 2020

Befanden sich die Kindesmutter (nach österreichischem Recht: sie war in Österreich beschäftigt,

jedoch in Deutschland wohnhaft; sie war somit Grenzgängerin) und der Kindesvater (nach

deutschem Recht; der Vater war in Deutschland beschäftigt und wohnhaft) für die Dauer von

mehr als einem Monat gleichzeitig in einer „Elternkarenz“, so hatte die Mutter seit 1.3.2017 keinen

Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Differenz zwischen deutschen Familienleistungen

und österreichischem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld) mehr.

Änderungsantrag zur Bezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld – die 91-Tage-Frist

OGH 10 ObS 90/20p vom 1. September 2020

1. Wer sich für die Variante des Kinderbetreuungsgeldkontos (früher war dies das pauschale

Kinderbetreuungsgeld) entscheidet, der kann pro Kind einmal die Änderung der Bezugsdauer

beim Krankenversicherungsträger beantragen.

2. Dabei ist zu beachten, dass dieser Antrag spätestens 91 Kalendertage, bevor das geplante Ende

im Zusammenhang mit dem „Erstantrag“ eintritt, beim Krankenversicherungsträger einlangt.

3. Nach Ansicht des OGH handelt es sich bei dieser Frist (§ 5a Abs. 2 KBGG) um eine sogenannte

„rückwärts gerechnete Frist“.

Kinderbetreuungsgeld

ppdie Durchführung von Bestellungen,

ppdie Verwaltung der Post und

ppdie Funktion als Ansprechpartnerin der anderen Arbeitnehmer.

4. Dass das Ende dieser Frist ein gesetzlicher Feiertag ist, führt nicht dazu, dass man tags darauf

noch rechtzeitig die Erklärung abgeben kann.

Bezahltes Sabbatical ist kein Ausschlussgrund für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

OGH 10 ObS 129/20y vom 24. November 2020

Befand sich der Kindesvater im Beobachtungszeitraum (182 Kalendertage vor der Geburt des

Kindes) in einem bezahlten Sabbatical (konkret fielen davon 21 Kalendertage in die Zeit vor der

Geburt des Kindes), so handelt es sich dabei um keine schädliche Unterbrechung, sodass das einkommensabhängige

Kinderbetreuungsgeld aus diesem Grund nicht verwehrt werden kann.

Kurzer Zeitraum an Arbeitslosengeldbezug im Beobachtungszeitraum – kein einkommensabhängiges

Kinderbetreuungsgeld

OGH 10 ObS 129/20y vom 24. November 2020

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